BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Guthaben sowie Neukundenbonus werden nicht ausgezahlt
Bestell-/Kundennummer: 761281
BEV hält seit Monaten das Guthaben aus geringerem Verbrauch sowie den Neukundenbonus zurück
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit dem 04.11.2017 Kunde bei der BEV. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
Wie von Ihnen angefordert, habe ich per 03.11.2018 nach einem Jahr Vertragslaufzeit meinen Zählerstand gemeldet. Hieraus ergab sich lt. Verbrauchsabrechnung vom 16.11.2018 aufgrund geringerem Verbrauch ein Guthaben i. H. v. 272,74 Euro. Zusätzlich sollte ich noch einen Neukundenbonus von 15% auf den Jahresverbrauch erhalten. Bei 519,26 Euro Jahresverbrauch ergibt sich ein Neukundenbonus i. H. v. 77,89 Euro. Somit ergibt sich ein Gesamtguthaben zum 16.11.2018 i. H. v. 350,63 Euro.
Lt. Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Sie nach Punkt 8.3 dazu verpflichtet, das Guthaben unverzüglich, spätestens jedoch mit der nächsten Abschlagszahlung auszuzahlen.
Zur damaligen Abschlagszahlung am 03.12.2018 erfolgte jedoch keine Auszahlung des Guthabens sowie des Sofortbonus.
Nach erstmaliger telefonischer Rücksprache am 05.12.2018 versicherte man mir, dass der Geldeingang spätestens kommende Woche erfolgen wird. Da dies nicht der Fall war, habe ich erneut bei Ihnen angerufen. Man erklärte mir, dass die Auszahlungen von der Buchhaltung getätigt werden und Sie den Vorfall an die Buchhaltung weiterleiten werden.
Bis Ende 2018 habe ich mehrere Male aufgrund nicht eingehaltener Zahlungsversprechen bei Ihnen angerufen. Jedes Mal wurde ich auf einen späteren Auszahlungszeitpunkt vertröstet.
U. a. wurden die sehr hohen Kundenanfragen am Jahresschluss als Argument genannt.
Da bis zum 02.01.2019 weiterhin kein Zahlungseingang erfolgte und Sie sich ab diesem Zeitpunkt nach BGB §286 Abs. 3 bereits im 30-Tage Verzug befinden, habe ich Sie erstmalig schriftlich dazu aufgefordert, das mir zustehende Guthaben bis spätestens 16.01.2019 auszubezahlen. Telefonate wurden daraufhin weiter geführt, blieben bis auf die Aufnahme des Vorfalls und Weiterleitung jedoch weiterhin erfolglos.
Per 16.01.2019 habe ich erneut ein 2. Schreiben an Sie verfasst mit der Aufforderung, das Guthaben unverzüglich an mich auszuzahlen.
Da es allen Anschein hat, dass Sie weder die Schreiben noch meine Telefonate ernst nehmen bzw. den Aufforderungen nachkommen, werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einleiten. Dabei werde ich sämtliche Kosten des Mahnverfahrens sowie den Verzugszins nach BGB §288 Abs. 1 auf den ausstehenden Betrag werde ich Ihnen in Rechnung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Uhl
25.01.2019 | 08:39
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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Herzliche Grüße
Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst