Immergrün Energie (Köln)
Preiserhöhung: Versechsfachung des Grundpreises
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 21704015330
Ich fechte eine Preiserhöhung von Immergrün Energie GmbH an. Auf meine E-Mails wird nicht eingegangen. Unabhängig davon bin ich fest davon überzeugt, dass die Preiserhöhung nicht zulässig ist
- Die Preiserhöhung ist versteckt und daher nicht wirksam.
- Die Preiserhöhung ist überzogen und daher ebenfalls nicht wirksam.
Weiterführende Begründungen:
Zu 1.:
Ich habe im Internet recherchiert und habe festgestellt, dass die Preiserhöhungen nicht dem §41 (3) EnWG genügen. Immergrüns Schreiben ist nicht transparent, weil Immergrün nicht aufstellt, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt und weil an dortiger Stelle der alte Preis nicht genannt wird. Genau dies verlangt aber der BGH (VIII ZR 247/17) in seinem Urteil.
Dies sind nur die offensichtlichsten Mängel des Schreibens. Weitere Mängel sind z. B. fehlende Hervorhebung der Preiserhöhung, Erwähnung in einer Tabelle, Erhöhung erfolgt überraschend in dem Anhang der Stromrechnung etc. In Summe zeichnet sich das Anschreiben durch zahlreiche Eigenschaften aus, die die Preiserhöhung verschleiern.
Zu 2.:
Der Energieversorger darf seinen anfänglichen Gewinnanteil (mit Ausnahme des Neukundenbonus) nicht erhöhen – die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Der Energieversorger darf somit den Umfang der Preiserhöhung nicht wahllos festlegen, sondern er muss diese auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit soll verhindert werden, dass der Energieversorger seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. Diesen Grundsatz hat Immergrün auch in deren AGBen verankert.
In diesem konkreten Fall handelt es sich um eine Versechsfachung des Grundpreises (jährlich 380,00 Euro Mehrkosten, verbrauchsunabhängig!). Auch wenn Immergrüns Betriebskosten nicht öffentlich zugänglich sind, so bezweifle ich, dass Immergrüns Gesamtkosten in diesem Umfang gestiegen sind und ich bin fest davon überzeugt, dass Immergrün damit sogar gegen deren eigenen AGBen verstößt. Dort schreibt Immergrün nämlich, dass nur Kostensteigerungen weitergegeben werden. Welche Kosten bei Immergrün steigen, hat Immergrün auch nicht erwähnt.
Aufgrund der hohen Preiserhöhung ist anzunehmen, dass Immergrün den Preis stärker erhöht, als deren Kosten gestiegen sind. Es ist somit davon auszugehen, dass Immergrün den Gewinnanteil nachträglich steigern will. Dies ist aber nicht zulässig. Ich verweise dabei auf die ständige Rechtsprechung des BGH - siehe bspw.
https://forum.energienetz.de/index.php/topic,20355.msg118047.html#msg118047 - Auszug:
"…berechtigen ihre Anpassungsrechte die Versorger zu Preiserhöhungen nur, soweit sie damit unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen wie Kostensteigerungen. Halten sich einseitige Preiserhöhungen nicht innerhalb dieser Grenzen, sind sie vom Anpassungsrecht des Versorgers nicht gedeckt und damit unwirksam. "
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Immergrün hat auf meine bisherigen Schreiben lediglich mit Tarifwechselangeboten reagiert, die die Preiserhöhung nicht rückgängig machten, sondern diese Preiserhöhung - nochmals verschleiert -, nochmals erhöht und auf zwei Jahre Laufzeit festgeschrieben hätte.
Vielen Dank an Immergrün, für dieses vertrauensvolle Miteinander.
02.01.2019 | 10:42
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
bitte setzen Sie sich mit mir über die Ihnen bekannte E-Mail-Adresse in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter M.
Immergrün hat bisher zwei Vergleichsangebote unterbreitet, welche auf die ursprüngliche Vertragslaufzeit von 12 Monaten etwa das 4,5- oder 4,0-Fache der ursprünglichen Grundgebühr fordern (immer noch mehr als 220,- EUR zusätzlich).
Dies ist für mich nicht akzeptabel.
Jedoch unter der Bedingung, dass der Vertrag vorzeitig beendet wird, da die ursprünglichen Konditionen nicht mehr wirtschaftlich seien. Ich habe diese Bedingung akzeptiert.
Auf der mir zugesandten Jahresrechnung ist eine Grundpreis erhöhung von 2.56,- auf 37,- Monatlich - knapp 1.400% zu erkennen.
Nach Überprüfung der letztjährigen Rechnung habe ich auf der 2 Seite äußerst undursichtig den Hinweis auf eine Erhöhung gefunden. Diese wurde jedoch deutlich versteckt und nicht eindeutig benannt.
Ich habe die Rechnung von einem Anwalt prüfen lassen, welcher mir dieses unter Angabe mehrerer Paragraphen und vergleichbarer Fälle bestätigt hat.
Ich habe daraufhin der Rechnung von Immergrün widersprochen.
Auf meine Forderung, die Rechnung auf meine alten Konditionen hin zu korrigieren wurde bisher nur durch Tarifwechsel Angebote geantwortet.
Herr Peter M. Bitte teilen Sie mir doch mit, wie bzw. welches Angebot Sie von Immergrün schlußendlich erhalten/angenommen haben.
selbiges hier. Ich habe keine Information bekommen über eine Kostenerhöhung des Grundpreises. Der Mailverkehr zieht sich jetzt seit knapp 2 Monaten dahin. Man weicht mir immer aus und akzeptiert meine Sonderkündigung nicht, derweil sind es zwei. Die Kosten sind versteckt und die Rechnungsaufstellung des neu Preises habe ich bis heute nicht. Man hat mir lediglich einen Tarif geschickt. Zu dem habe ich dann einen Osterflyer geschickt bekommen aus dem April, nachträglich versteht sich, wo dann versteckt die Kosten der Grundgebühr erwähnt werden. Das ist in meinen Augen auch nicht zulässig. Ich habe hier diesbezüglich auch eine Beschwerde eröffnet, scheine also nicht alleine zu sein mit dem Thema.