Stromio GmbH (Düsseldorf)
Stromio: selbstgestrickte Rechtsauffassung
Traurig, aber wahr: Kapitel "Stromio" ist leider noch nicht abgeschlossen, s. meine vorherige Beschwerde de.reclabox.com/beschwerde/42579-stromio-duesseldorf-stromio-schweigen-der-laemmer
Kurze Zusammenfassung: ausstehendes Guthaben nach Vertragsbeendigung wurde wochenlang nicht ausgezahlt, die Endabrechnung nicht erstellt. Wie vielen anderen Kunden gings mir genauso: Lügen am Telefon, keine Reaktionen auf Mails, Fristsetzung per Einschreiben. Auch die Reclabox-Beschwerde blieb lange unbeantwortet. Bis zur gesetzten Frist lag mir weder die Abrechnung vor, noch hatte ich das Guthaben auf dem Konto.
Fakt ist: die Endabrechnung wurde NACHWEISLICH erst am Tag der Zustellung des Mahnbescheids erstellt. Das Guthaben wurde meinem Konto eine Woche später gutgeschrieben. Die Hauptforderung aus dem Mahnbescheid wurde somit beglichen. Die Nebenkosten aber NICHT!
Hat Stromio das vergessen oder versucht, mich schon wieder über den Tisch zu ziehen? Die Kosten eines berechtigten Mahnbescheids zahlt nun mal der Schuldner. Alles andere ist eine selbstgestrickte Rechtsauffassung, die leider (für Stromio) nicht zum Erfolg führen wird.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Wir sind in Deutschland, nicht in Timbuktu oder sonst wo. Wer sich so beharrlich weigert, seinen Pflichten nachzukommen, seine Kunden für Vollidioten hält, der muss leider dafür bezahlen. Schließlich ist das Mahnwesen von Stromio dafür bekannt, horrende Mahngebühren seinen Kunden in Rechnung zu stellen. Also müsste doch das Prinzip in umgekehrter Reihenfolge auch gelten? Und dabei geht es nur um GESETZLICH festgelegte Kosten. Ich spreche hier noch nicht einmal von dem wochenlangen Nervenkrieg, den unzähligen Telefonaten, u. s. w.
Ich werde weder die Hotline anrufen, noch erneut ein Einschreiben schicken. DAS MUSS ICH NICHT MEHR.
ICH ERWARTE DEN AUSGLEICH DER ENTSTANDENEN KOSTEN BIS ZUM 25.10.2011. Die Höhe geht aus dem Mahnbescheid hervor.
Danach gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Vollstreckungsbescheid (das Formular ist bereits ausgefüllt) = GERICHTSVOLLZIEHER
2. Ich werde die letzte Abbuchung zurück buchen lassen, meine Kosten davon abziehen und den Rest überweisen.
Stromio hat nun Zeit sich zu entscheiden, welche der Lösungen am günstigsten ist.
Ihr "alter freundlicher Versorger" braucht Ihrem Bescheid nur zu widersprechen und er würde recht bekommen.
Rechtlich gesehen sind auch sie dazu verpflichtet, die Nebenkosten so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Wenn man sich in diesem Fall Ihre drei Beschwerde anschaut, geben Sie einerseits die Frist bis zum 22.09.2011, andererseits beantragen Sie am 19.09.2011 den Mahnbescheid. Da in diesem Fall der Mahnbescheid vor Fristablauf beantragt wurde, können Sie die Kosten gemäß BGB nicht als Verzugsschaden einfordern.
Ein kleiner Tipp: Ruhe bewahren und anfragen, ob diese Kosten erstattet werden.
Aber anscheinend hat hier ja keiner einen rechtlichen Ratschlag notwendig. auch von Stromio geschädigt.
Aber Sie haben Ihr Jura-Studium sicherlich mit "magna cum laude" bestanden, dass Sie die Chancen so gut einschätzen können.
Sie können das ganze Mahnverfahren gern im § 286 BGB nachlesen.
Noch jemand, der einfach nur unqualifizierte Kommentare machen kann.
Hier einmal für dich die rechtliche Grundlage: Mahnkosten sind berechtigt, sofern es sich um einen Verzugsschaden handelt.
Der Nachweis eines Schadens kann vom Kunden gefordert werden.
Inkassokosten sind generell nicht erstattungsfähig, da diese nach §286 BGB nicht vorgesehen sind.
ich und auch stromio geschädigter. Sie kennen bestimmt die Redewendung, wenn man keine Ahnung hat. usw.
Weiterhin bekämpft man Feuer nicht mit Feuer oder Unrecht mit Unrecht. Daher der Ratschlag an den Beschwerdeführer. Aber mir scheint, dass die Stromiokunden alle Rechtsanwälte sind.
Gott sei dank sind andere User dankbarer für einen rechtlichen Ratschlag.
Vielen Dank für den Hinweis. Jedoch findet das Rechtsdienstleistungsgesetz bei Ratschlägen keine Anwendung, da hier keine Einzelfallanalyse vorgenommen wird.
Trotzdem vielen Dank.
"Sehr geehrte Frau Zaborowska,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.09.2011.
Gern teilen wir Ihnen mit, dass wir die Gebühren aus dem Mahnbescheid in Höhe von 29,76 Euro selbstverständlich übernehmen.
Die Überweisung haben wir auf die uns bekannte Bankverbindung angewiesen.
Wir hoffen, dass Anliegen für Sie fallabschließend geklärt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Serviceteam
* 3,9ct/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42ct/Min. aus dem Mobilfunk
Stromio GmbH Kundenservice - Postfach 1463 - 39004 Magdeburg - kundenservicestromio.de
Ust.-Id.-Nr.: DE 815091293 Geschäftsführer: Ömer Varol - Amtsgericht Düsseldorf · HRB 64133 · Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf"
Sollte die Überweisung auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich den Fall als erledigt betrachten.
Mit meinen Beschwerden will ich die stromio-Methoden, die alles andere als rechtsmäßig sind, veröffentlichen:
1. um endlich meinen Fall abschließen zu können. Ohne ReclaBox wäre ich niemals soweit gekommen,
2. um anderen Betroffenen zu zeigen, wie man diesem "Stromanbieter" dazu bringt, seinen Pflichten nachzukommen.
Die vielen Beschwerden können nur als Warnung für evtl. Neukunden dienen. Ich hoffe, dass sich der eine oder andere deshalb gegen den vermeintlich günstigen Verivox-Zögling entschieden hat.
P. S. Peter Lustig: wie Sie sehen oder lesen können, hat Ihr offensichtlicher Brötchengeber selbst eingesehen, dass man so mit ehrlichen Kunden nicht umgehen darf.
sie lesen wohl auch nur, was sie lesen wollen.
A: habe ich sie lediglich darauf hingewiesen, dass Ihr Anspruch nicht gerichtlich durchsetzbar ist.
B: Habe ich erläutert, wie man gegen diese horrenden Mahnkosten angehen kann, nämlich einfach einen Nachweis der entstanden Kosten fordern. Dann wird jedes Unternehmen, welches Pauschal Mahnkosten erhebt, diese wieder verwerfen.
C: Habe ich noch andere Kunden darauf hingewiesen, dass Inkassogebühren nicht erstattungsfähig sind (vom Kunden nicht zu zahlen).
In keinster Weise habe ich irgendetwas gegen Ihre Beschwerde geschrieben. Wenn Sie oder einen anderen Geschädigten jedoch ein Hinweis so echauffiert, dann tut es mir leid.
PS: Beispiel bei Überzahlungen (= nachgewiesenermaßen zu viel bezahlter Abschlagszahlungen)
Also, ich würde das so machen: dieses ist natürlich den eigenen Umständen und Bedürfnissen anzupassen und von einem Anwalt auf Richtigkeit prüfen zu lassen:
Ihre Abrechnung xxx vom xxx ist falsch, deswegen weise ich diese zur Korrektur zurück. Ihre Forderungen sind nicht korrekt (Begründung und eigene Berechnung anbringen). Gleichzeitig stelle ich fest, dass ich durch Abschlagszahlungen nachweislich zu viel und damit ohne Rechtsgrundlage bezahlt habe, Überzahlung (Nachweis erbringen mittels eigener Rechnung – auch wenn Versorger Abrechnung nicht erstellt). Der zu viel bezahlte Betrag von xxx ist mir (zzgl. Zinsen von 5% seit Datum der Feststellung) bis zum. (max. 10 Tage) auf nachfolgendes Konto zurück zu bezahlen. Eine Mahnung ist hier entbehrlich, da die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt war. Bei meinen Zahlungen handelte es sich um Vorleistungen, deren Rückerstattung aus Überzahlungen Sie mir nicht verweigern dürfen. Über die Verzinsung der Forderung hinaus haben Sie mir auch jeden weiteren durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Hierzu gehören Verzugsschaden aus Rechtsverfolgungskosten, die durch den Verzug der Leistung verursacht werden, wie etwa für Mahnungen, Anwalts- und Verfahrenskosten, usw. Da Sie als Schuldner durch die von mir geleistete Überzahlung mit dieser Feststellung bereits in Verzug geraten sind, erhalten Sie keine weitere Rückerstattungsaufforderung. Sollte ich bis (Datum max. 10 Tage) keine Zahlung erhalten, so werde ich ohne weitere Ankündigung das Mahnverfahren gegen Sie einleiten (oder meine Forderungen auf dem Rechtsweg bestreiten) und Strafanzeige wegen Unterschlagung erstatten.
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:
de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung
de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.
Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).
Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.
* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.
Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.
Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.
Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.
Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.
Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“
Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.
Interessante Links zum Thema:
www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html
www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/
www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html
www.verbraucher.de/energie/index.html
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5
www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp
www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html
bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2
www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html
www.johannafeuerhake.de/Preisprotest
Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.