Jochen Schweizer GmbH (München)
Jochen Schweizer Abzocke
Bestell-/Kundennummer: Schwartau Coole Betten
Erst einmal bin ich fassungslos.
Kann nicht glauben, dass mir das eben passiert ist.
300 Euro sind weg.
Für keinerlei Gegenleistung.
Ich dachte immer, der Jochen Schweizer ist ein seriöses Unternehmen, aber so kann man sich leider wieder täuschen. Das das gesetzmässig in Deutschland erlaubt ist, schockiert mich.
In meinen Augen ist das Abzocke.
Was geschehen ist:
Ich habe zu Weihnachten 2012 (gebe zu es ist ein wenig her) einen Gutschein für coole Betten von Jochen Schweizer im Wert von 300 Euro von meinen damaligen Freund bekommen.
Da dieser in München wohnt und ich in Hamburg und wir berufsmässig stark unterwegs waren, hatten wir erst ein Jahr später einen gemeinsamen Termin gefunden den Gutschein einzulösen. Wir hatten uns für drei Tage die Bunbo Hausboottour in Mecklenburg Vorpommern ausgesucht.
Damals gab es die Gutscheine noch mit Freirubbeln des Gutschein Codes. Leider war die Fumigierung des Gutscheines von schlechter Qualität, dass der komplette Gutscheincode unleserlich war und wir den Gutschein so nicht einlösen konnten.
Ich musste erst mit dem Gutscheinbuch ein Jochen Schweizer Shop aufsuchen, die auch nicht an jeder Ecke sind, und dort sagte man mir, das passiert regelmäßig. Daraufhin habe ich von dem Mitarbeiter sofort einen neuen Gutschein für Coole Betten in Höhe von 300 Euro aufgehändigt bekommen. Der Shoparbeiter hat mir dieses Mal gleich den Gutscheincode aufgerubbelt. Damit war dieser Gutschein ohne Gebühr nicht umzutauschen.
Wird noch besser.
Problem, es gab in dem neuen Heft das Angebot mit den Hausbootfahren in Mecklenburg Vorpommern nicht mehr.
Da die anderen Angebote uninteressant für mich waren und ich den Gutschein nicht in ein anderes Erlebnis umtauschen konnte, war der Gutschein für mich erst einmal uninteressant.
Heute hat man mir im Shop gesagt, ich soll doch bitte die Filiale anrufen. Gesagt getan. Die sagt mir, ich habe selbst schuld. Drei Jahre sind rum. Pech gehabt. Das alles wäre aber gar nicht passiert, wäre die Fumigierung beim Aufrubbeln des ersten Gutscheins nicht kaputt gegangen. Dann hätten wir ja den Gutschein schon länsgt eingelöst.
Es kann auch nicht sein, dass man von sage und schreibe 300 Euro nicht einen Pfennig bekommt. Oder ein anderes Erlebnis angeboten bekommt.
Ich bin entsetzt, dass Jochen Schweizer so etwas zulässt.
Dafür seinen Namen hergibt.
Ich kann euch nur jeden raten, kauft keine Gutscheine. Schaut euch das Erlebnis im Netz an und bucht auf der jeweiligen Webseite direkt.
Bin sehr enttäucht von dem Unternehmen Jochen Schweizer. Ich hätte zumindest erwartet, dass die Mitarbeiter da anders reagieren und zumindest aus Kulanz und für den guten Namen sich einigt, aber dass man dann noch so abgewimmelt wird, ist unverschämt.
13.02.2017 | 14:45
Abteilung: Customer Realtionship Management
Guten Tag Frau Schwartau,
wir richten uns bezüglich der Gutscheinfrist aus Gründen der Bilanzierungserfordernisse nach der gesetzlichen Verjährungszeit für Leistungsansprüche (§195 BGB). Hierbei nutzen wir im Sinne unserer Kunden den vollen Verjährungszeitraum aus, nämlich 3 Jahre ab Ende des Kaufjahres (effektiv also bis zu 4 Jahre).
Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen und wir sind bei zeitnahen Rückmeldungen grundsätzlich gern zu Kulanzlösungen bereit. Uns ist bewusst, dass immer mal etwas dazwischen kommen kann, daher bieten wir innerhalb der Gültigkeit eine Verlängerung des Gutscheins an. Danach können wir Ihnen leider nicht mehr entgegenkommen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen an dieser Stelle keine positive Auskunft geben können.
Der Umtausch des Gutscheines ist grundsätzlich möglich, auch wenn der Gutscheincode freigelegt ist. Eine Umtauschpausche fällt jedoch in jedem Fall an, also auch wenn der Code unversehrt ist. Es tut uns sehr leid, dass hier ein Missverständnis entstanden ist.
Liebe Grüße aus München
Schiwani aus dem Jochen Schweizer Team
Ja so eine Abzocke die Gültigkeit der Gutscheine auf 3 Jahre zu begrenzen.
Wie du beschreibst, wirkt der Herr Schweizer eigentlich rechts nett. Daher gehe ich mal ganz naiv davon aus, dass dem Herrn Schweizer selber diese Auslegung der Firmen-Philosophie sicherlich auch nicht gefallen würde. Denn wenn man Berichten aus 2015 ( https://www.welt.de/wirtschaft/article150419870/Das-Verfall-Kalkuel-von-Jochen-Schweizer-und-Mydays.html) glauben schenken mag, dann könnte man meinen, dass er eine andere Ansicht vertritt. Denn seine Feststellung, dass das Unternehmen „[…langfristig mit einem Kunden, der seinen Gutschein einlöst, mehr Geld verdienen, als wenn ein Gutschein nicht eingelöst werden würde…]“ und dass es zu Mehrumsätzen durch „[…positive Wahrnehmung und Weiterempfehlungen…]“ kommen würde, klingen irgendwie anders als wie mit mir als Kunden umgegangen wird.