Von FlexStrom beantwortete Beschwerde. | 661 Views | 01.08.2010 | 14:31 Uhr
geschrieben von Schwarz

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom verweigert Neukundenbonus

Auch mir verweigert Flexstrom den Bonus - die AGB 7.2, 7.3 besagt, dass der Bonus nach dem ersten Jahr ausgezahlt wird. Die Kündigung erfogte zum 30. 6. 10, beliefert wurde ich ab dem 01. 07. 09. Rechtlich eine klare Sache!

Geht es nicht anders, als Flexstrom zu verklagen - oder gibr es eine Sammelklage, der man sich anschließen kann? Hat jemand Urteile etc.?

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Zahlung des Neukundenbonuses


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.08.2010 | 11:45
Firmen-Antwort von: FlexStrom AG
Abteilung: Pressestelle

Hallo Null Schwarz,

gerne prüfe ich dies für Sie! Schicken Sie mir doch bitte eine kurze Mail mit Ihrer Vertragsnummer an marc. breidbach (AT) FlexStrom. de

Vielen Dank!

Grüße

Marc Breidbach
Assistant Online Relations
FlexStrom AG

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Kommentare und Trackbacks (5)


05.08.2010 | 12:45
von Schwarz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
"Es wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen" (FlexStrom) - damit FlexStrom mit dem Geld weiter arbeiten kann, den Kalender neu schreiben und aus einem Jahr 365 Tage machen oder die AGB nachträglich ändern?


14.08.2010 | 10:10
von Schwarz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Zahlung ist angekündigt - welche der der Rechnungen beglichen wird?


15.08.2010 | 14:07
von Schwarz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


17.08.2010 | 12:57
von Schwarz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Was für eine Firma? Die Rechnung ist gekommen! Auf dem Anschreiben: "Wir buchen binnen 14 Tagen ab". In der Rechnung: "Wir überweisen den Betrag in den nächsten drei Wochen".

Dreister geht es nicht! Bei mir lag der Brief des Inkassounternehmens nach einer Woche, da FlexStrom ein Fehler unterlief.


19.08.2010 | 21:25
von Ole Neu | Regelverstoß melden
Sollte noch jemand die Frage aus dem Ur-Eintrag von Null Schwarz nach Partnern für eine Sammelklage gegen Flexstrom aufgreifen wollen - ich stehe mit meinem ganz frischen Fall bereit! Gleiche Ausgangslage wie bei Null Schwarz. Alle Schriftverkehre wasserdicht.

Die Verweigerungsargumentation von Flexstrom zur Nichtzahlung des Neukundenbonus steht auf wackligen bis gar keinen Füßen. Trotzdem wären Hinweise zu bereits bestehenden obergerichtlichen Urteilen zum Thema hilfreich.

Wahrscheinlich werde ich meinen Rechtsbeistand zum Thema bemühen. Anders ist dem Laden offenbar nicht beizukommen.

Ole



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