primastrom GmbH (Berlin)
Keine Kündigungsbestätigung; Grundgebühr bis Laufzeitende
Bestell-/Kundennummer: 7890013843
Trotz Kündigung vom 31.05.2017 liegt bis heute keine schriftliche Kündigungsbestätigung vor. Der Vertrag ist beendet, jedoch wird bis Laufzeitende (31.08.2018) die Grundgebühr berechnet. Lautzeitende war aber der 31.08.2017
Der Vertrag wurde am 31.05.2017 gekündigt. Statt einer Kündigungsbestätigung wurde ein Formular zur Umzugsmeldung zugesendet. Mit dem Kündigungsschreiben wurde das Lastschriftmandat widerrufen und trotzdem wurde ohne rechtliche Grundlage weitere Abschläge abgebucht. Es folgten Mahnanrufe mit Androhung einer Sperre. Auf den Hinweis, dass der Vertrag gekündigt wurde und die Wohnung bereits übergeben ist und das sich der Eigentümer bestimmt freuen wird, wenn Primastrom die Lieferung sperren wird, gab es die Information, das meine bisherigen Schreiben nicht im System hinterlegt waren, ich solle mich an die Kundenhotline wenden. Am 04.10.2017 erfolgte vom Vertragsmanagment die telefonisch Aussage des Mitarbeiters das die Kündigungsbestätigung nun "raus geht" und der Anschluss/Verbracherstelle abgemeldet wird. Es folgte ein Schreiben vom 06.10.2017 mit Androhung der Erhebung einer Betrugsanzeige und ein damit verbundenes Klageverfahren sowie die Übergabe der Kundendaten an die Schufa oder Boniversum. So was nennt man Kundenorientierte Kommunikation, zumindest bei Primastrom. Mit Schreiben vom 24.10.2017 folgte die Abschlussrechnung, wo aufgeführt wird, das der Vertrag bereits beendet ist (kein Datum), jedoch die Grundgebühr bis 31.08.2018 weiter berechnet wurde. Dem wurde widersprochen mit Schreiben vom 06.11.2017. Hierauf folgte im Januar 2018 die Anwort, dass alles korrekt sei und die Grundgebühr bis Laufzeitende berechnet wird. Es steht nirgends, wann Laufzeitende ist. Meiner Meinung war Laufzeitende am 31.08.2017, da die Kündigung am 31.05.2017 Primastrom zugegangen ist und somit die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten wurde.
13.02.2018 | 12:05
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte/r ReclaBoxler/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir haben Ihnen bereits mitgeteilt, dass Ihr Umzugsauftrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie uns die benötigten Unterlagen zusenden. Ebenfalls wurden Sie darüber informiert, dass bis zum Eingang der benötigten Dokumente der monatliche Abschlag für Ihre bisherige Verbrauchsstelle weiterhin berechnet wird.
Durch Ihre fehlende Mitwirkung war eine zeitnahe Bearbeitung nicht möglich.
Außerdem haben wir Sie auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass Ihnen bei einem Umzug ohne Weiterbelieferung der Grundpreis bis zum regulären Laufzeitende Ihres primastrom-Vertrages in Rechnung gestellt wird. Erneut verweisen wir dazu auf unsere AGB.
Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht haben wir das Vertragende jedoch nun dem Lieferende angepasst und die Abschlussrechnung neu erstellt. Diese wird Ihnen per Post zugestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team
Beschwerde ist gelöst