Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 296 Views | 23.01.2019 | 16:58 Uhr
geschrieben von Frithjof Vorpahl

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Endabrechnung falsch - 700 kWh zu viel und kein Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: 952230

Wir sind 2017 neu in unsere Wohnung eingezogen und haben einen Stromvertrag mit BEV geschlossen. Unseren Verbrauch haben wir auf 3700 kWh geschätzt.

Mit Ablauf des ersten Vertragsjahres haben wir den Stromvertrag gekündigt. Der Zählerstand wurde vom lokalen Strom Netzbetreiber abgelesen. Unser Verbrauch betrug nur 2988 kWh.

Trotzdem wurde in der Endabrechnung von BEV ein Verbrauch von 3700 kWh angerechnet. Weiterhin wurden die 15% Neukundenbonus nicht berechnet.

In der fehlerhaften Endabrechnung wurden 5,91 € als Guthaben berechnet und überwiesen, das korrekte Guthaben beläuft sich aber auf 316,68 €.

Zwei schriftlich gesetzte Fristen zur Zahlung der fehlenden 310,76 € wurden nicht eingehalten.

Dies hier ist ein letzter Versuch die BEV zu einer gütlichen Einigung zu bringen, bevor unnötig Geld für einen Anwalt verbraucht wird.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: 310,76 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.01.2019 | 16:58
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


24.01.2019 | 08:58
von Georg Achatz | Regelverstoß melden
Dieser Kommentar wurde der Redaktion gemeldet und wird überprüft.



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