Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 189 Views | 21.11.2016 | 18:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7525187

Stromio GmbH (Kaarst)

Stromio verweigert Kündigung per Fax - Verstoß gegen AGB

Bestell-/Kundennummer: 0001354390

am 04.10.2016 habe ich zum 31.12.2016 meinen Stromliefervertrag frist- und FORMgerecht per Telefax bei Stromio gekündigt.

SCHLAGWORTE

Das Telefax wurde von mir eigenhändig unterschrieben. Die Schriftform des §126 BGB ist somit gewahrt.

Stromio kontaktierte mich per Email und bestätigte mir sogar den Eingang des Kündigungsschreibens (per Fax) am 04.10.2016, akzeptierte jedoch meine Kündigung mit Hinweis auf die Textform bzw. AGB nicht.

In den bei Vertragsabschluss zugrundeliegenden AGB wird lediglich das Computerfax und ähnliche Formen erwähnt, welche die eigenhändige Unterschrift nicht unterstützen. Meine Willenserklärung zur Kündigung war allerdings eindeutig und nachvollziehbar durch eigenhändige Unterschrift dokumentiert, sowie von Stromio durch die Bestätigung des Fax-Eingangs registriert worden. Eine vollständiger Sendebericht sowie ein Zeuge des erfolgreichen Versandes und das Originaldokument liegen zur Beweisführung vor.

Über zwischenzeitliche Änderungen der AGB, die eine sofortige Kündigung meinerseits zur Folge gehabt hätten, bin ich während der gesamten Vertragslaufzeit nicht infomiert worden. Auch über die gerade zu Gunsten der Verbraucher geänderte AGB nicht! Siehe §309 Nr. 13 BGB und jetzige AGB der Fa. Stromio. Aber das interessiert die Fa. Stromio anscheinend überhaupt nicht.

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Sollte Stromio weiterhin die Kündigung per Fax nicht akzeptieren bzw. auf eine Kündigung per Brief bestehen und damit gegen geltendes Recht verstoßen (§ 20 Nr. 4 in den AGB ist nach § 309 Nr. 13 unwirksam (s. auch Urteil des OLG München v. 09. 10. 2014 - 29 U 857/14) ), werde ich mir rechtliche Schritte und ggf. Schadensersatzforderungen vorbehalten.

Eine weitere "persönliche" Kontaktaufnahme seitens Stromio ist nicht gewünscht, es sei denn, es handelt sich um die geforderte schriftliche Bestätigung der eingereichten Kündigung.

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht, solch ein kundenwidriges Verhalten braucht kein Mensch!

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Annahme meiner durch Fax eingereichten Kündigung zum 31.12.2016 und schriftliche Bestätigung durch Stromio bis 15.10.2016


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.11.2016 | 10:13
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


22.11.2016 | 08:37
von ReclaBoxler-7525187 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ach guck mal, kaum ist die Beschwerde hier drin und öffentlich, meldet sich auch wer. ansonsten hat die Firma es nicht nötig, sich zu melden.




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