Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 289 Views | 04.01.2017 | 09:49 Uhr
geschrieben von Matthias Hundt

Stromio GmbH (Kaarst)

Kündigung in Textform nicht ausreichend

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer: 20816660 - Vertragskontonummer: 123257054

Fristgerechte Kündigung per Fax wird abgelehnt

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

der Versuch o. g. Stromliefervertrag bei der Grünwelt Energie (Stromio) fristgerecht per E-Mail zu kündigen, scheiterte. Anstatt unkompliziert und kundenfreundlich die Kündigung zu bestätigen, erhielt ich folgende Nachricht (Auszug) :

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per Fax nicht anerkennen können. Gemäß den für Sie gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu.

Meines Erachtens wird hier gegen geltendes Recht verstoßen, zumal deren aktuelle AGB folgendes aussagt:

4) Kündigungen bedürfen der Textform. Die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung ist dadurch nicht ausgeschlossen.

Ich erwarte eine rasche Bestätigung meiner Kündigung und keine Hinhaltetaktik.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Kündigungsbestätigung zum 31.01.2017


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


04.01.2017 | 09:50
von Matthias Hundt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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