Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 119 Views | 03.05.2021 | 12:26 Uhr
geschrieben von Daniela Kunz

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Unzulässiger Nichterfüllungsschaden

Bestell-/Kundennummer: 2191202941

Ich habe im Februar 2021 meinen Vertrag bei immergrün wegen Umzug gekündigt.

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Wir konnten den Vertrag nicht fortsetzen, da es für unser Mietobjekt bereits einen Stromversorger seitens der Vermieter gab. Immergrün hat die Kündigung akzeptiert, ohne einen Hinweis auf einen Nichterfüllungsschaden.

Nach ein paar Wochen kam die Schlussrechnung. Auf dem ersten Blick alles normal, aber warum ich für 2 Monate 175,07 € nachzahlen sollte, war mir nicht schlüssig. Ich betrachtete mir die Rechnung genauer und auf Seite 3 sah ich dann den "Nichterfüllungsschaden" entdeckt. Immergrün fordert unberechtigterweise einen Nichterfüllungsschaden in der Abrechnung. Auf meine E-Mail, in der ich dargelegt habe, weshalb der Nichterfüllungsschaden unberechtigt ist, ging das Unternehmen nicht ein.

Als langjährige Kundin enttäuscht mich dieses Verhalten zutiefst und schreckt mich für einen zukünftigen Vertrag bei diesem Unternehmen ab.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Rücknahme der Forderung aus dem Nichterfüllungsschaden und Korrektur der Rechnung ansonsten wende ich mich an die Schlichtungsstelle Strom


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


05.05.2021 | 07:57
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Für Ihr Mietobjekt gibt Ihnen der Vermieter einen Stromversorger vor?

Warum ist das so? Grundsätzlich kann ich meine Verträge doch selbst wählen, gerade bei Strom. Eigener Zähler - eigener Vertrag.

Das hat nichts mit der Rekla zu tun (nur am Rande) - aber das wäre interessant, warum der Vermieter Ihnen das "diktiert" und Ihnen da nicht die übliche Wahlfreiheit lässt.

09.06.2021 | 21:41
von Daniela Kunz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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