Immergrün Energie (Köln)
Unangemessene Preiserhöhung ohne Mitteilung
Bestell-/Kundennummer: 28709C1285
Der Preis hat sich mehr als versechsfacht
Nur durch Zufall stellte ich in meiner letzten Rechnung fest, dass sich der Preis für die Grundgebühr in meinem Tarif erheblich erhöht hat. Und zwar von 7,82 Euro auf 49,00 Euro, damit hat sich der Preis mehr als versechsfacht! Über diese Preiserhöhung war ich im Vorwege nicht informiert. Weder per E-Mail noch schriftlich! Auch im Kundencenter gab es dazu keine Mitteilung. Lediglich in meiner Rechnung fand ich einen Hinweis auf der zweiten Seite jedoch ohne einen Vergleich mit dem alten Preis.
Vertragsänderungen müssen mir jedoch gemäß § 41 Abs. 3 EnWG in "transparenter und verständlicher Weise" mitgeteilt werden. Von Transparenz kann bei dieser Art und Weise wohl keine Rede sein.
Des Weiteren ist eine Preiserhöhung von über 600% nicht rechtmäßig. Eine Preissteigerung von rund 627% ist nicht mit der tatsächlichen Kostenentwicklung erklärbar. Die Erhöhung ist damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf das Urteil des AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I)) hin. Bereits hier wurde eine Strompreiserhöhung der 365 AG als sittenwidrig eingestuft. Ich fordere Sie daher auf, die Preiserhöhung zurückzunehmen und oder mir ein Sonderkündigungsrecht zuzustehen.
MfG A.Schmidt
04.07.2018 | 15:53
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung