Durch BEV Insolvenz gelöste Beschwerde. | 351 Views | 06.02.2019 | 18:50 Uhr
geschrieben von Michael Schöberl

BEV Insolvenz (München)

Widerruf der Einzugsermächtigung

Bestell-/Kundennummer: 1559947 / 1372231

Widerruf meiner Einzugsermächtigung aufgrund des anhängigen vorläufigen Insolvenzverfahrens

aufgrund des anhängigen vorläufigen Insolvenzverfahrens widerrufe ich die Einzugsermächtigung für die Stromlieferung für die Kunden-Nr. 1559947 / 1372231zum 31.01.2019.

SCHLAGWORTE


Bankdaten: Inhaber: Michael Schöberl, IBAN: DE88692500350004931374, BIC: SOLADES1SNG

Sollten ab dem 01.02.2019 Lastschriften von Ihnen durchgeführt werden, werde ich unverzüglich die Buchung bei meiner Bank zurückbuchen lassen. Bitte bestätigen Sie den Widerruf der Einzugsermächtigung umgehend innerhalb von zwei Wochen ebenfalls schriftlich!

Dieses Schreiben wurde ebenfalls per E-Mail an Sie gesendet und muss akzeptiert werden gemäß §309 Nr. 13 BGB. Zusätzlich wurde dieses Schreiben per www.reclabox.com verschickt.

Sollten Sie meinen Forderungen nicht nachkommen, werde ich die Verbraucherzentrale informieren, einen gerichtlichen Mahnbescheid erheben und notfalls einen Anwalt einschalten und die entstandenen Kosten bei Ihnen einfordern!

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schöberl

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Meine Forderung an BEV Insolvenz: Widerruf der Einzugsermächtigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.02.2019 | 18:50
Firmen-Antwort von: BEV Insolvenz
Abteilung: User-Support

Liebe/r User/in von ReclaBox, liebe BEV-Geschädigte,

wie wir alle aus der Presse erfahren haben, hat die BEV bereits am 29.01.2019 einen Insolvenzantrag gestellt. Die Gerichtssprecherin verkündete:

"Zur Sicherung des Vermögens der Firma vor nachteiligen Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. "

Aus diesem Grund haben wir alle bis dato noch nicht veröffentlichten Beschwerden zur BEV, die bis gestern 23:59 h bei uns eingegangen sind, im Schnellverfahren veröffentlicht.

Die seit heute eingegangen Beschwerden werden wir unter BEV Insolvenz veröffentlichen und bitten Sie alle höflichst, keine weiteren Beschwerden mehr zur BEV bei uns einzureichen.

Die Beschwerden werden von der BEV nicht mehr beantwortet, die offenen Forderungen, die jeder einzelne Kunde hat, können nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden, insofern bringt Ihnen die Beschwerde auf ReclaBox zum jetzigen Zeitpunkt nichts mehr und auch für uns bedeuten Beschwerden viel Arbeit ohne eine erfolgreiche Lösung der Beschwerde erzielen zu können.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Verständnis,

mit freundliche Grüßen

ReclaBox Support Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


06.02.2019 | 19:55
von Indako | Regelverstoß melden
Herzlichen Glückwunsch,

Jetzt wird zwar die BEV möglicherweise nicht mehr bei Ihnen abbuchen, dafür aber sehr wahrscheinlich jede Menge Versandhäuser, weil man dort für die Bestellung von teuren Waren, Ihre Bankdaten benutzt hat.

Deshalb sollten Sie möglichst schnell Ihre Bankdaten hier löschen lassen.

09.02.2019 | 20:21
von Michael Schöberl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


09.02.2019 | 20:21
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