137 Views | 03.03.2020 | 21:06 Uhr
geschrieben von Seval Yildirim

Familienkasse Bayern Nord (Nürnberg)

Recht auf Kindergeld, trotzdem 1 Jahr Kindergeld zurückzahlen

Bestell-/Kundennummer: 711FK567965

Ende seiner Ausbildung musste er eine Kopie seines Abschlusszeugnisses an die Familienkasse Bayern Nord zuschicken. Doch meine Mutter hat den Brief falsch verstanden und hat gedacht, man muss weiteres nichts mehr tun, weil er nach der Ausbildung kein recht mehr auf Kindergeld hat.

Doch dann hat die Familienkasse einen Brief geschickt, darin stand, dass wir das Kindergeld, was mein Bruder bekommen hatte, während seines letzten Ausbildungsjahres zurückbezahlen müssen, da wir die Frist nicht eingehalten haben und verspätet Einspruch eingelegt haben.

Wir haben uns dort persönlich beschwert, trotzdem mussten wir das komplette Jahr zurückzahlen, obwohl er das letzte Ausbildungsjahr auch kindergeldberechtigt war.

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Meine Forderung an Familienkasse Bayern Nord: 1300 €


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


11.03.2020 | 07:04
von Seval Yildirim noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.03.2020 | 11:56
von Seval Yildirim noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


26.03.2020 | 09:51
von Nesrin Gohl | Regelverstoß melden
LÖSUNGSVORSCHLAG! NICHT UNVERSUCHT LASSEN!

Ich hatte ein langes hin und her mit der Familienkasse. Beim letzten Telefonat mit einem mal wieder inkompetent Mitarbeiter, war die Aussage der Schlüssel zum Problem. Dieser teilte mir mit; "das BUNDESZENTRALREGISTER FÜR STEUERN, HAT DER FAMILIENKASSE MITGETEILT DAS MEINE KINDER NICHT MEHR IN DEUTSCHLAND GEMELDET SIND".

Daraufhin habe ich diese absurde Aussage in Frage gestellt und sofort beim Bundeszentralregister für Steuern angerufen, dort wurde mir bestätigt das diese Aussage von der Familienkasse nicht stimmt. Und zur Bestätigung hat die KOMPETENTE FREUNDLICHEN DAME mir zugesichert die STEUER ID's meiner Kinder und von mir nochmals per Post zukommen zu lassen.

Die Dame meinte auch; "ich selbst kann ihnen nicht sagen wie die Familienkasse auf solch eine Aussage kommt, aber versuchen sie doch sich bei der Fachauskunft für Familienkassen zu informieren"

Die FACHAUFSICHT FÜR FAMILIENKASSEN ist per E-Mail oder telefonisch nicht zu erreichen. Deswegen mein Vorgehen:

1. telefonisch nur mit Aufnahme des Gesprächs.

2. Den vollständigen Namen ihres Ansprechspartner aufschreibeb, wenn nötig buchstabieren lassen.

3. Schriftliche ausführliche freundliche Beschwerde an die Fachaufsicht der Familienkasse beim Bundeszentralregister für Steuern per Einschreiben mit Unterschrift, einreichen.

Meine Beschwerde wurde innerhalb von 10 Tagen bearbeitet und die Antwort von der Fachaufsicht kam zeitgleich mit den Bescheid von der Familienkasse an.

Plötzlich hat es funktioniert. Mein Antrag ist nach monatelangem hin und her bewilligt und meine Kinder bekommen WIEDER Kindergeld und die Nachzahlungen der vergangenen Monate ist auch schon auf dem Konto.

Und als Krönung des ganzen, habe ich 1 Tag nach Geldeingang eine schriftliche Entschuldigung von der Familienkasse erhalten.

https://www.bzst.de/DE/Behoerden/KindergeldFamilienkasse/Familienkassen_Info/familienkassen_info_node.html

Kontakt

Bundeszentralamt für Steuern

Fachaufsicht Familienleistungsausgleich
An der Küppe 1
53225 Bonn

Fax: 0228 406-4282

Zuständigkeitsbereich:

Familienleistungsausgleich

Ich wünsche allen viel Erfolg.

15.04.2020 | 12:50
von Seval Yildirim noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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