CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)
Keine Kostenübernahme (Rechtschutz) durch Fehler von CHECK24
Bestell-/Kundennummer: RS-50088862
Wir haben eine Rechtschutzversicherung als Familientarif abgeschlossen, auf den Namen meines Partners, da über diesen die Vorversicherung lief. Da wir nur ein Kundenkonto bei CHECK24 haben, das auf meinen Namen läuft, habe ich die Daten im Vertrag angepasst, dieses ist aber scheinbar bei der Übermittlung wieder rückgängig gemacht worden.
Die Vorversicherung hat den Vertrag gekündigt, da der Tarif aus dem Programm genommen wurde, daher musste ein Schadenspiegel eingereicht werden, dieses haben wir getan, hat leider etwas gedauert, weil uns der Schadenspiegel nicht schneller geschickt wurde.
Auf dem Schadenspiegel und der Kündigungsbestätigung stehen die Daten von meinem Partner und auch telefonisch habe ich bereits im Februar letzten Jahres gebeten, dass dieses geändert wird, damit die Wartezeiten entfallen. Die Vorversicherung lief auf Ihn und ich war mitversicherte Person. Hier wurde bestätigt, dass das kein Problem ist und dass man sich darum kümmert.
Im April wurde der Beruf meines Partners abgefragt, auch hier habe ich im April angerufen, um alle noch offenen Fragen zu klären. Wieder wurde mir bestätigt, dass dieses alles bei der Versicherung angegeben wird und wir beide im Rahmen der Rechtschutzversicherung versichert sind.
Nun ist ein Schadensfall eingetreten und die Versicherung weigert sich, die Kosten zu übernehmen, da mein Partner nicht namentlich in dem Vertrag erwähnt wird.
Wofür schließe ich bitte eine Familienversicherung ab? Wir haben seit über 10 Jahren einen gemeinsamen Haushalt, und nun nur Ärger weil CHECK24 es nicht geschafft hat, einen Namen nachtragen zu lassen.
Auch der Beitrag wurde von dem Konto meines Partners abgebucht.
20.02.2019 | 14:40
Abteilung: Marketing
Sehr geehrte Kundin,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir bedauern die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten sehr. Ihr Anliegen wird bereits von den zuständigen Experten intensiv geprüft.
Sie erhalten zeitnah eine E-Mail zum weiteren Verlauf Ihrer Beschwerde.
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Beste Grüße
CHECK24
Sehr geehrte Kundin,
bitte beachten Sie unsere Antwort vom 20. Februar 2019.
Beste Grüße
CHECK24
Beschwerde ist noch nicht gelöst