Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 141 Views | 14.03.2018 | 15:16 Uhr
geschrieben von B. Neumann

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Guthabenauszahlung und Anpassung Abschlag

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 404928

Beschwerden: 27.02.; 01.03.; 06.03 und 08.03.2018

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich bisher keine Antwort auf meine bereits versandten Emails von IHnen erhalten. Dies ist sehr bedauerlich und nicht kundenfreundlich.

Teilen Sie mir bitte mit, wann ds Guthaben aus der Abrechnung zur Auszahlung kommt. Denn mit Datum 24.02.2108 der Endabrechnung ist bis heute 09.03.2018 immer noch keine Auszahlung geschehen. Hier erwarte ich eine Auszahlung.

Die Einzugsermächtigung ist der BEV bereits entzogen. Auch hierüber habe ich bisher keine Bestätigung erhalten. Wie ich ihnen bereits mitgeteilt habe, wird mein laufender Verbrauch massiv sinken. Mein Kind ist ausgezogen und die Stromverbrauchenden Geräte wurde durch neuere und LED`s ausgetauscht. Mein Abschlag wird daher nun auf Euro 45 monatlich festgesetzt. Nach eingehender Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale Hamburg, ist dieser Wert in meiner Lebenslage nachvollziehbar und realistisch. Ich verweise hier auf: §13 Abs (1) StromGVV.

Bestätigen Sie dies daher endlich.

Wie sie mir mit Schreiben vom 03.03.2018 auch mitteilen, benötigen Sie meine Zustimmung der Anpassung Ihrer AGB`S. Diese Zustimmung wird vorerst nicht erteilt. Teilen Sie mir daher hierzu den weiteren Verlauf und Werdegang schriftlich mit. Nach meinem heutigen Anruf beim Kundenservice bei der BEV, sagte man mir, dass der Kundenservice mir die Änderungen leider nicht erläutern kann und ich den Weg der Email wählen solle.

Weiter teilen Sie mir bitte mit, was es mit dem Neukundenbonus von Euro 128,81 (Siehe Schreiben vom 24.02.2018) auf sich zu tun hat. Der Vertrag wurde bereits meinerseits gekündigt. DIe Belieferung mit dem neuen Anbieter erfolgt zum Januar 2019.

EIne Rückmeldung Ihrerseits ist erforderlich.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Auszahlung des Guthaben und Anpassung des Abschlages auf 45 Euro


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.03.2018 | 15:16
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Neumann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zur Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


21.03.2018 | 19:20
von B. Neumann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Geld kam zwar am 20.03.2018,jedoch bisher keine direkte Rückmeldung und bisher keine Rückmeldung, der Anpassung meines Abschlages.


31.03.2018 | 19:26
von B. Neumann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guthaben wurde erstattet. Bisher keine Rückmeldung auf Abschlagsanpassung trotz mehrfachen Telefonaten.


16.04.2018 | 21:11
von B. Neumann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bis heute 16.04.18 immernoch keine Antwort auf meine diversen Anfragen via Email, Fax oder Telefon erhalten.




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