Von BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft beantwortete Beschwerde. | 124 Views | 25.01.2019 | 11:55 Uhr
geschrieben von Stefan Willner

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Preiserhöhung > Preisgarantie und falsche Kündigungsbestätigung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 1013211

Während des ersten Vertragsjahres eine Preiserhöhung angekündigt und falsch datierte Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich habe Ihnen ein Einschreiben zugeschickt, dass auch am 24.12. bei Ihnen angenommen wurde. In diesem habe ich der Preiserhöhung wiederrufen, da ich eine Preisfixierung mit Ihnen bis zum 31.05.2019 vereinbart habe. Hierzu habe ich von Ihnen eine Antwort erhalten, dass die Preiserhöhung bei meinem Vertrag nicht wirksam wird. So weit so gut.

Des Weiteren habe ich meinen Vertrag mit Ihnen fristgerecht zum 31.05.2019 gekündigt. Hier zu fehlt mir von Ihrer Seite aus eine Kündigungsbestätigung. Ich habe zwar eine Kündigungsbestätigung von Ihnen erhalten, aber die ist fälschlicherweise zum 31.01.2019 ausgestellt. Ich bitte um Zusendung einer Kündigungsbestätigung zum 31.05.2019.

Heute habe ich von meinem Netzbetreiber Stadtwerke ULM/Neu-Ulm Post erhalten, dass mein Gaslieferant den Gaslieferungsvertrag zum 31.01.2019 beenden wird.

Ich habe aber niemals zum 31.01.2019 gekündigt, sondern zum 31.05.2019 und das per Einschreiben.

Ich bitte um unverzügliche Mitteilung an die Stadtwerke Ulm / Neu-Ulm, dass die Kündigung nicht zum 31.01.2019 erfolgt sondern zum 31.05.2019. Des Weiteren bitte ich um eine Kündigungsbestätigung zum 31.05.2019.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Kündigung nicht zum 31.01.2019, sondern fristgerecht zum 31.05.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.01.2019 | 11:55
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in unserer Fachabteilung. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Wir bitten Sie höflich um etwas Geduld. Sie erhalten umgehend weitere Informationen zu Ihrer Anfrage.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens von uns mit der angemessenen Sorgfalt behandelt wird und entsprechend etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ihr Anliegen wird jedoch umgehend zu Ihrer Zufriedenheit von uns bearbeitet.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Herzliche Grüße

Ihr BEV-Energie Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


28.01.2019 | 15:14
von Stefan Willner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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