947 Views | 13.07.2018 | 11:35 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9172538

VOLKSWAGEN AG (Wolfsburg)

VW trotz Steurerkettenproduktionsfehler kein Schadenersatz von VW

Bestell-/Kundennummer: VW-2018/03-007726

Mein sehr gepflegter VW Polo mit KM-Stand 66390 sprang am 04.03.2018 nicht mehr an.

SCHLAGWORTE

In der VW Werkstatt diagnostizierte man eine infolge Ausleierns übergesprungene Steuerkette als ursächlich für das Nichtanspringen. Eine Komponente, deren Haltbarkeit normalerweise auf ein komplettes Fahrzeugleben ausgelegt ist und daher in keinem Inspektionsplan zur Prüfung vorgesehen ist!

Die Reparaturkosten hierfür belaufen sich laut Werkstatt auf ca. 1900 Euro.

Da es sich bei diesem Defekt um ein hausgemachtes Problem der Firma VW handelt, habe ich mich an die VW-Kundenbetreuung wegen Kostenübernahme gewendet.

Hausgemacht deshalb, weil laut dem ehemaligen VW-Chef für Qualitätssicherung Frank Tuch die „Steuerkettenlaschen nicht präzise genug gestanzt“ seien und entstehende „Späne und Grate für einen abrasiven Verschleißeintrag“ bei der Kette sorgten. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass dieser Fehler - unabhängig vom Fahrzeugalter - immer bei einer Laufleistung um 70000 km auftritt. Exakt wie bei meinem Polo.

Dem entgegen wurde mir von der VW-Kundenbetreuung mitgeteilt, dass mein Antrag wegen des Fahrzeugalters abgelehnt werde.

Obwohl sich auch, Zitat: „die Konzernspitze mit dem Problem befasste […] Bis zu einem Alter von drei Jahren und 100.000 Kilometern gibt es volle, danach eine anteilige Kostenbeteiligung von mindestens 50 Prozent“.

Mit anderen Worten es gibt sogar eine Vorstandsentscheidung, dass unabhängig vom Fahrzeugalter mindestens 50 Prozent der Kosten von VW erstattet werden.

Bei meinem Anruf in der VW-Kundenbetreuung bestätigte mir die Mitarbeiterin Frau Kostilew sogar, dass sie mit der Ablehnungs-Entscheidung, wenn es um ihr Fahrzeug ginge, auch nicht zufrieden wäre.

In der Folge habe ich insgesamt drei Briefe an den Vorstandsvorsitzenden von VW geschrieben und um Übernahme der Kosten gebeten, die alle jedoch an die zuvor erwähnte (voreingenommene) Abteilung Kundebetreuung zur Bearbeitung weitergeleitet und von dieser mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt wurden. Z.B. Weil ich nicht minutiös die Inspektionsintervalle eingehalten hätte, sei das Öl gealtert und deswegen sei es zum Überspringen der Kette gekommen. Obwohl das nach Aussage des VW-Sprechers Hartmut Hoffmann irrelevant ist, der hatte nämlich auf die Frage einer Fachzeitschrift, ob das Öl ein Teil der Probleme mit der Steuerkette sei, zweifelsfrei geantwortet: „Das kann ich ganz klar verneinen! “

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In genau diesem Stil hat die Abteilung VW-Kundenbetreuung zahlreiche weitere Argumente angeführt, warum die Schuld an meinem Steuerkettenschaden dennoch (trotz des VW-Chef Eingeständnisses) bei mir läge. Diese Argumente habe ich allesamt in meinen Antwortschreiben entkräftet.

Schließlich ist nur noch ein - völlig abstraktes - Entscheidungskriterium offen geblieben, auf das sich die Mitarbeiter in der VW-Kundenbetreuung dann eingeschossen haben: die nicht-minutiöse Einhaltung der Inspektionsintervalle.

Abstrakt deshalb, weil die daraus von der VW-Kundenbetreuung abgeleiteten Argumente - wie bereits erwähnt – zwischenzeitlich alle entkräftet waren. Abgesehen davon, stellt die Steuerkette überhaupt kein Inspektionskriterium dar. Eine Inspektion ist für ihre Funktion somit völlig unerheblich (etwa so wie die TÜV-Untersuchung), insbesondere nachdem der VW-Sprecher die Ölrelevanz beim Steuerkettenproblem ja „ganz klar verneint“ hatte.

Hier handelt es sich nicht um einwandfrei verbaute Teile, die nur einer Garantie unterliegen, sondern um eine von vorneherein untaugliche Komponente, bei der man die Uhr danach stellen kann, wann sie kaputt geht.

Diese Ablehnung möchte und kann ich nicht hinnehmen, da mein Fahrzeug zwar schon ein gewisses Alter (BJ. 2002) besitzt, der Schaden davon aber völlig unabhängig erst bei der genannten Laufleistung auftritt und der Fehler von VW quasi als Zeitbombe ab Werk eingebaut wurde.

Ich fasse daher noch einmal zusammen: Es ist nicht in Ordnung, dass ich für einen von VW verschuldeten Steuerkettenschaden alleine aufkommen soll, zumal alle von der VW-Kundenbetreuung angeführten Gegenargumente (bis auf ein irrelevantes: minutiöse Inspektionseinhaltung) von mir entkräftet wurden und es eine Vorstandsentscheidung gibt, dass die Kosten unabhängig vom Fahrzeugalter erstattet werden.

Besonders nach der angekündigten neuen Ehrlichkeitsoffensive des neuen VW-Vorstandsvorsitzenden, Herrn Herbert Diess, erwarte ich Gerechtigkeit und Kostenübernahme des mir durch VW-Schuld entstandenen Schadens!

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Kommentare und Trackbacks (7)


14.07.2018 | 02:00
von Ja Auch | Regelverstoß melden
Ja, VW. Schießen einen Bock nach dem anderen, fallen dauerend vom hohen Ross, was aber derer Arroganz keinen Schaden zufügt. Man sollte den Laden dicht machen.
Vergeuden Sie keine Zeit, ohne Anwalt kommen Sie da nicht weiter.
Und als Lerneffekt: keinen VW mehr kaufen.

20.07.2018 | 13:18
von ReclaBoxler-9172538 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis jetzt keinerlei Reaktion von VW!


03.08.2018 | 19:38
von ReclaBoxler-9172538 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor leider keine Rückmeldung von VW auf meine reclabox-Beschwerde. Ein überaus trauriges Bild vom Unternehmen mit der lauthals propagierten Glaubwürdigkeits-Offensive.


25.08.2018 | 15:14
von ReclaBoxler-9172538 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch immer keine Reaktion auf meine reclabox-Beschwerde seitens VW!


14.05.2020 | 08:52
von Herbi Herbi | Regelverstoß melden
Hilft wirklich nur ein Anwalt, die Kundenbetreuung von VW ist nur da um Leute zu verarschen mehr nicht, mit denen zu argumentieren ist genauso als möchtest du einem Ochsen ins Horn kneifen, erwarte von dem Dies nicht zuviel in meinen Augen ist das ein Selbstdarsteller, siehe Abgasskandal anstelle 880 Millionen werden aus Starrsinn in Deutschland noch Milliarden Grab.
Solltest du keinen Anwalt einschalten, lassen die dich lachend auf deinen Kosten sitzen.
Überlege mal du bist sicherlich kein Einzelfall, gehen wir von der Zahl 1000 Fälle a 1900€ ohne gerichtliches vorgehen aus hat VW 1,9 Millionen gespart usw. usw. Daher Rechtsschutzversicherung abschliessen und wehren.
Viel Glück dein Schaden ist noch nicht verjährt.

14.05.2020 | 08:55
von Herbi Herbi | Regelverstoß melden
Da kannst lange warten, VW und andere Unternehmen reagieren auf solche Beschwerden überhaupt nicht.

08.08.2020 | 13:36
von Tom Tom | Regelverstoß melden
Einfach ein Japaner oder ein Koreaner kaufen und ruhe ist mit Altbacken Technik von den Betrugswerken aus Wolfsburg! Nicht um sonst nur 2 Jahre Herstellergarantie bei VW wo andere 5-7 Jahre haben! Aber das wäre zuviel weil dann müssten ja viele ihre Nationale Brille ablegen.



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