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Durch TelDaFax gelöste Beschwerde. | 5063 Views | 13.05.2011 | 16:48 Uhr
geschrieben von B. Kartage

TelDaFax (Troisdorf)

Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens

Jetzt mal für alle Geschädigten ein Tipp: Versuchen Sie es mit einer Rücklastschrift! Ich selber war bis Ende 2010 Kunde bei Teldafax - diese haben zuletzt im Oktober 2010 von meinem Konto abgebucht.

SCHLAGWORTE

Im November und Dezember habe ich den Abschlag dann überweisen müssen, da Teldafax angebl. die Zahlungsweisen umstellen mussten.

Im März kam dann die Schlussrg. mit einem GH. Auch ich habe dort angerufen und mich beschwert, wo denn das Geld bleibt - ohne Ende! Jede Woche! Nichts!

Nun habe ich auf Anraten meines Anwaltes über meine Hausbank LS in Höhe meiner Forderung aus der Schlussabrechnung zurückgehen lassen. DAS GEHT! Keine sechs Wochen Frist!

Mein Anwalt meinte sofort, dass meine Bank sich "zickig" stellen würde, und ich mich auf gar keinen Fall abwimmeln lassen sollte. Genauso war es dann auch. Aber Hartnäckigkeit zahlt sich aus!

Hier gibt es mittlerweile Urteile zu, dass man bis zu drei Jahren (mein - Sachbearbeiter bei der Bank meinte zwar nur zwölf Monate, aber egal) LS platzen lassen könne. Also: Viel Erfolg! Bei mir hat es def. geklappt!

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Meine Forderung an TelDaFax: An die Banken: Setzen Sie für IHRE Kunden ein und führen die Rücklastschriften durch!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (39)


13.05.2011 | 19:18
von Ein Abgezockter | Regelverstoß melden
He, he, wirklich clever die Idee! Montag geht`s gleich zur Bank, Hammer! Danke für den Tipp.

13.05.2011 | 19:43
von ReclaBoxler-8611128 | Regelverstoß melden
Beachte den Artikel "Einzugsermächtigung" auf

de.wikipedia.org/wiki/Einzugserm%C3%A4chtigung

Absatz "Widerspruchsfristen".

13.05.2011 | 20:08
von ReclaBoxler-8611128 | Regelverstoß melden
Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

www.vis.bayern.de/finanzen_versicherungen/zahlungsverkehr/lastschriftverkehr.htm#widerspruchsrecht

die Ausführungen der Verbraucherzentrale Bayern e. V. zum Lastschriftverkehr lesen:

Zitat:

„Widerspruchsrecht

Der Bankkunde kann einer Kontobelastung im Lastschriftverfahren grundsätzlich widersprechen und verlangen, dass ihm der abgebuchte Betrag wieder gut geschrieben wird.

Dabei besteht keine Verpflichtung, den Widerspruch gegenüber der Bank zu begründen.
Empfehlenswert ist es aber, den Widerspruch gegenüber dem Unternehmer als Vertragspartner zu begründen.

Bisherige Rechtslage (sogenannte alte Lastschrift)

Der Widerspruch des Verbrauchers bei unberechtigten Buchungen im Einzugsermächtigungsverfahren ist an keine Frist gebunden.

Auch nach Ablauf von sechs Wochen ist ein Widerspruch grundsätzlich möglich.

Zwar ist im Lastschriftabkommen eine 6-Wochen-Frist ab Belastungstag vorgesehen, diese betrifft aber nur das Verhältnis der Banken untereinander.

So gilt sogar grundsätzlich, dass einer erteilten Einzugsermächtigung vom Kunden bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss der Bank widersprochen werden kann.

Theoretisch könnten daher die Rückbuchungsmöglichkeiten für den Kunden über Monate fortbestehen.

Dennoch ist zu empfehlen, innerhalb der sechs Wochen seit Kontobelastung zu reagieren.

Nach Ablauf dieser 6 Wochen geht nämlich das Risiko, dass der Geldbetrag nicht mehr zurückgeholt werden kann auf die Hausbank des Verbrauchers über.

Die Kreditinstitute haben für diesen Fall regelmäßig Klauseln in ihren AGB, wonach sie für den Fall, dass der Geldbetrag nicht mehr eingezogen werden kann, gegebenenfalls Schadensersatz von ihrem Kunden oder eine Haftungsfreistellung verlangen können.

Neue Rechtslage (SEPA-Lastschrift)

Auch bei der SEPA-Lastschrift ist ein Widerspruch möglich. Die Widerspruchsfrist ist nunmehr gesetzlich geregelt und beträgt acht Wochen ab dem Belastungsdatum, d. h. der tatsächlichen Buchung auf dem Konto (§ 675x BGB).

In der Praxis könnte dies zu einer „Verkürzung“ der Widerspruchsfrist führen, denn nach dem System der alten Lastschrift kann die Widerspruchsfrist u. U. - weil die Rechnungsstellung quartalsweise erfolgt - bis zu max. viereinhalb Monate betragen.

Bei der SEPA-Lastschrift dagegen gelten nunmehr immer nur noch 8 Wochen ab Belastung des Betrages.

Je nachdem, welches Lastschriftverfahren angewendet wird (alt oder neu) ergeben sich hier also Unterschiede hinsichtlich der zeitlichen Ausübung des Widerspruchsrechts.

Zu differenzieren ist allerdings noch zu sogenannten „unauthorisierten“ Lastschriften, d. h. Lastschriften die unberechtigt sind, weil beispielsweise schon kein ordnungsgemäßes Mandat vorliegt.

Hier kann die Zahlung innerhalb von 13 Monaten ab Belastung zurückgegeben werden.“

Zitatende

17.05.2011 | 08:15
von ReclaBoxler-9299202 | Regelverstoß melden
Mein Dank für den Tipp von B. Kartage, ich war gestern bei der Bank, kurzes Gespräch und innerhalb kürzester Zeit war die Gutschrift der letzten Abbuchung von TelDaFax aus dem Jahr 2010 wieder auf dem Konto. Danke nochmals.

17.05.2011 | 09:33
von B. Kartage | Regelverstoß melden
Es freut mich, dass es geklappt hat!
Hoffentlich ziehen noch viele andere nach und holen sich ihr Geld auf diese Art und Weise wieder.

17.05.2011 | 11:58
von S. Gross | Regelverstoß melden
Schade, habe dies auch probiert, aber bei meiner VR Bank ist es nur für maximal sechs Wochen möglich, Lastschriften zurück zu holen. Bis August 2010 geht es nicht, wie mir der Sachbearbeiter dort mitteilte.

17.05.2011 | 19:03
von B. Kartage | Regelverstoß melden
DAS STIMMT NICHT!
Nicht abwimmeln lassen und dort nochmal nachhören! Bei meiner Bank musste auch erst mit der Hauptgeschäftsstelle telefoniert werden. Es ging dann doch, nachdem ich erwähnt hatte, dass die Info von meinem Rechtsanwalt kam. Ich würde es nochmal versuchen.

19.05.2011 | 12:33
von Anne D. | Regelverstoß melden
Und wie ist es, wenn man das Geld nicht per Lastschrift hat einziehen lassen, sondern selber an Teldafax überwiesen hat. Kann man das Geld dann auch so lange wieder zurückholen? Weiß das jemand?

19.05.2011 | 13:09
von B. Kartage | Regelverstoß melden
Nein, das geht leider nicht! Eine selber ausgeführte Überweisung kann man nicht zurückholen - dies ist nur im LS - Verfahren möglich.

23.05.2011 | 13:01
von Michaela | Regelverstoß melden
Habe heute auch meine Bank angerufen und werde dieses Procedere durchführen. Ein Problem gibt es: sollte das Konto nicht gedeckt sein, fallen ca. 15,-- EUR pro Lastschrift an, die ich dann zahlen muss. Bank versucht jetzt, erst eine LS zurürckzuholen. Weiß jemand, ob ich Sonderabschlag auch zurückholen kann?

23.05.2011 | 17:10
von Andreas " | Regelverstoß melden
Hallo Michaela,

wollte fragen, ob das auf der Bank geklappt hat?
Danke und Gruß

25.05.2011 | 09:59
von B. Kartage | Regelverstoß melden
WICHTIG: Es kommt NICHT darauf an, um welche Art der Forderung es sich handelt, egal ob Sonderabschlag oder Guthaben aus Schlussrechnung. Man kann seine Forderung "gegenrechnen", sofern TELDAFAX sich einmal per LS vom eigenen Konto bedient hat. So funktioniert es! Weiterhin viel Erfolg an alle Geschädigten! Bei Fragen - gerne mailen. LG

25.05.2011 | 11:47
von ReclaBoxler-6321126 | Regelverstoß melden
Ein Hoch auf B. Kartage: Meine (online-) Bank war sehr zickig, hat sich aber jetzt mit einem persönlichen Anruf kundig gemacht und für die Entscheidung, die Lastschrift zurück zu buchen, Fleisch gefordert und bekommen (Ich habe deutlich und rechtsverbindlich erklärt, dass dieser vor 15 Monaten getätigten Lastschrift von mir widersprochen wird.), incl. Hinweise auf §676b BGB und BGH-Urteil v. 2000.

25.05.2011 | 22:39
von ReclaBoxler-4224128 | Regelverstoß melden
Sehr schön, wie man sich in diesem Forum untereinander hilft. Es gibt doch noch so etwas wie Nächstenliebe.

Nachricht vom 25.05.2011: www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/bei-teldafax-schmeisst-der-naechste-chef-hin/4216348.html?p4216348

27.05.2011 | 11:49
von Thomas | Regelverstoß melden
Hallo miteinander,
Betrifft Rücklastschrift gegen Teldafax.
Ich habe gerade mit meiner Bank telefoniert. Die Beraterin hat mich nach der Buchungsdatum gefragt. Teldafax hat zuletzt am 03.11.2010 von meinen Konto per Lastschrift abgebucht.
Da sagte sie, sie könne nur sechs Wochen vom jetzigen Datum zurück eine Lastschrift machen. Sie habe gar keine Möglichkeit etwas, was länger zurückliegt, per Rücklastschrift zurück zu holen.
Ihre endgültige Aussage, es geht nicht, das System lässt dies nicht zu.
Ich habe ihr auch gesagt, mein Anwalt hat mir das empfohlen, kein Einlenken der Beraterin, das Banksystem lässt das nicht zu.
Was ist da nun daran und ist es rechtens, auch eine Rücklastschrift zu machen, die länger als sechs Wochen her ist?

27.05.2011 | 13:02
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Thomas:

Versuchen Sie es hiermit (war weiter oben schon erwähnt): § 676b BGB "Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge" lautet:

"(1) Der Zahlungsdienstnutzer hat seinen Zahlungsdienstleister unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs zu unterrichten.

2) Ansprüche und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen den Zahlungsdienstleister nach diesem Unterkapitel sind ausgeschlossen, wenn dieser seinen Zahlungsdienstleister nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn der Zahlungsdienstleister den Zahlungsdienstnutzer über die den Zahlungsvorgang betreffenden Angaben gemäß Artikel 248 §§ 7, 10 oder § 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich." (Zitatende)

27.05.2011 | 13:21
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Einen Kommentar zu dem seit 10.06.2010 geltenden "neuen" § 676b BGB finden Sie hier:

beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=400&w=SchDoeEbeKoBGB&g=BGB&p=676b&rn=4

27.05.2011 | 13:53
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Wenn die Lastschrift vor weniger als 13 Monaten ausgeführt worden ist, würde ich gegenüber der Bank auf § 676b Absatz 2 BGB (der ist ziemlich neu) verweisen (Argumente und / oder Gründe müssen nach diesem § meines Erachtens nicht aufgeführt werden - sehe ich jedenfalls so), wonach Ansprüche und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers (dies sind Sie bzw. der Bankkunde) gegen den Zahlungsdienstleister (dies ist die Bank) ausgeschlossen sind, wenn dieser (also der Kunde) seinen Zahlungsdienstleister (dies ist die Bank) nicht

spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung

mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat.

27.05.2011 | 15:32
von Arthur | Regelverstoß melden
Ich war heute bei meiner Bank (Sparkasse) und der Berater sagte, man kann die Lastschrift nur bis zu sechs Wochen zurück buchen, ansonsten ist es technisch nicht möglich. Er hat auch mit Rechenzentrum telefoniert und es ließ sich nichts machen.

27.05.2011 | 15:35
von ReclaBoxler-7411287 | Regelverstoß melden
- und wie gedenkt Ihre Bank den § 676b BGB mit den 13 Monaten umzusetzen? Man wird ja wohl kaum sagen können, dass der § aus technischen Gründen nicht beachtet und befolgt werden kann und deshalb das BGB nicht anzuwenden ist oder bei Ihrer Bank das BGB quasi auch technischen Gründen nicht gilt oder gelten kann.

Dann muss das Rechenzentrum wohl oder übel eine Lösung finden, z. B. manuell buchen.

27.05.2011 | 16:29
von Thomas | Regelverstoß melden
Soweit versteh ich das, aber was heißt - "nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat."
Teladafax hatte ja von mir die Erlaubnis, monatlich abzubuchen.
Nicht dass ich jetzt was nicht rechtliches mache und die steigen mir dann auf Dach.
Ich will doch einfach nur mein zustehendes Guthaben plus Auslagen und das noch bevor die insolvent sind.

27.05.2011 | 16:48
von ReclaBoxler-2101287 | Regelverstoß melden
Wenn man gerechtfertigte und belegbare Ansprüche gegenüber Teldafax hat, die über Wochen und Monate von Teldafax gefordert, aber nicht berücksichtigt und erstattet werden, kann man doch versuchen, dies gutgläubig als "gegenrechnen" zu bezeichnen? - vgl. obige Kommentare vom 25.05.11 9.59 Uhr und 11.47 Uhr.

27.05.2011 | 19:14
von ReclaBoxler-4321228 | Regelverstoß melden
Lastschrift:

www.antispam.de/wiki/Lastschrift

Bankenmärchen über die 6-Wochen-Frist:

www.antispam.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist

29.05.2011 | 14:24
von ReclaBoxler-3713128 | Regelverstoß melden
Kommentar vom 29.05.2011 11.45 Uhr beachten!

de.reclabox.com/beschwerde/39741-teldafax-troisdorf-negativ-service-v-teldafax-vorzeitige-kuendigung#comment70538

29.05.2011 | 14:42
von B. Kartage | Regelverstoß melden
Es ist schade, dass die Banken dies so unterschiedlich handhaben!
Bin gespannt, was hier noch an Kommentaren (hoffentlich NUR positiv) eingestellt wird. Weiterhin viel Erfolg an alle Betroffenen.

30.05.2011 | 11:56
von Homer Simpson | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Homer Simpson Hallo,

habe ebenfalls Forderungen gem. den Abschlussrechnungen aus der Belieferung mit Strom und Gas. Habe soeben den Sachverhalt zusammen mit dem Link zu diesem Artikel hier an meine Hausbank - der Grafschafter Volksbank eG - weitergeleitet. Bin gespannt, wie diese in dieser Sache reagieren wird.

Ich halte Euch auf dem Laufenden!

LG!


30.05.2011 | 13:16
von Homer Simpson | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Homer Simpson Bekomme gerade ein erstes Statement der Volksbank:
Hallo M,

man kann Rücklastschriften nur dann eingeben, wenn die Beträge auch per Lastschrift von den Konten gebucht wurden.

Aus diesem Grund hat TelDaFax wahrscheinlich auch das System zur Bezahlung der Abschläge auf Überweisung durch die Kunden umgestellt, damit eben diese Möglichkeit nicht mehr gegeben ist.

Vielen Dank für die Mail - wir prüfen was wir machen können. Ich melde mich die Tage wieder bei dir.

Freundliche Grüße

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Die Frage ist natürlich, ob man aus einer Abschlussrechnung mit Guthaben rechtsverbindlich ableiten kann, dass gem. dem Wording des § 676b, dann tatsächlich ein nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgang vorliegt, nur weil man also im Nachhinein zu viel gezahlt hat. Schließlich wurden ja im Vorfeld diese Bedingungen vereinbart und eben auch, dass ein Guthaben erst mit Abschlussrechnung festgestellt und ausgezahlt wird.


30.05.2011 | 13:25
von Homer Simpson | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Homer Simpson Meine Antwort dazu:

Hallo G,

das wäre eine logische Begründung für die Umstellung.

Ein interessanter Ansatz ist aber die Interpretation des § 676b Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge. Hierzu hier eine Kommentierung benannten Paragraphen von beck-online:
beck-online.beck.de/default.aspx?typ=reference&y=400&w=SchDoeEbeKoBGB&g=BGB&p=676b&rn=4

Die Interpretation ist im ersten Augenblick ein wenig verwirrend, weil der Paragraph eigentlich die Ausschlussfrist für Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers (also meine Ansprüche) gegen seinen Zahlungsdienstleister (also gegen die Volksbank) wegen nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge regelt.

Der Paragraph nimmt Euch (Volksbank) grundsätzlich aus der Verantwortung, weil er zum Ausdruck bringt, dass ein Zahlungsdienstnutzer (also ich) verpflichtet ist, seinem Zahlungsdienstleister (Volksbank) die Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs unverzüglich anzuzeigen.

Interessant jetzt aber das Detail in Absatz 2 – Zitat:
Ansprüche und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen den Zahlungsdienstleister nach diesem Unterkapitel sind ausgeschlossen, wenn dieser seinen Zahlungsdienstleister nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat.

Das bedeutet, dass der Zahlungsdienstnutzers (also ich) 13 Monate Zeit hat, einen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang beim Zahlungsdienstleister (Volksbank) anzuzeigen.

Da also vor November noch per Lastschrift gezahlt wurde und mir ja in den Abschlussrechnungen versichert wird, dass ich im Laufe des Jahres zu viel an die TelDaFax Services GmbH angewiesen habe, sind diese evtl. doch als fehlerhaft anzusehen und rechtfertigen eine Korrektur respektive Rückbuchung.


30.05.2011 | 18:02
von ReclaBoxler-1915128 | Regelverstoß melden
Kunde hat Lastschrift erfolgreich widersprochen (Kommentar vom 26.05.11, 18.20 Uhr) (ein Argument - Lastschriften schwebend unwirksam).

30.05.2011 | 18:11
von ReclaBoxler-1915128 | Regelverstoß melden
Kunde hat Lastschrift erfolgreich widersprochen (Kommentar vom 26.05.11, 18.20 Uhr) (ein Argument - Lastschriften schwebend unwirksam).

de.reclabox.com/beschwerde/39564-teldafax-troisdorf-teldafax-zahlt-trotz-schriftlicher-zusicherung-nicht#comment70261

07.06.2011 | 12:11
von Thomas | Regelverstoß melden
Vom heutigen Tag über Teldafax
aktien-boersen.blogspot.com/2011/06/teldafax-arger-statt-strom.html

14.06.2011 | 14:31
von ReclaBoxler-4311228 | Regelverstoß melden
Eine Kundin hat am 14.06.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39462-teldafax-troisdorf-trotz-mahnbescheid-noch-keine-rueckzahlung-erhalten#comment72330

14.06.2011 | 17:15
von ReclaBoxler-6710228 | Regelverstoß melden
1) www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.

Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "

2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “

15.06.2011 | 18:27
von B. Kartage gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Aufgrund der Insolvenz hat sich wohl dieser Typ erledigt. Die Konten dürften nun gesperrt sein!


22.06.2011 | 09:29
von ReclaBoxler-7227115 | Regelverstoß melden
Hallo, vielleicht liest hier noch jemand,
ich hatte, wie hier beschrieben, eine Lastschriftrückgabe aus 2010 bei der Bank eingereicht, diese wurde auch gutgeschrieben (ohne Hinweis, dass es vorbehaltlich ist), 14 Tage später erfolgte dann aber die Rückbuchung mit dem Hinweis, Reklamation wird nicht anerkannt.

Da ich das ziemlich empörend finde, überlege ich, ob ich die Bank verklagen sollte.
Kann jemand sagen, ob das in dem Fall Sinn macht? Danke

07.07.2011 | 12:45
von Felix | Regelverstoß melden
Vielleicht sind die Konten doch noch nicht gesperrt - ich habe rückbuchen lassen - aus dem Oktober 2010 - und nun beschwert sich das Bankhaus Lampe (teldafaxbank) bei meiner Bank schriftlich und rügt diese, da sie über eine unterschriebene Einzugsermächtigung verfügen.

Jetzt frage ich mich, was tun - meine Bank will zurück überweisen - ich nicht.

Bei teldafax habe ich bis jetzt weder die Kündigung bestätigt bekommen, noch eine Schlussrechnung. Jedoch ist ein Guthaben abzusehen.

Jemand eine Idee, wie da nun vorgehen und meine Bank unterstützen, bei dem behalten meines Geldes?

13.07.2011 | 19:39
von Rückbucher | Regelverstoß melden
Bei wem ging denn die Rückgabe der Lastschrift anstandslos durch?

18.07.2011 | 03:41
von Interessant | Regelverstoß melden
Darf ich mein Geld (nur das, was TeldaFax mir zurückzahlen muss) bei DKB anfragen, wenn ich keine Schlussrechnung bekommen habe und das Geld hat TeldaFax selbst abgebucht (LS).

09.08.2011 | 16:46
von Stefan Stefan | Regelverstoß melden
Hallo, bei mir hat es sich wie folgt zugetragen.
18.08.2010 Abbuchung von zwei Sonderabschlägen und einem Strompaket durch Telfafax
16.06.2011 Stadtwerke kündigen Teldafax
16.06.2011 Aufforderung an meine Bank zur Lastschriftrückgabe wegen Widerspruch
16.06.2011 Klappt auch: Gutschrift aller Beträge auf auf unser Konto

Habe gedacht, alles ist gut, aber dann einen Monat später:

14.07.2011 Teldafax-Bank hat meiner Bank gesagt, dass die Rücklastschriften nicht rechtens seien und meine Bank bucht das ganze Geld zurück => toll
15.07.2011 Nachfrage bei meiner Bank wegen des Grunds: Mehrere Rechnungsabschlüsse hätten dazwischen gelegen, denen wir nicht widersprochen haben.

Haben Sie recht oder was kann man machen?



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