Durch Enervatis gelöste Beschwerde. | 257 Views | 17.02.2017 | 20:10 Uhr
geschrieben von Thomas Helmut Bünten

Enervatis (Halle)

Endabrechnung, 4 6 Wochen warten

Bestell-/Kundennummer: Kd.Nr: 189633 Vertragsnr.: 139191

SCHLAGWORTE

Ich hatte am 08,01.2016 den Energiewechsel zu Enervatis mit günstigeren Konditionen und nach einem Jahr 25 % Rückzahlung auf meinen Verbrauch vereinbart. Nun ist das Jahr rum und nach meinem Anruf bekomme ich mitgeteilt, das die Abrechnung noch 4 - 6 Wochen dauern könnte. Außerdem hane ich ausgerechnet, dass ich jeden Monat zuviel zahlte und sich eine Rückzahlung von ca. 400,00 € ergab. Ohne die versprochenen 25 % Rabatt auf den Verbrauch vesteht sich. Ich fragte nach, da ich zum 08.01.2017 erneut wechseln wollte, ob ich den letzten Abschlag von 134,00 € noch zahlen müßte, da ich so viel zurück bekäm, oder ihn für den neuen Anbieter verwenden dürfte? Ja da macht man aber Mal ne blöde Erfahrung! Bei Enervatiswird gesagt: So gefärden sie ihren Rückzahlungsbonus und außerdem könne man das ja noch nicht sagen, man wüßte ja nicht wie viel ich an Energie verbraucht hätte. Auf mein drängen hin, wann denn meineAbrechnung fertig ist und ich mit meiner Zahlung rechnen könnte, wurde mir mitgeteilt DAUERT NOCH MINDESTENS 4 - 6 WOCHEN! Jetzt hab ich gelesen, dass man laut einem Urteil hier in NRW das gar nicht machen darf. Was sol ich nun tun. Ruf ich da mal an, dauert es noch länger, ruf ich nicht an, lassen die sich mehr Zeit oder es geschehen Wunder. Jetzt hab ich zu extrastrom/energie gewechset und die machen schon am Anfang Mist.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Enervatis: Meine ordentlich, verrechnete Abrechnung mit sofortiger Überweisung meines Geldes


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


17.02.2017 | 23:19
von Thomas Helmut Bünten gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Enervatis hat vor Einstellung der Beschwerde reagiert und alles bezahlt. Ach ja es ist nicht mehr enrvatis. Vielleicht deswegen!


18.02.2017 | 12:03
von Ma Tim | Regelverstoß melden
Typisch envervatis. §40 Abs. 4 EnWG legt die Frist mit 6 Wochen fest. Die nutzt man dort aus.

extra energie ist noch schlimmer drauf. Hartnäckig bleiben.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!