Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1038 Views | 16.10.2011 | 14:43 Uhr
geschrieben von Ewa Zaborowska

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio: selbstgestrickte Rechtsauffassung

Traurig, aber wahr: Kapitel "Stromio" ist leider noch nicht abgeschlossen, s. meine vorherige Beschwerde de.reclabox.com/beschwerde/42579-stromio-duesseldorf-stromio-schweigen-der-laemmer

SCHLAGWORTE

Kurze Zusammenfassung: ausstehendes Guthaben nach Vertragsbeendigung wurde wochenlang nicht ausgezahlt, die Endabrechnung nicht erstellt. Wie vielen anderen Kunden gings mir genauso: Lügen am Telefon, keine Reaktionen auf Mails, Fristsetzung per Einschreiben. Auch die Reclabox-Beschwerde blieb lange unbeantwortet. Bis zur gesetzten Frist lag mir weder die Abrechnung vor, noch hatte ich das Guthaben auf dem Konto.

Fakt ist: die Endabrechnung wurde NACHWEISLICH erst am Tag der Zustellung des Mahnbescheids erstellt. Das Guthaben wurde meinem Konto eine Woche später gutgeschrieben. Die Hauptforderung aus dem Mahnbescheid wurde somit beglichen. Die Nebenkosten aber NICHT!

Hat Stromio das vergessen oder versucht, mich schon wieder über den Tisch zu ziehen? Die Kosten eines berechtigten Mahnbescheids zahlt nun mal der Schuldner. Alles andere ist eine selbstgestrickte Rechtsauffassung, die leider (für Stromio) nicht zum Erfolg führen wird.

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Wir sind in Deutschland, nicht in Timbuktu oder sonst wo. Wer sich so beharrlich weigert, seinen Pflichten nachzukommen, seine Kunden für Vollidioten hält, der muss leider dafür bezahlen. Schließlich ist das Mahnwesen von Stromio dafür bekannt, horrende Mahngebühren seinen Kunden in Rechnung zu stellen. Also müsste doch das Prinzip in umgekehrter Reihenfolge auch gelten? Und dabei geht es nur um GESETZLICH festgelegte Kosten. Ich spreche hier noch nicht einmal von dem wochenlangen Nervenkrieg, den unzähligen Telefonaten, u. s. w.

Ich werde weder die Hotline anrufen, noch erneut ein Einschreiben schicken. DAS MUSS ICH NICHT MEHR.

ICH ERWARTE DEN AUSGLEICH DER ENTSTANDENEN KOSTEN BIS ZUM 25.10.2011. Die Höhe geht aus dem Mahnbescheid hervor.

Danach gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Vollstreckungsbescheid (das Formular ist bereits ausgefüllt) = GERICHTSVOLLZIEHER

2. Ich werde die letzte Abbuchung zurück buchen lassen, meine Kosten davon abziehen und den Rest überweisen.

Stromio hat nun Zeit sich zu entscheiden, welche der Lösungen am günstigsten ist.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sofortige Erstattung der Mahnbescheid-Kosten


 
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Kommentare und Trackbacks (16)


16.10.2011 | 15:57
von ReclaBoxler-4738012 | Regelverstoß melden
Zu diesem Vorgang gab es bereits zwei Beschwerden. Warum wurde obiger Text nicht auf der Seite der letzten Beschwerde vom 08.09. weitergeführt und extra eine neue Beschwerde aufgemacht? Lt. RB-Statuten soll dies angeblich nicht statthaft sein (anhand eines Mails beweisbar).

16.10.2011 | 16:05
von Stromio Nein Danke | Regelverstoß melden
Stromio scheint knapp bei Kasse zu sein, hat es doch die Vermittlungsprovisionen an Verivox zu zahlen; hoffentlich wird dieser Laden bald dicht gemacht.

17.10.2011 | 10:25
von Peter Lustig | Regelverstoß melden
Gut, dass es Gerichte in Deutschland gibt!

Ihr "alter freundlicher Versorger" braucht Ihrem Bescheid nur zu widersprechen und er würde recht bekommen.

Rechtlich gesehen sind auch sie dazu verpflichtet, die Nebenkosten so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Wenn man sich in diesem Fall Ihre drei Beschwerde anschaut, geben Sie einerseits die Frist bis zum 22.09.2011, andererseits beantragen Sie am 19.09.2011 den Mahnbescheid. Da in diesem Fall der Mahnbescheid vor Fristablauf beantragt wurde, können Sie die Kosten gemäß BGB nicht als Verzugsschaden einfordern.

Ein kleiner Tipp: Ruhe bewahren und anfragen, ob diese Kosten erstattet werden.

17.10.2011 | 12:51
von Auch von Stromio Geschädigt | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter Lustig: werden Sie von den Stromis finanziell "unterstützt"? Lesen Sie mal genau, wie alles gelaufen ist. Und: was die können, das lernen deren Ex-Kunden mittlerweile auch. UND DAS IST GUT SO! Die Chancen des Beschwerdeführers stehen mehr als gut, allein durch die Erfahrungen anderer ReclaBoxer.

17.10.2011 | 13:13
von ReclaBoxler-4354952 | Regelverstoß melden
Endlich einer, der sich traut, diesem Pseudo-Stromanbieter die Stirn zu bieten. :-) Ob ein oder zwei Tage früher oder später: der Verein selbst verstößt permanent gegen eigene AGBs. Und das Lügenmärchen über angebliche Systemprobleme hätte vor Gericht eh keine Chance. Ich freue mich schon auf den Erledigungsvermerk mit dem Hinweis: der Gerichtsvollzieher hätte denen das wohl einzige Telefon in Düsseldorf gepfändet. Ömers Gebäude würde dann wohl endgültig zusammenbrechen und es bliebe auch nichts mehr für nächste Verivox-Provisionszahlung übrig (?). Ha.

17.10.2011 | 20:27
von Peter Lustig | Regelverstoß melden
Es geht im Groben und Ganzen nicht nach recht haben und recht bekommen. Ich glaube dem Beschwerdeführer sehr wohl, dass er auf sein Geld warten musste. Da wir aber ein Rechtssystem haben, indem Fristen wichtig und notwendig sind, habe ich lediglich darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer gegen seine eigenen Fristen verstoßen hat. Demnach würde jeder Richter eine Erstattung ablehnen. Auch wenn keine Aussicht auf eine Zahlung besteht, kann vor Ablauf der Frist den Mahnbescheid nicht beantragen. Das stellt einfach eine Form und Fristverstoß dar. Daher sind die Kosten nicht erstattungsfähig.

Aber anscheinend hat hier ja keiner einen rechtlichen Ratschlag notwendig.  spider monkey auch von Stromio geschädigt.
Aber Sie haben Ihr Jura-Studium sicherlich mit "magna cum laude" bestanden, dass Sie die Chancen so gut einschätzen können.

Sie können das ganze Mahnverfahren gern im § 286 BGB nachlesen.

18.10.2011 | 10:09
von Peter Lustig | Regelverstoß melden
 spider monkey Ich

Noch jemand, der einfach nur unqualifizierte Kommentare machen kann.

Hier einmal für dich die rechtliche Grundlage: Mahnkosten sind berechtigt, sofern es sich um einen Verzugsschaden handelt.
Der Nachweis eines Schadens kann vom Kunden gefordert werden.

Inkassokosten sind generell nicht erstattungsfähig, da diese nach §286 BGB nicht vorgesehen sind.

 spider monkey ich und auch stromio geschädigter. Sie kennen bestimmt die Redewendung, wenn man keine Ahnung hat. usw.
Weiterhin bekämpft man Feuer nicht mit Feuer oder Unrecht mit Unrecht. Daher der Ratschlag an den Beschwerdeführer. Aber mir scheint, dass die Stromiokunden alle Rechtsanwälte sind.

Gott sei dank sind andere User dankbarer für einen rechtlichen Ratschlag.

18.10.2011 | 12:38
von Peter Lustig | Regelverstoß melden
 spider monkey Nachdenker

Vielen Dank für den Hinweis. Jedoch findet das Rechtsdienstleistungsgesetz bei Ratschlägen keine Anwendung, da hier keine Einzelfallanalyse vorgenommen wird.

Trotzdem vielen Dank.

18.10.2011 | 13:40
von Ewa Zaborowska noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe folgende Nachricht von stromio erhalten:

"Sehr geehrte Frau Zaborowska,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.09.2011.

Gern teilen wir Ihnen mit, dass wir die Gebühren aus dem Mahnbescheid in Höhe von 29,76 Euro selbstverständlich übernehmen.

Die Überweisung haben wir auf die uns bekannte Bankverbindung angewiesen.

Wir hoffen, dass Anliegen für Sie fallabschließend geklärt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam

* 3,9ct/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42ct/Min. aus dem Mobilfunk

Stromio GmbH Kundenservice - Postfach 1463 - 39004 Magdeburg - kundenservice spider monkey stromio.de
Ust.-Id.-Nr.: DE 815091293 Geschäftsführer: Ömer Varol - Amtsgericht Düsseldorf · HRB 64133 · Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf"

Sollte die Überweisung auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich den Fall als erledigt betrachten.


18.10.2011 | 13:48
von Ewa Zaborowska | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter Lustig: ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie für Ihre persönlichen Auseinandersetzungen eine andere Plattform wählen würden. Ich habe Sie nicht als Rechtsbeistand konsultiert.

Mit meinen Beschwerden will ich die stromio-Methoden, die alles andere als rechtsmäßig sind, veröffentlichen:
1. um endlich meinen Fall abschließen zu können. Ohne ReclaBox wäre ich niemals soweit gekommen,
2. um anderen Betroffenen zu zeigen, wie man diesem "Stromanbieter" dazu bringt, seinen Pflichten nachzukommen.

Die vielen Beschwerden können nur als Warnung für evtl. Neukunden dienen. Ich hoffe, dass sich der eine oder andere deshalb gegen den vermeintlich günstigen Verivox-Zögling entschieden hat.

18.10.2011 | 14:10
von Stromio Nein Danke | Regelverstoß melden
BRAVO, Frau Zaborowska - Ihre Vorgehensweise ist mir sehr sympathisch!

18.10.2011 | 18:56
von Ewa Zaborowska | Regelverstoß melden
 spider monkey Stromio Nein Danke: Vielen Dank! Das ist auch mein Ansinnen gewesen, diese Vorgehensweise in der Öffentlichkeit zu beschreiben. Wer nicht hören will, muss fühlen. Auch habe ich ganz bewusst die letzte Nachricht von stromio veröffentlicht. Bin mal gespannt, ob und wenn ja, wann die Überweisung bei mir eintrifft. Notfalls lasse ich mich auf ein Gerichtsverfahren ein, im Zuge dessen auch die unerlaubte Preiserhöhung trotz 12monatiger Preisgarantie zur Sprache kommt. Die Gerichte haben bei anderen "Versorgern" klar diese Vorgehensweise als unrechtmäßig beurteilt. Das wäre eine große Hilfe für die (Ex) Kunden, die sich immer noch mit deren Lügenmärchen einlullen lassen, monatelang zu viel zahlen, noch länger auf Rückerstattung warten, unzulässige Preiserhöhungen in Kauf nehmen u. s. w.

P. S.  spider monkey Peter Lustig: wie Sie sehen oder lesen können, hat Ihr offensichtlicher Brötchengeber selbst eingesehen, dass man so mit ehrlichen Kunden nicht umgehen darf.

18.10.2011 | 20:15
von Peter Lustig | Regelverstoß melden
Hallo Frau Zambrowska,

sie lesen wohl auch nur, was sie lesen wollen.

A: habe ich sie lediglich darauf hingewiesen, dass Ihr Anspruch nicht gerichtlich durchsetzbar ist.

B: Habe ich erläutert, wie man gegen diese horrenden Mahnkosten angehen kann, nämlich einfach einen Nachweis der entstanden Kosten fordern. Dann wird jedes Unternehmen, welches Pauschal Mahnkosten erhebt, diese wieder verwerfen.

C: Habe ich noch andere Kunden darauf hingewiesen, dass Inkassogebühren nicht erstattungsfähig sind (vom Kunden nicht zu zahlen).

In keinster Weise habe ich irgendetwas gegen Ihre Beschwerde geschrieben. Wenn Sie oder einen anderen Geschädigten jedoch ein Hinweis so echauffiert, dann tut es mir leid.

19.10.2011 | 15:16
von Ewa Zaborowska gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Soeben sind auch die Mahnbescheid-Gebühren erstattet worden. Damit ist der Fall nun endgültig erledigt. Danke an ReclaBox und diejenigen, die mir bei den vorherigen Beschwerden den einzig richtigen Weg aufgezeigt haben.


11.11.2011 | 00:47
von Dana Eisold | Regelverstoß melden
Guck an der Peter Lustig, ist auch hier unterwegs. Das ist, wie sein falscher Nick schon zeigt, eher ein Spaßvogel. Peter Lustig kennen wir auch aus der bekannten Kindersendung "Löwenzahn". Lesen Sie seine lustigen Kommentare, die für Erwachsene in etwa so spannend und lehrreich sind wie die Sendung "Löwenzahn". So wird das Forum zumindest bereichert durch eine erfrischend leichte und naive Anschauung. Ach ja: wie unschwer zu erkennen ist steht das Spaßvögelchen den Versorgern sehr nahe. Sogar hier sparen die Versorger, um mehr Gewinne erzielen zu können, sonst hätten Sie einen scharfsichtigen Adler und kein trällerndes Spaßvögelchen engagiert.

PS: Beispiel bei Überzahlungen (= nachgewiesenermaßen zu viel bezahlter Abschlagszahlungen)
Also, ich würde das so machen: dieses ist natürlich den eigenen Umständen und Bedürfnissen anzupassen und von einem Anwalt auf Richtigkeit prüfen zu lassen:

Ihre Abrechnung xxx vom xxx ist falsch, deswegen weise ich diese zur Korrektur zurück. Ihre Forderungen sind nicht korrekt (Begründung und eigene Berechnung anbringen). Gleichzeitig stelle ich fest, dass ich durch Abschlagszahlungen nachweislich zu viel und damit ohne Rechtsgrundlage bezahlt habe, Überzahlung (Nachweis erbringen mittels eigener Rechnung – auch wenn Versorger Abrechnung nicht erstellt). Der zu viel bezahlte Betrag von xxx ist mir (zzgl. Zinsen von 5% seit Datum der Feststellung) bis zum. (max. 10 Tage) auf nachfolgendes Konto zurück zu bezahlen. Eine Mahnung ist hier entbehrlich, da die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt war. Bei meinen Zahlungen handelte es sich um Vorleistungen, deren Rückerstattung aus Überzahlungen Sie mir nicht verweigern dürfen. Über die Verzinsung der Forderung hinaus haben Sie mir auch jeden weiteren durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Hierzu gehören Verzugsschaden aus Rechtsverfolgungskosten, die durch den Verzug der Leistung verursacht werden, wie etwa für Mahnungen, Anwalts- und Verfahrenskosten, usw. Da Sie als Schuldner durch die von mir geleistete Überzahlung mit dieser Feststellung bereits in Verzug geraten sind, erhalten Sie keine weitere Rückerstattungsaufforderung. Sollte ich bis (Datum max. 10 Tage) keine Zahlung erhalten, so werde ich ohne weitere Ankündigung das Mahnverfahren gegen Sie einleiten (oder meine Forderungen auf dem Rechtsweg bestreiten) und Strafanzeige wegen Unterschlagung erstatten.

21.11.2011 | 16:38
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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