primastrom GmbH (Berlin)
Zähler nicht frei gegeben trotzt Sonderkündigung
Bestell-/Kundennummer: 7890329789
Am 17.8.21 kündigte ich meinen Stromvertrag per Einschreiben mit Primastrom (seit 12.2020) zum 01.11.21 wegen Zusammenzugs mit meinem Partner in eine gemeinsame Wohnung!
Natürlich bestand auch bei ihm bereits ein Stromvertrag (seit ca. 10 Jahren!), welchen wir übernehmen wollten. Hierauf keine Reaktion seitens Primastrom. Es folgten mehrere Telefonate mit Primastrom, in welchem mir versichert wurde dass alles kein Problem wäre, ich sollte ein bestimmtes Formular ausfüllen (auf der Website zum Download), die neue Meldebescheinigung zufügen und alles nach Berlin schicken. Dies tat ich per Einschreiben am 18.11.21 nachdem die Ummeldung erfolgte! Erneut keinerlei Reaktion! ca. eine Woche später erhielt ich einen Werbeanruf von Primastrom, meinen Vertrag zu günstigeren Konditionen zu verlängern. Als ich erwähnte, dass ich bereits gekündigt habe, war die Dame verwundert und meinte es wäre nichts im Kundenportal vermerkt! Weitere Bemühungen meinerseits, den Kundendienst bezüglich meiner Kündigung telefonisch zu erreichen, scheiterten an viel zu langen Warteschleifen!
Anfang Dezember informierte mich die neue Mieterin meiner alten Wohnung, dass sie keinen neuen Stromvertrag schließen könne, da der Stromzähler von meinem Stromunternehmen nicht frei gegeben worden wäre und ich bitte kündigen solle. Ich bezahle jetzt also ihren Stromverbrauch, obwohl ich nicht mehr in der Wohnung wohne! Die Abschläge wurden auch im November und Dezember bereits abgezogen, obwohl ich Primastrom im Zuge meiner Kündigung die Einzugsermächtigung entzogen habe!
16.01.2022 | 20:08
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Gebert,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Wir teilen Ihnen mit, dass Ihre Lieferstelle auf Grund des vorliegenden Umzugsnachweises zum 12.11.2021 abgemeldet wurde.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihre Abschlussrechnung mit Berechnung der Grundgebühr bis zum Laufzeitende 31.03.2023 erstellt wird.
Weiterhin möchten wir Ihnen mitteilen, dass ein Umzug nicht zwangsläufig ein Grund für eine Sonderkündigung ist. Diesbezüglich möchten wir Sie auch auf unsere AGB verweisen Punkt 9.1, welche Sie auf unserer Internetseite finden können. Aus diesen geht hervor, dass primastrom das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung gewährt, wenn die Belieferung durch primastrom an der neuen Verbrauchsstelle nicht möglich ist.
Wir hoffen, Ihnen den Sachverhalt hinreichend erläutert zu haben und stehen Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom - Team
Vielen Dank für die Antwort und die Beendigung der Belieferung. Ich warte auf eine schriftliche Bestätigung!
Da ich den Vertrag aufgrund einer Preiserhöhung zum 1.1.22 nocheinmal sondergekündigt habe, sollte nun auch die Laufzeit der Grundgebühr beendet sein! Ich bitte hier noch einmal um Stellungnahme. Ihre Preiserhöhung bekam ich schriftlich erst am 3.3.22 (ausgestellt am 28.12.22) ich gehe davon aus, dass meine Sonderkündigung trotzdem rechtkräftig wirksam ist, da Ihrerseits die Ankündigung von 6 Wochen vor Erhöhung nicht eingehalten wurde und mir somit nicht möglich war, vor Wirksamwerden der Erhöhung zu kündigen!
Viele Grüße, M. Gebert
Ich habe direkt im Anschluss Einspruch gegen die Schlussrechnung eingereicht (per Einschreiben natürlich und als E-Mail Antwort auf die Frage seitens Primastrom, ob denn alles geklärt wäre oder noch ein Anliegen bestünde) Außerdem habe ich die Berechtigung zum SEPA-Lastschriftmandat entzogen!
Es kam bis heute keine Stellungnahme zum Widerspruch und die Raten wurden eingezogen! Telefonisch ist für mich weiterhin niemand erreichbar, stundenlange Warteschleifen bis man raus fliegt.
Ein Zuschalten der Schlichtungsstelle wird nun für mich unumgänglich!