Sixt GmbH & Co. (Pullach)
Aufgezwungene Kostenübernahme trotz Fremdverschulden
Bestell-/Kundennummer: 9366933355
Im Parkhaus wurde unser Mietwagen von einem anderen PKW beschädigt. Der Unfallverursacher konnte mithilfe der Parkhaus-Videokamera ermittelt werden. Trotzdem hat Sixt uns zur Kasse gebeten, obwohl wir keinerlei Schuld hatten
Wir haben in Spanien einen Leihwagen bei Sixt genommen. Wir haben uns extra für das teurere Angebot von Sixt entschieden, weil wir bis dahin dachten, dass der Service im Schadenfall für den Aufpreis besser ist als beim Billiganbieter. Weit gefehlt. In unserer Anwesenheit ist jemand gegen unseren Mietwagen gefahren. Glücklicherweise war eine Videokamera im Parkhaus vorhanden, auf der zu sehen war, wie ein PKW gegen unseren Mietwagen fährt und unser Mietwagen wackelt. Auch das Nummernschild des Unfallverursachers war klar zu erkennen. Wir haben den Unfall sofort gemeldet und dafür gesorgt, dass das Videomaterial Sixt zur Verfügung gestellt wird. Nach dem Urlaub hat Sixt uns geschrieben, dass wir trotzdem für den Schaden aufkommen sollen. Wir haben Sixt geantwortet, dass der Verursacher für den Schaden aufkommen muss. Leider hat Sixt keine Bemühungen in dieser Hinsicht unternommen und uns den Schaden in Rechnung gestellt. Für Sixt natürlich der leichtere Weg. Vielleicht wurde sogar mehrfach abgerechnet. Einen schlechteren Kundenservice haben wir noch nicht erlebt.
Nehmen Sie anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch - die Kosten muss dann auch Sixt tragen.
Viel Erfolg!