HDI Global SE (Hannover)
Meniskusschädigung, Band im Knie gedehnt
Sehr geehrte Damen und Herren
ich habe mir bei einem Unfall im Urlaub im November 2018 das linke Knie verletzt. Nach Rückkehr wurde eine Meniskusschädigung und eine Bandschädigung festgestellt. Nach Infiltration und Applikation von Medikamenten führte dies zu einer 3wöchigen Verbesserung. Eine weitere Infiltration war erfolglos, so dass ich im April ein künstliches Kniegelenk einsetzen lassen habe müssen Die HDI GLOBAL SE meint nun, dass der beschwerdefreie Zustand der vorbestehenden Arthrose nach der ersten Infiltration erreicht war und deshalb kein Leistungsanspruch besteht. Dies bestreite ich vehement. Die starken neuen und erstmaligen massiven Beschwerden wurden alleine durch den Unfall verursacht und waren vorher gar nicht bestehend. Zur Erläuterung: Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zur Gesundheitsschädigung führt.
Die Kosten werden im Moment von der Krankenversicherung bezahlt, allerdings nicht in dem Umfang wie der Anspruch bei der HDI GLOBAL SE gewesen wäre Ich beschwere mich und erwarte eine angemessene Ausgleichszahlung oder Abfindung. Sollte dies nicht möglich sein werde ich dies juristisch durchsetzen. Ein entsprechendes Zweitgutachten liegt mir bereits vor.
05.08.2019 | 11:41
Abteilung: Kommunikation
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Mit freundlichen Grüßen
HDI Versicherung AG
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