Von ARAG beantwortete Beschwerde. | 1 View | 21.08.2018 | 12:49 Uhr
geschrieben von B. Vorwerk

ARAG SE (Düsseldorf)

Ablehnung Kostenübernahme pro Mandat

Seit 2004 bin ich Kunde der ARAG-Rechtschutzversicherung. Nach 14 Jahren nahm ich zum ersten Mal die Leistungen meiner Rechtschutzversicherung in Anspruch und wurde bitter enttäuscht.

SCHLAGWORTE

Kurze Erkäuterung zum Fall:

Ich habe meine Immobilie verkauft. Aufgrunnd einer Nachlassurkunde meiner verstorbenen Eltern, erhebten meine 4 Geschwister Anspruch am Verkaufserlös. Jeder meiner Geschwister beauftragte einen Anwalt um ihren Anspruch geltend zu machen. So dass mein Anwalt pro Geschwister ein Mandat eröffnen musste.

Mein Anwalt hat in meinem Auftrag bei der ARAG einen Antrag auf Deckungszusage für jeden Schadensfall gestellt. Diese wurden abgelehnt und es wurde mir nur 250€ für eine anwaltliche Beratung aufgrund meines erweiterten Beratungs-Rechtschutzes erstattet.

Nach telefonischer Rücksprache mit einer Mitarbeiterin wurde mir mitgeteilt, dass die ARAG alle 4 Mandate als einen „Schadensfall“ betrachhtet. Dem kann ich so nicht zustimmen. Es sind 4 Personen/Anspruchsteller, die einen Anwalt beauftragt haben um ihren Anspruch geltend zu machen. Es gibt verschiedene Streitigkeiten in jedem Fall, deshalb müssen die Fälle auch individuell bewertet werden.

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Meine Forderung an ARAG SE: Erstattung Beratungskosten für jeden Fall


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.08.2018 | 12:49
Firmen-Antwort von: ARAG SE
Abteilung: ARAG SE Kunden-Service

Hallo B. Vorwerk, wir bedauern, dass es hier zu einem Missverständnis in der Kommunikation gekommen ist. Im Erbrecht gibt es die Besonderheit, dass sich diese Fälle nicht vollumfänglich absichern lassen. Pro Erbfall ist die Deckungssumme im erweiterten Beratungs-Rechtsschutz auf 250 Euro begrenzt. Aus diesem Grund kann leider keine weitere Erstattung erfolgen, auch wenn es sich hier um mehrere Streitfälle handelt. Viele Grüße, Ihr ARAG Team

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