164 Views | 03.11.2016 | 19:55 Uhr
geschrieben von Robert Schikoff

web.de (Karlsruhe)

Laut 1&1 - Mündliche Angabe gilt nicht

Die Telefonleitung bei mir war auf einmal Tod. Es gab eine Kabelstörung im Hause wo unser Büro ist.
Auf Grund dessen kein Festnetz, kein Internet. Per Handy 1&1 angerufen. Darauf wurde einen Techniker bestellt, der wiederum die Störung nicht beseitigen konnte.
Dann hatten sie mir als Not Lösung eine Notebook-flat xxl kostenlos angeboten. Natürlich so lange wie die Kabelstörung besteht. Jeden Monat (4-mal) habe ich die € 30 zurück erstattet.
Jetzt brauche ich kein Notebook mehr. Aber – die Gebühr wird weiter berechnet, ohne diese zu erstatten. Die Begründung: ich hätte einen 2 Jähriger Vertrag getätigt, als ich dem Notebook bestellt habe und nicht innerhalb von 14 Tage nach Erhalt widerrufen – Obwohl das Ganze als Kulanz Angebot – KOSTENLOS – telefonisch angeboten wurde.
So, dass ich 4 Mal die Gebühren erstattet bekommen habe, sollte mein „Glück“ gewesen sein. Ab jetzt, sagt 1&1 müssen Sie bis 2018 bezahlen.
Habe Zeugen für das geführte Telefonat.

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Meine Forderung an web.de: Erstattung alle Kosten.


 
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