467 Views | 11.10.2021 | 20:31 Uhr
geschrieben von Madita Rahm
Nach Zusage & einigen getan Arbeiten ignorieren sie jeglichen Kontaktes. Keine Behebung von entstanden Mängel.
Frau Nabinger sagte uns zu, die Verputzarbeiten in unserem Haus durchzuführen. Sie fingen im Wohnzimmer an bis hin ins Badezimmer. Danach war sie nicht mehr zu sehen & erreichen. Geplant war noch die Außenfassade. Nach zwei Monaten Kontaktverweigerung (keine Antwort auf Anrufe, Mails & WhatsApp Nachrichten) mussten wir uns eine andere Firma suchen.
Dennöch forderte ich von Frau Nabinger auf, die von Ihr entstanden Mängel im Badezimmer wieder zu beheben.
Leider habe ich wenig Hoffnung, das dahingehen etwas passiert.
Meine Forderung an Clarissa Nabinger:
Ausbesserung der entstandenen Mängel.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
es scheint wohl eine „Einzelperson“ oder kleines Unternehmen zu sein? Hier werden Sie die sicherlich nicht erreichen. Setzten Sie schriftlich eine Frist. Am besten per Einschreiben, damit Sie auch einen Nachweis haben, dass dieser angekommen ist. Sollte danach nichts geschehen, würde ich einen Anwalt beauftragen. Spätestens da sollte sie reagieren.