401 Views | 17.02.2020 | 22:56 Uhr
geschrieben von Carsten Stelzer
Ich habe den aktuellen Gutschein von Burger King auf mein Handy heruntergeladen, gültig bis 28. Februar 2020.
Die Einlösung wurde verweigert, weil ich den Gutschein ausgedruckt vorlegen müsste. Dies würde auf dem Gutschein auch drauf stehen, teilte mir die Geschäftsleitung des Burger Kings in Trier Zurmaiener Straße mit.
Auf dem Gutschein steht ausdrücklich nicht, dass dieser ausgedruckt vorgelegt werden müsste.
Über diesen schlechten und unfreundlichen Service bin ich verärgert zu McDonald's gegangen. Ich werde mir überlegen, das mal der Bild-Zeitung vorzulegen. Wäre ein gefundenes Fressen für die Medien.
Meine Forderung an Burger King GmbH:
Entschuldigung und Einladung zum Essen
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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