200 Views | 12.10.2018 | 21:30 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1327211

LADY-FITNESS-KETTE (Heilbronn)

Widerruf wird nicht bearbeitet und E-Mails werden ignoriert

Ich habe Ende Juli ein Probetraining in Heilbronn absolviert und danach den Vertrag unterschrieben. Vor der Vertragsunterschrift wurden mir vorsätzlich falsche Informationen gegeben, die zu der Unterzeichnung geführt haben. Ohne die genannten Informationen hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben. In meinen Augen handelt es sich um eine Abzocke.

SCHLAGWORTE

Ich habe direkt einen Widerruf geschrieben (per Einschreiben) und lediglich die Bestätigung mit Ablehnung erhalten. Den Schriftverkehr per E-Mail habe ich ebenfalls per Einschreiben an die Zentrale geschickt und seitdem keinerlei Antwort mehr bekommen. Mein Vertrag hat offiziell am 1. September bekommen.

Nun habe ich in weiteren Einschreiben meinen Standpunkt ausführlich erklärt und das Schweigen und die ausgebliebene Abbuchung im September als Schuldeingeständnis gewertet (alternativ hätte die Abbuchung ja fristgerecht geschehen müssen).

Auch im Oktober hat die Abbuchung nicht stattgefunden, weswegen ich mit dem Schweigen der LADY-FITNESS-KETTE die Sache abgehakt habe. Heute kam das böse Erwachen und es wurden 2 Monatsbeträge und die Aufnahmegebühr abgebucht. Diese Abbuchung zeigt mir wieder nur einmal mehr das schlechte Geschäftsgebaren des Unternehmens und das unseriöse Verhalten.

Ich erwarte endlich eine Reaktion, ansonsten sehe ich mich gezwungen, auch rechtlich dagegen vorzugehen. Ich befürchte nur, dass dies durch die Trägheit der Zentrale ein sehr langwieriger Prozess werden würde.

Ich fordere eine zügige Aufhebung des Vertrags, wie bereits Anfang August gefordert und die Rückerstattung der heute eingezogenen Beträge.

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Meine Forderung an LADY-FITNESS-KETTE: Aufhebung des Vertrages, sowie Rückerstattung der Abbuchung


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Kommentare und Trackbacks (2)


19.10.2018 | 21:50
von ReclaBoxler-1327211 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma meldet sich nicht bei mir


23.10.2018 | 17:22
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Ein Grundsatz im Zivilrecht lautet 'abgeschlossene Verträge sind einzuhlaten' ('pacta sunt servaqnda').
Ein Widerrufsrecht hat man bei einem perönlich geschlossenen Vertrag nicht - im Gegensatz zu den meisten Verträgen im Fernabsatz, bei Hausürgeschäften oder auf Kaffeefahrten.



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