BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Fristgerechte Sonderkündigung bei Preiserhöhung abgelehnt
Bestell-/Kundennummer: 68705
Die BEV hat mit Schreiben vom 15.01.2016 (Eingang 23.01.2016) eine Preiserhöhung angekündigt. Zunächst einmal müssen hier schon 2 wesentliche Punkte kritisiert werden:
a) Das Schreiben erweckt insgesamt den Eindruck eines unbrauchbaren Werbeflyers und wäre dadurch fast ungelesen ins Altpapier gewandert.
b) Das Schreiben kommt mehr als eine Woche, nachdem es datiert ist, an. Dadurch wird die Kündigungsmöglichkeit verkürzt.
Unabhängig der beiden vorstehenden Tricksereien habe ich aufgrund der Preiserhöhung am 24.01.2016 von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, so wie es unscheinbar in dem Flyer auch zu finden war. Ich habe die Kündigung direkt an die BEV gefaxt und am 25.01.2016 postalisch hinterhergeschickt.
Die Kündigungsfrist lt. Angabe in den AGB beträgt "ab Zugang der Mitteilung mit einer Frist von 2 Wochen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). " Die Preiserhöhung ist für den 01.03.2016 angekündigt. Meine Kündigung wurde entsprechend zu diesem Termin (bzw. 29. 02.) formuliert.
Der ausgewählte neue Anbieter hat mich nun am 04.02.2016 darüber informiert, dass keine Belieferung ab dem 01.03.2016 möglich sei, weil die BEV ihm eine Vertragsbindung bis zum 31.10.2016 gemeldet hat.
12.02.2016 | 15:18
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Swierczek,
wir bedauern sehr, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben.
Ihr Vertrag wurde bereits wunschgemäß zum 29.02.2016 gekündigt. Die Kündigungsbestätigung wurde nach bestätigter Netzabmeldung am 10.02.2016 an Sie versandt und sollte Ihnen nunmehr vorliegen.
Wir bitten die Ihnen enstandenen Irritationen zu enschuldigen.
Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Beschwerde ist gelöst