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408 Views | 18.03.2017 | 13:00 Uhr
geschrieben von Andreas Riedl
Noch keinen Sofortbonus nach 60 Tagen erhalten
Leider musste ich feststellen, dass trotz Ankündigung durch BEV Energie, noch kein Sofortbonus nach 60 Tagen Belieferungszeit ausgezahlt worden ist. Ich habe noch eine letzte Email geschrieben und werde mich dann umgehend an die Schlichtungsstelle Energie wenden, falls der Sofortbonus nicht umgehend überwiesen wird. BEV besteht ja auch auf eine pünktliche Zahlung der Abschläge.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Umgehende Überweisung des Sofortbonus in Höhe von 165€
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