immergrün-Energie GmbH (Köln)
Unzulässiger Nichterfüllungsschaden
Bestell-/Kundennummer: 2191202941
Ich habe im Februar 2021 meinen Vertrag bei immergrün wegen Umzug gekündigt.
Wir konnten den Vertrag nicht fortsetzen, da es für unser Mietobjekt bereits einen Stromversorger seitens der Vermieter gab. Immergrün hat die Kündigung akzeptiert, ohne einen Hinweis auf einen Nichterfüllungsschaden.
Nach ein paar Wochen kam die Schlussrechnung. Auf dem ersten Blick alles normal, aber warum ich für 2 Monate 175,07 € nachzahlen sollte, war mir nicht schlüssig. Ich betrachtete mir die Rechnung genauer und auf Seite 3 sah ich dann den "Nichterfüllungsschaden" entdeckt. Immergrün fordert unberechtigterweise einen Nichterfüllungsschaden in der Abrechnung. Auf meine E-Mail, in der ich dargelegt habe, weshalb der Nichterfüllungsschaden unberechtigt ist, ging das Unternehmen nicht ein.
Als langjährige Kundin enttäuscht mich dieses Verhalten zutiefst und schreckt mich für einen zukünftigen Vertrag bei diesem Unternehmen ab.
Warum ist das so? Grundsätzlich kann ich meine Verträge doch selbst wählen, gerade bei Strom. Eigener Zähler - eigener Vertrag.
Das hat nichts mit der Rekla zu tun (nur am Rande) - aber das wäre interessant, warum der Vermieter Ihnen das "diktiert" und Ihnen da nicht die übliche Wahlfreiheit lässt.
Beschwerde ist gelöst