Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 2249 Views | 06.10.2011 | 16:42 Uhr
geschrieben von Dennis N.

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom verweigert Korrektur der Schlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 900001281396

Eine weitere Beschwerde über den designierten Nachfolger von Teldafax:

SCHLAGWORTE

Habe 6 Monate (!) nach Vertragsende die Schlussrechnung von Flexstrom erhalten. Die forderten eine Nachzahlung i. H. v. 57,16 Euro. Bei Durchsicht der Rechnung fiel mir direkt (und nicht wirklich überraschend) auf, dass

1. die Grundgebühr und der Preis pro kWh zum 01.08.10 erhöht wurden, ohne dass ich vorher darüber in Kenntnis gesetzt wurde und

2. der bei Vertragsabschluss vereinbarte Bonus nicht berücksichtigt wurde.

Auf meine dahingehende Beschwerde und die Bitte um Korrektur der Schlussrechnung bekam ich folgende Antwort von der Assistentin des Vorstandes, Frau K.:

"Sehr geehrter Herr N,

Ihre Nachricht vom 05.10.2011 haben wir erhalten. Gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung:

Der Bonusanspruch gemäß Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt voraus, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.

Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 24.01.2011 ist eine Ausnahme und auf die besonderen Umstände des Einzelfalles zurückzuführen. Für die Bewertung kommt es jedoch auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalles an, u. a. die Tarifdarstellung, die Werbung und weitere Detailinformationen, die unseren Kunden bei Vertragsschluss zur Kenntnis gelangen. Ganz im Gegensatz zu dem Fall, der der Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten zugrundelag, kann die Klausel nicht als unwirksam oder überraschend bewertet werden, da unsere Kunden bei Vertragsschluss klar darauf hingewiesen werden, dass der Bonus entfallen kann, wenn der Vertrag zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

Auch der Verweis auf das Urteil des LG Heidelberg geht fehl, da sich die FlexStrom als Klägerin in dem Rechtsstreit lediglich gegen die besondere Darstellungsweise des Bonus bei ihrem Vertriebspartner, dem Vergleichsrechner Verivox, zur Wehr gesetzt hat und das Gericht sich nur am Rande - per sogenanntem obiter dictum - zu eben dieser Darstellung geäußert hat. Dieser Rechtsstreit hat jedoch keinerlei Bedeutung für das jeweilige Vertragsverhältnis der FlexStrom mit dem Kunden, das sich ausschließlich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung richtet.

Nur der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass der Rechtsstreit mit der Verivox GmbH durch einvernehmliche Einigung beendet worden ist, nachdem das Landgericht Heidelberg der FlexStrom in einem Parallelverfahren in der Sache fast vollumfänglich Recht gegeben hat.

Die Wirksamkeit unserer aktuellen Bonusregelung haben bereits zahlreiche Gerichte bestätigt (Amtsgericht Bonn in seinem Urteil vom 27.09.2010, Az.: 109 C 172/10, Amtsgericht Zwickau in seinen Urteilen vom 27.10.2010, Az.: 22 C 1374/10, und vom 13.01.2011, Az.: 4 C 1792/10, Amtsgericht Ansbach in seinem Urteil vom 03.11.2010, Az.: 4 C 1598/10, Amtsgericht Linz in seinem Urteil vom 14.12.2010, Az.: 21 C 640/10, Amtsgericht Bielefeld in seinem Urteil vom 01.02.2011, Az.: 15 C 653/10, Amtsgericht Göppingen in seinem Urteil vom 28.02.2011, Az.: 3 C 1886/10, Amtsgericht Hof in seinem Urteil vom 08.04.2011, Az.: 14 C 238/11, Amtsgericht Uelzen in seinem Urteil vom 16.04.2011, Az.: 16 C 9014/11, Amtsgericht Osnabrück in seinem Urteil vom 18.04.2011, Az.: 52 C 77/11 (9), Amtsgericht Kelheim in seinem Urteil vom 10.05.2011, Az.: 2 C 283/11, das Amtsgericht Syke in seinem Urteil vom 20.05.2011, Az.: 24 C 320/11, das Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom 16.06.2011, Az.: 18 C 206/11, Amtsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 21.06.2011, Az.: 17a C 112/11, das Amtsgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 04.07.2011, Az.: 13 C 3539/11, das Amtsgericht Lehrte in seinem Urteil vom 14.07.2011, Az.: 9 C 72/11 (5) sowie das Amtsgericht Monschau in seinem Urteil vom 24.08.2011, Az.: 2 C 121/11).

Wir haben Sie mit Schreiben vom 11.06.2010 über eine Preisanpassung zum 01.08.2010 in Kenntnis gesetzt. Da wir keine anderslautenden Informationen erhalten haben, gehen wir von einer ordnungsgemäßen Zustellung aus.

Die Preisanpassung hat deshalb Bestand.

Anbei finden Sie den Text der damaligen Preisanpassung als Zweitausdruck zur Ihrer Kenntnis.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass aufgrund von oben benannten Gründen keine Korrektur der Schlussrechnung möglich ist.

Sollten Sie noch Fragen  haben, bitten wir Sie um eine entsprechende Rückinformation bis zum 12.10.2011. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits alle Unklarheiten beseitigt sind.

Wir hoffen mit dieser Nachricht behilflich zu sein und verbleiben mit

freundlichen Grüßen

Susanne K.

Assistentin des Vorstands

FlexStrom AG
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin

Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 90656 B

Vorstand:
Robert Mundt, Vorstandsvorsitzender

Martin Rothe

Aufsichtsrat:
Michael Hoepfner (Vors. )"

Ich habe nun zurückgeschrieben, dass ich das nicht akzeptieren werde und weiterhin auf die korrigierte Schlussrechnung inkl. des Bonus bestehen werde, eine Frist bis zum 27.10.11 gesetzt und danach ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten werde.

Wieso wird so ein Laden eigentlich nicht mal aufs Eis gelegt? Die Endverbraucher werden systematisch über den Tisch gezogen und keine Aufsichtsbehörde oder die Staatsanwaltschaft interessiert das. Ich kann das nicht nachvollziehen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Korrigierte Schlussrechnung und Auszahlung meines Guthabens i. H. v. 87,80 Euro


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (7)


06.10.2011 | 16:53
von ReclaBoxler-9220427 | Regelverstoß melden
Aktuell bitte hier lesen.

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

kurz und schmerzlos!

06.10.2011 | 17:44
von Dennis N. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


07.10.2011 | 08:14
von Markus | Regelverstoß melden
1) Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:

de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260

2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:

de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert

3) de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle

4) de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter

5) Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom muss sich berichtigen"

www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx

6) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom
30.05.2011 "FlexStrom muss Bonus auszahlen - Gericht spricht von "Versuchter Bauernfängerei"

www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131796753823104/link881831A

7) WDR-Fernsehen "Strom: Streit um Preis und Bonus"
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2010/0920/04_strom.jsp

8) "Liebe Stromkunden! Unser FlexStrom-Tarifrechner wird überprüft von der Verbraucherzentrale Berlin! "

www.flexstrom-blog.de/2011/07/01/verbraucherzentrale-bonus-urteile-erfahrungsbericht-pressemeldung-kundenmeinung/

9) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel - FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus! "

www.vz-berlin.de/UNIQ131796787424520/link897761A.html

07.10.2011 | 11:37
von Ghost | Regelverstoß melden
Bleiben Sie standhaft und lassen Sie sich nicht verwirren!

Selbstverständlich ist die Entscheidung des LG Heidelberg relevant. Es ist das bislang einzige Urteil, das sich auf die zwischen Juli 2009 und Juni 2011 gültige Fassung des 7.3 der FS-AGB bezieht. Im Sinne der Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass dieses Urteil von anderen Gerichten berücksichtigt werden wird. Von den von FS genannten Entscheidungen habe ich noch nicht eine im Netz gefunden, so dass sich zu deren Inhalt keinerlei Aussage treffen lässt. Dass FS im Rechtsstreit mit Verivox in einem angeblichen Parallelverfahren Recht bekommen haben soll, würde sogar gegen die gängige Praxis von FS sprechen, da FS in diesem Rechtsstreit darauf gepocht hat, den Bonus als Neu- und nicht als Bestandskundenbonus zu werten und selbst erklärt hat, den Bonus jedem Kunden zu zahlen, der ein Jahr in der Belieferung war.

Zum Thema "Preisanpassung": Wie ich selbst erfahren habe, bezeichnet FS auf diese Weise gerne Tarifwechsel. Wenn dem im vorliegenden Fall so sein sollte, wäre das damalige "Preisanpassungsschreiben" nur ein Angebot seitens FS gewesen, da Tarifwechsel grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis möglich sind. Wenn Sie dieses Angebot niemals angenommen haben und das Schreiben weder eine Aufforderung zur Annahme noch einen Hinweis auf eine stillschweigende Annahme bei Nichtantwort enthält (war zumindest in meinem Fall so), ist ein Tarifwechsel auch niemals erfolgt. Fordern Sie dann FS dazu auf, Ihnen einen Zugangsnachweis für das ursprüngliche Schreiben zuzusenden, sowie eine Begründung, worauf FS das Recht zu einer einseitigen Vertragsänderung zurückführt. In meinem Fall hat dies dazu geführt, dass FS "aus Kulanz" auf den Tarifwechsel verzichtet hat.

Sehr schön ist auch die mir bereits bekannte Formulierung "Text der Preisanpassung als Zweitausdruck". Das lässt darauf schließen, dass es sich nicht um eine exakte Kopie handelt, sondern dass der Text eventuell neu formatiert worden sein könnte.

07.10.2011 | 22:34
von Paul Schmitz | Regelverstoß melden
Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeinen Dingen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tipps zur Argumentation findet man hier:

www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

01.11.2011 | 19:21
von ReclaBoxler-1225128 | Regelverstoß melden
Ärger mit dem Stromanbieter - Schlichtungsstelle soll helfen

Zitat:

"Bei Ärger mit dem Versorger, etwa wegen Rechnungen oder Bonuszahlungen, blieb Kunden bislang nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur oder der Gang vors Gericht. Bis zur Klärung können dann allerdings Jahre vergehen.

Die Schlichtungsstelle soll nun auch eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, in der Regel soll das für den Verbraucher kostenlose Verfahren nicht länger als drei Monate dauern..."

www.n-tv.de/ratgeber/Schlichtungsstelle-soll-helfen-article4615711.html

04.11.2011 | 11:45
von Dennis N. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstrom hat nun beides akzeptiert und auch das Restguthaben ausgezahlt. Sinnvoll war der direkte Mail-Kontakt mit einer Assistentin des Vorstandes, Frau K., die hat immer sehr schnell geantwortet.
Hier die Schreiben dazu:

10.10.11:

"Sehr geehrter Herr Nahrmann,

vielen Dank für Ihre Mail vom 07.10.2011.

Wir haben Ihr Anliegen erneut geprüft und an unsere Abrechnungsabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.

Auch nach erneuter rechtlicher Prüfung müssen wir darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt haben.

Um Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären, haben wir uns dennoch entschieden Ihnen den Bonus zu gewähren. Dies geschieht allein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Sie erhalten umgehend eine Korrekturrechnung mit Ausweisung Ihres Bonus.

Strom ist ein regelmäßig geliefertes Gut, dessen Beschaffung den marktüblichen Preisschwankungen unterliegt.

Mit unserer Vertragsbestätigung haben wir Ihnen angeboten, den Strompreis bis zum Vertragsjahresende für Sie abzusichern. Sie haben sich gegen diese Absicherung entschieden, sonst hätten Sie den Garantiepreis überwiesen.

Schnellstmöglich und in aller Deutlichkeit haben wir Sie über die leider notwendige Preisanpassung informiert. Bereits neben dem Adressfeld finden Sie den Hinweis „Wichtige Information zu Ihrem Tarif“. Die neuen Bezugspreise für Ihren Stromtarif finden Sie zentral in der Mitte angeordnet. Zur besseren Kenntlichkeit haben wir die relevanten Daten farbig für Sie hinterlegt. Des Weiteren weisen wir deutlich auf die gestiegenen Beschaffungskosten hin.

Um Ihnen jedoch entgegen zu kommen, bieten wir Ihnen an, sich nachträglich für die angebotene Preisgarantie zu entscheiden. Sollten Sie dem zustimmen, bitten wir Sie, den Differenzbetrag von 48,69 Euro bis zum 21.10.2011 auf eines der unten stehenden Geschäftskonten zu überweisen. Sobald der Zahlungseingang ersichtlich ist, wird die Preisanpassung Ihres Tarifes rückgängig gemacht. Damit wir den Geldeingang Ihrem Kundenkonto zuordnen können, geben Sie bitte die oben angegebene Vertragsnummer im Verwendungszweck an.

Herr Nahrmann, wir hoffen Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und freuen uns, Sie bald als Kunde in unserem Unternehmen begrüßen zu dürfen.

Freundliche Grüße

Susanne K.
Assistentin des Vorstands

FlexStrom AG
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin

Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 90656 B

Vorstand:
Robert Mundt, Vorstandsvorsitzender
Martin Rothe

Michael Happ"

11.10.11:

"Sehr geehrter Herr Nahrmann,

Ihre Nachricht vom 10.10.2011 haben wir erhalten. Nochmals haben wir Ihr Anliegen gern geprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung:

Da Sie unser Schreiben nach Ihren Angaben nicht erhalten haben, haben wir aus Kulanz unsere Preisanpassung gelöscht. Aus diesem Grund werden wir Ihren Verbrauch für den Zeitraum zu den bis zur Anpassung gültigen Konditionen abrechnen.

Unsere Abrechnungsabteilung und unsere Buchhaltung wurden über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Die Rechnungskorrektur sollten Sie innerhalb der nächsten Tage erhalten.

Wir hoffen Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben.

Freundliche Grüße

Susanne K.
Assistentin des Vorstands

FlexStrom AG
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin

Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
HRB 90656 B

Vorstand:
Robert Mundt, Vorstandsvorsitzender
Martin Rothe

Michael Happ"

Aufsichtsrat:
Michael Hoepfner (Vors.)




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