AXA Versicherung AG (Köln)
AXA-Abzocke - Leistungskürzungen
Hallo,
AXA verweigert mir immer wieder die Erstattung der Leistungen der Ärzte und Heilpraktiker mit der Begründung, für die Behandlungen gäbe es keine medizinische Notwendigkeit. Liegt das im Ermessen der Krankenkasse und darf AXA mit dieser Begründung Leistungen kürzen? Meiner Meinung nach, ob eine Therapie medizinisch indiziert ist, liegt einzig und allein im Ermessen des jeweiligen Behandlers. Es handelt sich um ca. 400,- €. Ich würde gerne hier einen Anwalt einzuschalten. Weiß jemand, wie hoch die Erfolgschancen sind?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus
Farzaneh Miri
04.02.2016 | 10:37
Abteilung: Kundenservice
Guten Tag,
wir würden den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?
https://entry.axa.de/dvtof/?Formular=MailKontakt&SUBJECT=AX008&TOPIC=TS018
Herzlichen Dank und beste Grüße aus Köln
Ihr AXA Social Media Team
Viele Grüße
Farzaneh Miri
Es bleibt weiter, festzuhalten, dass AXA reine Abzocke betreibt!
Mit freundlichen Grüßen
Farzaneh Miri