FlexStrom AG (Berlin)
Verweigerung Zahlung Neukundenbonus durch Flexstrom
Vor einem Jahr wurde ich von Flexstrom aufmerksam auf der Seite von Verivox. Dort führte Flexstrom jede Liste des Stromvergleichportals an.
Daraufhin habe ich einen Vertrag bei Flexstrom abgeschlossen und da in den Bedingungen stand, dass erst der Bonus mitgezahlt werden muss und nach einem Jahr verrechnet wird mit der Endabrechnung, habe ich bezhalt.
Da ich nach einem Jahr wesentlich höhere Stromkosten hätte zahlen müssen bei Flexstrom, habe ich mir einen neuen Anbieter gesucht, welcher bei Flexstrom ordentlich gekündigt hat.
Die Vertragslaufzeit war vom 01.11.2009 bis zum 31.10.2010. Dies entspricht einem Jahr, also der Mindestvertragslaufzeit.
In den AGBs von Flexstrom steht unter dem Punkt 7.3: Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Meine Kündigung wurde erst nach dem Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam.
Trotz diverser eMails an Flexstrom wurde mir immer wieder mitgeteilt, dass mir kein Bonus zustehe. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass ich innerhalb des ersten Jahres kündigte, woraufhin ich jedesmal entgegnete, dass diese Kündigung erst mit Ablauf des ersten Jahres wirksam wurde.
Muss man Flexstrom erst verklagen, bevor diese Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen?
16.11.2010 | 12:58
Abteilung: Pressestelle
Sehr geehrte/r ReclaBoxler-9121257,
gerne prüfen wir Ihr Anliegen für Sie. Bitte schicken Sie uns eine kurze Mail mit Anliegen und Vertragsnummer an online-relations (AT) FlexStrom.de
Freundliche Grüße
Ihr
Team Online-Relations
FlexStrom Aktiengesellschaft
Wie nett Flexstrom doch ist. Mal abwarten, ob mit der Schlussrechnung alles korrekt verläuft.
Danke an die Verbraucherschutzseite!