AXA Versicherung AG (Köln)
Großschaden an meinem Truck wird von der AXA nur unvollständig
Am 11.12.2017 wurde mein Promotion-Truck durch Auffahrunfall bei ordentlich geparkten Fahrzeug schwer beschädigt. Nach DEKRA GA ca. 100.000,00 € Reparaturkosten. AXA zahlte relativ zügig 40.000,00 € Reparaturkosten.
Dann wurde durch Gegengutachten der Schaden in dieser Höhe von der AXA geschätzt und gleichzeitig wurden 3 Werkstätten benannt, die zu diesem Preis reparieren können. Alle 3 Firmen haben aber abgelehnt, weil die AXA den Reparaturschaden falsch geschildert hat. Das "Beschwerdemanagement" und jetzt auch der Vorstand mit Dr. R. und der Prokuristin Dr. E. wurden eingeschaltet und da kamen jeweils nichtssagende Textbausteine, aber keine weitere Zahlung.
Die Haftung ist unbestritten nach § 823 BGB und eine von der AXA im Reparaturbetrieb in Bayern hinzugezogener GA konnte auch nur die Notwendigkeit des Reparaturumfanges bestätigen.
In bewundernswerter Art hat die Mecklenburgische Versicherung, unser Kasko-Versicherer sich bereitgefunden, zunächst die fehlenden 60.000,00 € zu garantieren.
Mit keiner Silbe wird von der AXA der tatsächliche Geschäftsschaden, es handelt sich um ein fahrbares Küchenstudio, überhaupt noch erwähnt, obgleich der von der AXA bestellte Wirtschaftsgutachter eine erheblichen Schaden berechnet hat.
Die klare Linie der AXA, bei Schäden über 50.000,00 € wird auf stur geschaltet, der Geschädigte geht vielleicht finanziell kaputt, so dass es zu keiner Klage kommt.
Für mich ist das illegales Verhalten!
05.04.2019 | 16:49
Abteilung: Social Media
Guten Tag Frau V. Meißer,
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu bewerten! Wir bedauern sehr, dass Ihre Erfahrung innerhalb der Schadenabwicklung nicht zufriedenstellend war und möchten Näheres dazu erfahren.
Schicken Sie uns Ihre Kontaktdaten und Ihre Schadennummer an dialogaxa.de. Wir haken bei unseren Kollegen für Sie nach.
Bitte nutzen Sie zur sicheren Übermittlung Ihrer persönlicher Daten alternativ auch gerne unser Kontaktformular und wählen als Betreff ausschließlich „Sonstiges" aus: https://bit.ly/2G8xuck.
Bitte beziehen Sie sich zur besseren Zuordnung auf 'ReclaBox'.
Beste Grüße aus Köln, Ihr AXA-Feedback Team
Das Schadensregulierungsprinzip der AXA für Großschäden: Bis € 50.000 wird bezahlt, dann stellt man sich stur und wartet auf eine Klage.
Das ist gegen die Rechtslage, danach muss nach ³ 823 BGB reguliert werden, wenn die Schuldfrage wie in diesem Fall klar ist! Als Geschädigter ist man aber zunächst durch den Schaden in eine finanzielle Schieflage geraten und hat dann vielleicht nicht das Geld für die gerichtliche Weiterverfolgung.
Die AXA ist einfach unseriös, es sind unlautere Methoden. Man kann nur hoffen, dass die BaFin endlich aufwacht, und dem Treiben ein Ende bereitet.
Wenn man das Geld für die Klage nicht aufbringt, hat die AXA durch Abzocke wieder mal gewonnen. Wann merkt die BaFin eigentlich, wie
illegal die AXA handelt.