Durch The Motley Fool endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 146 Views | 09.06.2019 | 12:06 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2553421

The Motley Fool GmbH (Berlin)

Widerspruch abgelehnt trotz anderslaut. Teilnahmebedingungen

Bestell-/Kundennummer: TMFDE00032322

The Motley Fool GmbH lehnt Widerspruch ab, obwohl m. E. die Teilnahmebedingungen explizit ein Widerrufsrecht vorsehen

Entsprechend den aus meiner Sicht bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen habe ich meinen im Internet abgeschlossenen Vertrag bei der The Motley Fool GmbH innerhalb einer 14-Tagesfrist widerrufen (wie in den Teilnahmebedingungen angegeben), da ich persönlich das Angebot enttäuschend und überteuert fand.

Dieser Widerruf wurde jedoch nur sehr kurz und knapp abgelehnt. Viele weitere Nachfragen von mir per E-Mail bzw. Brief blieben leider unbeantwortet. Insbesondere wurde von der The Motley Fool GmbH in keinster Weise darauf eingegangen, warum sie den Widerruf nicht anerkennen, obwohl m. E. die vertraglichen Teilnahmebedingungen expliziert und eindeutig auf ein Widerrufsrecht hinweisen!

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Meine Forderung an The Motley Fool GmbH: Anerkennung des Widerrufs und Rückerstattung des bereits abgebuchten Betrages


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Kommentare und Trackbacks (3)


17.06.2019 | 17:58
von ReclaBoxler-2553421 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keinerlei Reaktion von The Motley Fool GmbH.


26.06.2019 | 12:39
von ReclaBoxler-2553421 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem zahlreiche E-Mails/Briefe bisher unbeantwortet geblieben sind, habe ich jetzt doch noch überraschend eine sehr knappe Antwort erhalten. Hier wird leider, wie bisher schon Anfang Mai, nur sehr pauschal der Widerruf abgelehnt. Konkrete Nachweise, warum kein Widerruf möglich sein soll, wurden leider wieder keine vorgelegt.

Als eine Konsequenz habe ich nun die Lastschrift zurückbuchen lassen, da auch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bayern das bisherige Vorgehen der Firma nicht nachvollziehen kann. Zusätzlich erfolgte nun auch noch eine Anfechtung gem. §§ 119 I, II, 123 BGB. Ohne weitere Nachweise der Firma werde ich eine Zahlung daher nur dann leisten, wenn es ein entsprechendes Urteil eines deutschen Gerichts gibt.

Meine bisherige Erfahrung mit der The Motley Fool GmbH empfinde ich mittlerweile als sehr negativ.


11.07.2019 | 17:46
von ReclaBoxler-2553421 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seit meinem Kommentar vom 26.06.2019 erfolgte keine weitere Reaktion der Firma bzw. eine offizielle Anerkennung meines Widerrufs habe ich nicht erhalten. Insoweit sehe ich die Beschwerde noch nicht als gelöst an. Da ich die Abbuchung zurückgeholt habe, habe ich mein Geld wieder zurück. Ob/Wie The Motley Fool noch reagiert, weiß ich nicht. Allerdings werde ich nur zahlen, wenn es ein entsprechendes Urteil eines deutschen Gerichts geben wird.




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