TelDaFax (Troisdorf)
Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens
Jetzt mal für alle Geschädigten ein Tipp: Versuchen Sie es mit einer Rücklastschrift! Ich selber war bis Ende 2010 Kunde bei Teldafax - diese haben zuletzt im Oktober 2010 von meinem Konto abgebucht.
Im November und Dezember habe ich den Abschlag dann überweisen müssen, da Teldafax angebl. die Zahlungsweisen umstellen mussten.
Im März kam dann die Schlussrg. mit einem GH. Auch ich habe dort angerufen und mich beschwert, wo denn das Geld bleibt - ohne Ende! Jede Woche! Nichts!
Nun habe ich auf Anraten meines Anwaltes über meine Hausbank LS in Höhe meiner Forderung aus der Schlussabrechnung zurückgehen lassen. DAS GEHT! Keine sechs Wochen Frist!
Mein Anwalt meinte sofort, dass meine Bank sich "zickig" stellen würde, und ich mich auf gar keinen Fall abwimmeln lassen sollte. Genauso war es dann auch. Aber Hartnäckigkeit zahlt sich aus!
Hier gibt es mittlerweile Urteile zu, dass man bis zu drei Jahren (mein - Sachbearbeiter bei der Bank meinte zwar nur zwölf Monate, aber egal) LS platzen lassen könne. Also: Viel Erfolg! Bei mir hat es def. geklappt!
de.wikipedia.org/wiki/Einzugserm%C3%A4chtigung
Absatz "Widerspruchsfristen".
www.vis.bayern.de/finanzen_versicherungen/zahlungsverkehr/lastschriftverkehr.htm#widerspruchsrecht
die Ausführungen der Verbraucherzentrale Bayern e. V. zum Lastschriftverkehr lesen:
Zitat:
„Widerspruchsrecht
Der Bankkunde kann einer Kontobelastung im Lastschriftverfahren grundsätzlich widersprechen und verlangen, dass ihm der abgebuchte Betrag wieder gut geschrieben wird.
Dabei besteht keine Verpflichtung, den Widerspruch gegenüber der Bank zu begründen.
Empfehlenswert ist es aber, den Widerspruch gegenüber dem Unternehmer als Vertragspartner zu begründen.
Bisherige Rechtslage (sogenannte alte Lastschrift)
Der Widerspruch des Verbrauchers bei unberechtigten Buchungen im Einzugsermächtigungsverfahren ist an keine Frist gebunden.
Auch nach Ablauf von sechs Wochen ist ein Widerspruch grundsätzlich möglich.
Zwar ist im Lastschriftabkommen eine 6-Wochen-Frist ab Belastungstag vorgesehen, diese betrifft aber nur das Verhältnis der Banken untereinander.
So gilt sogar grundsätzlich, dass einer erteilten Einzugsermächtigung vom Kunden bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss der Bank widersprochen werden kann.
Theoretisch könnten daher die Rückbuchungsmöglichkeiten für den Kunden über Monate fortbestehen.
Dennoch ist zu empfehlen, innerhalb der sechs Wochen seit Kontobelastung zu reagieren.
Nach Ablauf dieser 6 Wochen geht nämlich das Risiko, dass der Geldbetrag nicht mehr zurückgeholt werden kann auf die Hausbank des Verbrauchers über.
Die Kreditinstitute haben für diesen Fall regelmäßig Klauseln in ihren AGB, wonach sie für den Fall, dass der Geldbetrag nicht mehr eingezogen werden kann, gegebenenfalls Schadensersatz von ihrem Kunden oder eine Haftungsfreistellung verlangen können.
Neue Rechtslage (SEPA-Lastschrift)
Auch bei der SEPA-Lastschrift ist ein Widerspruch möglich. Die Widerspruchsfrist ist nunmehr gesetzlich geregelt und beträgt acht Wochen ab dem Belastungsdatum, d. h. der tatsächlichen Buchung auf dem Konto (§ 675x BGB).
In der Praxis könnte dies zu einer „Verkürzung“ der Widerspruchsfrist führen, denn nach dem System der alten Lastschrift kann die Widerspruchsfrist u. U. - weil die Rechnungsstellung quartalsweise erfolgt - bis zu max. viereinhalb Monate betragen.
Bei der SEPA-Lastschrift dagegen gelten nunmehr immer nur noch 8 Wochen ab Belastung des Betrages.
Je nachdem, welches Lastschriftverfahren angewendet wird (alt oder neu) ergeben sich hier also Unterschiede hinsichtlich der zeitlichen Ausübung des Widerspruchsrechts.
Zu differenzieren ist allerdings noch zu sogenannten „unauthorisierten“ Lastschriften, d. h. Lastschriften die unberechtigt sind, weil beispielsweise schon kein ordnungsgemäßes Mandat vorliegt.
Hier kann die Zahlung innerhalb von 13 Monaten ab Belastung zurückgegeben werden.“
Zitatende
Hoffentlich ziehen noch viele andere nach und holen sich ihr Geld auf diese Art und Weise wieder.
Nicht abwimmeln lassen und dort nochmal nachhören! Bei meiner Bank musste auch erst mit der Hauptgeschäftsstelle telefoniert werden. Es ging dann doch, nachdem ich erwähnt hatte, dass die Info von meinem Rechtsanwalt kam. Ich würde es nochmal versuchen.
wollte fragen, ob das auf der Bank geklappt hat?
Danke und Gruß
Nachricht vom 25.05.2011: www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/bei-teldafax-schmeisst-der-naechste-chef-hin/4216348.html?p4216348
Betrifft Rücklastschrift gegen Teldafax.
Ich habe gerade mit meiner Bank telefoniert. Die Beraterin hat mich nach der Buchungsdatum gefragt. Teldafax hat zuletzt am 03.11.2010 von meinen Konto per Lastschrift abgebucht.
Da sagte sie, sie könne nur sechs Wochen vom jetzigen Datum zurück eine Lastschrift machen. Sie habe gar keine Möglichkeit etwas, was länger zurückliegt, per Rücklastschrift zurück zu holen.
Ihre endgültige Aussage, es geht nicht, das System lässt dies nicht zu.
Ich habe ihr auch gesagt, mein Anwalt hat mir das empfohlen, kein Einlenken der Beraterin, das Banksystem lässt das nicht zu.
Was ist da nun daran und ist es rechtens, auch eine Rücklastschrift zu machen, die länger als sechs Wochen her ist?
Versuchen Sie es hiermit (war weiter oben schon erwähnt): § 676b BGB "Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge" lautet:
"(1) Der Zahlungsdienstnutzer hat seinen Zahlungsdienstleister unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs zu unterrichten.
2) Ansprüche und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen den Zahlungsdienstleister nach diesem Unterkapitel sind ausgeschlossen, wenn dieser seinen Zahlungsdienstleister nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn der Zahlungsdienstleister den Zahlungsdienstnutzer über die den Zahlungsvorgang betreffenden Angaben gemäß Artikel 248 §§ 7, 10 oder § 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich." (Zitatende)
beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=400&w=SchDoeEbeKoBGB&g=BGB&p=676b&rn=4
spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung
mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat.
Dann muss das Rechenzentrum wohl oder übel eine Lösung finden, z. B. manuell buchen.
Teladafax hatte ja von mir die Erlaubnis, monatlich abzubuchen.
Nicht dass ich jetzt was nicht rechtliches mache und die steigen mir dann auf Dach.
Ich will doch einfach nur mein zustehendes Guthaben plus Auslagen und das noch bevor die insolvent sind.
www.antispam.de/wiki/Lastschrift
Bankenmärchen über die 6-Wochen-Frist:
www.antispam.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist
de.reclabox.com/beschwerde/39741-teldafax-troisdorf-negativ-service-v-teldafax-vorzeitige-kuendigung#comment70538
Bin gespannt, was hier noch an Kommentaren (hoffentlich NUR positiv) eingestellt wird. Weiterhin viel Erfolg an alle Betroffenen.
habe ebenfalls Forderungen gem. den Abschlussrechnungen aus der Belieferung mit Strom und Gas. Habe soeben den Sachverhalt zusammen mit dem Link zu diesem Artikel hier an meine Hausbank - der Grafschafter Volksbank eG - weitergeleitet. Bin gespannt, wie diese in dieser Sache reagieren wird.
Ich halte Euch auf dem Laufenden!
LG!
Hallo M,
man kann Rücklastschriften nur dann eingeben, wenn die Beträge auch per Lastschrift von den Konten gebucht wurden.
Aus diesem Grund hat TelDaFax wahrscheinlich auch das System zur Bezahlung der Abschläge auf Überweisung durch die Kunden umgestellt, damit eben diese Möglichkeit nicht mehr gegeben ist.
Vielen Dank für die Mail - wir prüfen was wir machen können. Ich melde mich die Tage wieder bei dir.
Freundliche Grüße
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Die Frage ist natürlich, ob man aus einer Abschlussrechnung mit Guthaben rechtsverbindlich ableiten kann, dass gem. dem Wording des § 676b, dann tatsächlich ein nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgang vorliegt, nur weil man also im Nachhinein zu viel gezahlt hat. Schließlich wurden ja im Vorfeld diese Bedingungen vereinbart und eben auch, dass ein Guthaben erst mit Abschlussrechnung festgestellt und ausgezahlt wird.
Hallo G,
das wäre eine logische Begründung für die Umstellung.
Ein interessanter Ansatz ist aber die Interpretation des § 676b Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge. Hierzu hier eine Kommentierung benannten Paragraphen von beck-online:
beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=400&w=SchDoeEbeKoBGB&g=BGB&p=676b&rn=4
Die Interpretation ist im ersten Augenblick ein wenig verwirrend, weil der Paragraph eigentlich die Ausschlussfrist für Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers (also meine Ansprüche) gegen seinen Zahlungsdienstleister (also gegen die Volksbank) wegen nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge regelt.
Der Paragraph nimmt Euch (Volksbank) grundsätzlich aus der Verantwortung, weil er zum Ausdruck bringt, dass ein Zahlungsdienstnutzer (also ich) verpflichtet ist, seinem Zahlungsdienstleister (Volksbank) die Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs unverzüglich anzuzeigen.
Interessant jetzt aber das Detail in Absatz 2 – Zitat:
Ansprüche und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen den Zahlungsdienstleister nach diesem Unterkapitel sind ausgeschlossen, wenn dieser seinen Zahlungsdienstleister nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat.
Das bedeutet, dass der Zahlungsdienstnutzers (also ich) 13 Monate Zeit hat, einen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang beim Zahlungsdienstleister (Volksbank) anzuzeigen.
Da also vor November noch per Lastschrift gezahlt wurde und mir ja in den Abschlussrechnungen versichert wird, dass ich im Laufe des Jahres zu viel an die TelDaFax Services GmbH angewiesen habe, sind diese evtl. doch als fehlerhaft anzusehen und rechtfertigen eine Korrektur respektive Rückbuchung.
de.reclabox.com/beschwerde/39564-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-trotz-schriftlicher-zusicherung-nicht#comment70261
aktien-boersen.blogspot.com/2011/06/teldafax-arger-statt-strom.html
de.reclabox.com/beschwerde/39462-teldafax-troisdorf-trotz-mahnbescheid-noch-keine-rueckzahlung-erhalten#comment72330
Zitat:
"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.
Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.
Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "
2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)
bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “
ich hatte, wie hier beschrieben, eine Lastschriftrückgabe aus 2010 bei der Bank eingereicht, diese wurde auch gutgeschrieben (ohne Hinweis, dass es vorbehaltlich ist), 14 Tage später erfolgte dann aber die Rückbuchung mit dem Hinweis, Reklamation wird nicht anerkannt.
Da ich das ziemlich empörend finde, überlege ich, ob ich die Bank verklagen sollte.
Kann jemand sagen, ob das in dem Fall Sinn macht? Danke
Jetzt frage ich mich, was tun - meine Bank will zurück überweisen - ich nicht.
Bei teldafax habe ich bis jetzt weder die Kündigung bestätigt bekommen, noch eine Schlussrechnung. Jedoch ist ein Guthaben abzusehen.
Jemand eine Idee, wie da nun vorgehen und meine Bank unterstützen, bei dem behalten meines Geldes?
18.08.2010 Abbuchung von zwei Sonderabschlägen und einem Strompaket durch Telfafax
16.06.2011 Stadtwerke kündigen Teldafax
16.06.2011 Aufforderung an meine Bank zur Lastschriftrückgabe wegen Widerspruch
16.06.2011 Klappt auch: Gutschrift aller Beträge auf auf unser Konto
Habe gedacht, alles ist gut, aber dann einen Monat später:
14.07.2011 Teldafax-Bank hat meiner Bank gesagt, dass die Rücklastschriften nicht rechtens seien und meine Bank bucht das ganze Geld zurück => toll
15.07.2011 Nachfrage bei meiner Bank wegen des Grunds: Mehrere Rechnungsabschlüsse hätten dazwischen gelegen, denen wir nicht widersprochen haben.
Haben Sie recht oder was kann man machen?