Jochen Schweizer GmbH (München)
Durch Verschlafen Verfall von 169 Euro-Gutschein
Bestell-/Kundennummer: 12349213
Verfall eines 170 Euro-Gutscheins, weil ich verschlafen habe und Veranstalter nicht zu erreichen war. Von Jochen Schweizer lediglich der Verweis auf die AGBs.
Von meiner Freundin bekam ich zu Weihnachten einen Geschenkgutschein von Jochen Schweizer über 169 Euro für einen DJ-Workshop. 120 Minuten Einzelunterricht. Eins der besten Geschenke, die ich je bekommen habe. Deshalb habe ich gleich nach Angeboten gesucht und bin in Düsseldorf beim DJ College ziemlich schnell fündig geworden. Der Veranstalter wollte vorab meinen Gutschein-Code haben, damals habe ich mir nichts dabei gedacht, heute weiß ich warum.
Die Terminfindung gestaltete sich etwas schwierig, einmal hat der Verstalter kurzfristig abgesagt, einmal ich. Aber lange Rede, kurzer Sinn, irgendwann hatten wir einen Termin gefunden. Das Problem: circa eine Viertelstunde vor Beginn des Workshops wurde ich wach - damit war es für mich unmöglich, noch rechtzeitig zum Termin zu erscheinen. Sofort habe ich versucht, den Veranstalter zu erreichen, leider ohne Erfolg. Ich habe ihm auf den Anrufbeantworter gesprochen und um Rückruf gebeten - tagelang nichts.
Nach mehrmaligen, tagelangen Versuchen, ist der Veranstalter dann endlich ans Telefon gegangen, um mir mitzuteilen, dass er den Gutschein-Code bereits eingelöst habe und ich dementsprechend keine Chance hätte, den Workshop wahrzunehmen. Auch auf einen Kompromiss ließ er sich nicht ein (kürzere Zeit oder zusätzliches Geld). Er verwies lediglich darauf, dass ich mich für seine Standardangebote anmelden könne (natürlich für den vollen Preis). Daraufhin habe ich mich bei Jochen Schweizer gemeldet. Die Dame bei der Hotline verwies leidglich auf die AGBs und dass ich salopp gesagt "Pech gehabt hätte". Mir ist bewusst, dass ich das Problem selbst verursacht habe und dass dem Veranstalter durch mein Verschlafen mit Sicherheit auch ein Schaden entstanden ist, aber 170 Euro. Das ist zu viel Geld für einen besseren Wecker. Mir ist klar, dass ich vermutlich keinen wirklichen rechtlichen Anspruch habe, aber jeder hat doch schon einmal verschlafen. Ist es nicht möglich, dass ich wenigstens einen Teil des Gutscheins erstattet bekommen könnte? Eigentlich würde ich den Gutschein sogar gerne noch einlösen, allerdings eher bei einem anderen Veranstalter.
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22.03.2017 | 16:19
Abteilung: Customer Realtionship Management
Guten Herr Hajda,
vielen Dank für Ihr Feedback. Die Jochen Schweizer GmbH ist Erlebnisvermittler, deshalb müssen bei Terminabsprache die Stornobedingungen des Erlebnispartners berücksichtigt werden. Da der Gutscheincode vom Erlebnispartner notiert auch schon eingelöst wurde, ist der jetzige Gutscheincode nicht mehr aktiv. Somit kann Ihnen leider auch kein alternatives Erlebnis angeboten werden. Gerne können wir jedoch Ihren Fall noch einmal prüfen. Senden Sie uns dazu bitte Ihren Namen, Ihren Gutscheincode und Ihr Anliegen an trustpilotjochen-schweizer.de, damit wir Ihren Fall so schnell wie möglich bearbeiten können!
Liebe Grüße aus München
Ihr Jochen Schweizer Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst