NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (Mönchengladbach)
Nichteinhalten der Mindestvertragslaufzeit
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 203514745
Am 05.12.2019 habe ich einen Versorgerwechsel (Strom) von NEW zu E.ON Energie Deutschland veranlasst. Im Auftrag wurde vermerkt, dass der gewählte Anbieter den bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt für mich kündigen soll. Mein Vertrag bei NEW hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und der Vertragsbeginn belief sich auf den 01.03.2019. Es wurde ein Bonus vereinbart, welcher an die Laufzeit von 12 Monaten des Vertrages gebunden ist.
Mir wurde nun die die Kündigung zum 03.01.2020 bestätigt, so dass der Wechselbonus nicht ausgezahlt werden soll und der Sofortbonus in einer Rückforderung zurückverlangt wird. Im Rahmen der Rückforderung des Sofortbonus sind Mahnkosten entstanden, ohne das die Rückforderung in einer Rechnung angezeigt wurde.
Der Wechsel sollte zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also zum 29.02.2020 im Rahmen des Vertragsendes erfolgen und nicht einem Sonderkündigungsrecht unterliegen. Dafür Bestand keinerlei Grund, dieses wurde durch mich nicht ausgesprochen oder E.ON in Auftrag gegeben. Eine Sonderkündigung muss ausdrücklich durch den Vertragspartner selbst ausgesprochen werden, um wirksam werden zu können.
Ich fordere NEW ausdrücklich auf, den Vertrag zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu beenden, die Boni auszuzahlen und sich an den Vertragsinhalt zu halten.
Ich werde bei einem Nichtnachkommen die Schlichtungsstelle für Energie einschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Müller
14.01.2020 | 09:28
Abteilung: Beschwerdemanagement
Sehr geehrte Frau Müller,
wir bedauern sehr, dass unsere Kündigungskonditionen bei Ihnen zur Verärgerung geführt haben.
Wir haben Ihren Sachverhalt zur näheren Prüfung an unseren Kundendienst übergeben, der in den nächsen Tagen Kontakt mit Ihnen aufnimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre NEW Energie