voxenergie GmbH (Berlin)
Abrechnung trotz storniertem Lieferauftrag
Bestell-/Kundennummer: 8790111192, in früheren Schreiben 7000121908
Zu Jahresbeginn 2016 erhielt meine Schwiegermutter (77 Jahre) einen Anruf zur „Energieberatung“, ohne dass dafür die erforderliche Zustimmung vorlag. Wie auf dieser Seite mehrfach beschrieben, wurde daraus nach Ansicht der Fa. Voxenergie ein „Auftrag“, Lieferbeginn 01.08.2016. Nach mehrfachem Widerruf und entsprechender Intervention wurde der vermeintliche Auftrag von der Voxenergie aus Kulanz mit Schreiben vom 20.07.2016 storniert.
Leider hat die Firma Voxenergie es versäumt, auch den Netzbetreiber (Westnetz GmbH) zeitnah über die Stornierung zu informieren, so dass es zunächst nicht möglich war, den durch die Voxenergie bereits gekündigten Vertrag mit dem früheren Lieferanten beim Netzbetreiber wieder zu aktivieren. Wie sich im Nachhinein herausstellte, fand somit scheinbar in der Zeit vom 01.08. – 18.08.2016 eine Lieferung von 59 kWh Strom durch die Voxenergie statt. Seit 19.08.2016 läuft der Anschluss wieder über den früheren Versorger.
Trotz storniertem Auftrag wurde durch Voxenergie zweimal versucht, die Abschlagszahlung in Höhe von 82,54 € (doppelt so hoch wie beim früheren Anbieter) vom Konto abzubuchen. Alle durch uns verfassten Widersprüche (per Fax und Einschreiben) sowie Aufforderungen, die Forderung zu begründen, wurden durch die Voxenergie bis heute nicht beantwortet. Stattdessen erhielten wir jeweils nach den Rücklastschriften Mahnschreiben mit Einschüchterungsversuchen (Androhung der Stromabschaltung, Kopien eines unpassenden Gerichtsurteils).
Nachdem am 21.09.2016 durch unsere Nachfrage beim Netzbetreiber bekannt wurde, dass tatsächlich die 59 kWh über den Anbieter Voxenergie geliefert wurden, haben wir die Verbrauchskosten, den Grundpreis für den Monat August sowie die bis dahin angefallenen Nebenkosten (Mahngebühren etc.) in Höhe von insgesamt 38,03 € noch am gleichen Tag überwiesen. Bei einer telefonischen Nachfrage zwei Tage später wurde uns von Voxenergie versichert, dass damit alle Forderungen beglichen wären. Damit war diese unschöne Angelegenheit aus unserer Sicht endlich erledigt.
Mit Schreiben vom 06.10.2016 haben wir nun eine „Abschlussrechnung“ in Höhe von 230,80 € erhalten, in der der Verbrauch der 59 kWh sowie die Grundgebühr für die kommenden zwei Jahre aufgeführt sind. Unsere Zahlung vom 21.09.2016 wurde darin nicht berücksichtigt.
Warum wir trotz storniertem Auftrag für zwei Jahre die Grundgebühr bezahlen sollen, geht aus dem Schreiben nicht hervor.
14.10.2016 | 17:56
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrter Herr Rodens,
wir haben Ihre Beschwerde zur Kenntnis genommen und den vorliegenden Sachverhalt einer erneuten Prüfung unterzogen.
Ihre Schweigermutter hat sich bei der Auftragserteilung für einen Tarif mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten entschieden. Der Vertrag wurde von voxenergie zwar aus Kulanz beendet, allerdings entbindet dies nicht von der Bezahlung der vereinbarten monatlichen Grundgebühren bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Die Grundgebühren sind somit berechtigt und wurden deshalb auch in der Abschlussrechnung berücksichtigt. Die Zahlung in Höhe von 38,03 EUR haben wir erhalten und die Abschlussrechnung entsprechend korrigiert. Um weitere Mahnschreiben zu vermeiden, bitten wir um Ausgleich unserer Forderung innerhalb der gesetzten Frist.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
da Sie scheinbar tatsächlich an Ihrer unbegründeten Forderung festhalten möchten, haben wir uns an die Schlichtungsstelle Energie e. V. gewendet und übergeben die Angelegenheit demnächst unserem Anwalt.