653 Views | 25.06.2010 | 09:20 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1018245
Die Verkaufsabrechnung stimmt nicht. Feststellungsbescheide werden nicht an das Finanzamt weitergeleitet.
KanAM läßt sich Empfanmgsvollmacht geben, gibt die Bescheide aber nicht weiter.
Meine Forderung an KanAm International GmbH:
Berichtigung der Verkaufsabrechnung und Weitergabe der Feststellungsnescheide
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Ich bitte um Antwort, warum? Angst? Ich sende Ihnen gerne die Unterlagen zu!
können.
MfG RGM
"THE MILLS" bestand - nach Angaben KanAM -
nie. Da mir für 2006 die Bilanzen vorliegen
und bei Verkaufserlösen und Steuer-rückzahlungen keine Minus-Feststellungserklärung ausgestellt werden
darf - bei gleichzeitiger cash-Ausschüttung
auch an Leute, die nie investiert haben,
spricht Bände.