Regionale EnergieWerke GmbH (Düsseldorf)
Versteckte und sittenwidrige Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: REW-15492
Das gebuchte Produkt des Anbieters nennt sich "Dauer Garantie".
Der Anbieter wirbt u. a. in der Vertragsbestätigung mit dem Slogan: "Strompreisbremse - Nie wieder eine Strompreiserhöhung".
In der ersten Jahresabrechnung wurde dann der neue Abschlag mitgeteilt. Dieser lag in etwa 90% über dem bisherigen. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass sich sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis erhöht. Auf meinen Einwand, dass keine Ankündigung der Preisanpassung erfolgt ist, wurde mir mitgeteilt, dass dies zu Vertragsbeginn bereits mitgeteilt worden sei. Nach einiger Recherche findet sich in der Vertragsbestätigung, versteckt unter der Rubrik "Erklärung von Terminologien" der Punkt "Preiserhöhung, in dem im Fließtext neue Preise (die Zahlen werden anders als die ursprünglichen "Lock-Preise" auf der ersten Seite, nicht als Zahl geschrieben, sondern in Worten) angekündigt werden. Der Vergleich mit den bisherigen Preisen oder eine Differenz dazu fehlt allerdings vollkommen. Ebenso fehlt eine Begründung für die Erhöhung (die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt sein kann).
Damit verstößt das Unternehmen gleich gegen mehrere Vorschriften im Zusammenhang mit Preiserhöhungen, u. a. ist eine Preiserhöhung um 90% gem. § 315 BGB nicht zulässig, sie wurde nicht - wie in § 41 (3) EnWG gefordert - auf transparente und verständliche Weise mitgeteilt und könnte - wenn sie denn zumindest formal korrekt angekündigt worden wäre - auf Grund des Ankündigungszeitpunkts weit vor Ende der Bindungsfrist als sittenwidrig im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB bezeichnet werden.
Der Anbieter reagiert bisher auf meine Anzeige der Sonderkündigung zunächst mit Ablehnung, dann mit einem Gegenangebot, das preislich ebenfalls weit über einer erklärbaren Preissteigerung von 10% liegt.