BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Preiserhöhung > Preisgarantie und falsche Kündigungsbestätigung
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 1013211
Während des ersten Vertragsjahres eine Preiserhöhung angekündigt und falsch datierte Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihnen ein Einschreiben zugeschickt, dass auch am 24.12. bei Ihnen angenommen wurde. In diesem habe ich der Preiserhöhung wiederrufen, da ich eine Preisfixierung mit Ihnen bis zum 31.05.2019 vereinbart habe. Hierzu habe ich von Ihnen eine Antwort erhalten, dass die Preiserhöhung bei meinem Vertrag nicht wirksam wird. So weit so gut.
Des Weiteren habe ich meinen Vertrag mit Ihnen fristgerecht zum 31.05.2019 gekündigt. Hier zu fehlt mir von Ihrer Seite aus eine Kündigungsbestätigung. Ich habe zwar eine Kündigungsbestätigung von Ihnen erhalten, aber die ist fälschlicherweise zum 31.01.2019 ausgestellt. Ich bitte um Zusendung einer Kündigungsbestätigung zum 31.05.2019.
Heute habe ich von meinem Netzbetreiber Stadtwerke ULM/Neu-Ulm Post erhalten, dass mein Gaslieferant den Gaslieferungsvertrag zum 31.01.2019 beenden wird.
Ich habe aber niemals zum 31.01.2019 gekündigt, sondern zum 31.05.2019 und das per Einschreiben.
Ich bitte um unverzügliche Mitteilung an die Stadtwerke Ulm / Neu-Ulm, dass die Kündigung nicht zum 31.01.2019 erfolgt sondern zum 31.05.2019. Des Weiteren bitte ich um eine Kündigungsbestätigung zum 31.05.2019.
25.01.2019 | 11:55
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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