Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 1445 Views | 08.09.2011 | 13:57 Uhr
geschrieben von Ewa Zaborowska

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio: Schweigen der Lämmer

Bestell-/Kundennummer: 10173401

Das ist die Fortsetzung meiner ersten, unbeantworteten ReclaBox-Beschwerde: de.reclabox.com/beschwerde/42514-stromio-duesseldorf-guenstiger-strom-teldafax-laesst-gruessen

SCHLAGWORTE

Bis eben gab es, wie erwartet kein Lebenszeichen von meinem ehemaligen "freundlichen" Energieversorger. Ich habe mir die Mühe gemacht, meine Abrechnung selbst zu erstellen. Hat keine zwei Minuten gedauert. Klappts vielleicht diesmal, STROMIO? Lt. Hotline (heute 13:55 Uhr) ist das Softwareproblem behoben. Wer´s glaubt.

Zählerstand Anfang: 24.440

Zählerstand Ende: 25.637

Gesamtverbrauch: 1.197 kWh x 0,1905 (brutto) = 228,03 EUR

zzgl. ant. Grundpreis (brutto) 40,97 EUR

Summe: 269,00 EUR

abzgl. gezahlter Abschläge 420,00 EUR

Guthaben: 151,00 EUR.

Die Abschlussrechnung und die Guthabenüberweisung erwarte ich bis zum 22. September 2011. Sollte das Schweigen weiter gehen, werde ich nach Fristablauf einen Mahnbescheid beantragen. Die Berechnung und die Fristsetzung geht zusätzlich per Einschreiben raus. Ich lasse mich wirklich nicht weiter für dumm verkaufen.

Und noch etwas: muss ich Sie noch auf Ihre eigenen AGB, Gerichtsurteile zum Thema Abrechnungsfristen UND vorsorglich auf (Un)Gültigkeit der Preiserhöhung vom 10.12.2010 hinweisen?

Nichts für ungut, aber derartige Geschäftsmethoden gehören einfach untersagt.

In freudiger Erwartung einer Reaktion.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Erstellung der Endabrechnung und Auszahlung des Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.09.2011 | 14:56
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Zaborowska,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Ihr Anliegen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen und werden Sie noch heute kontaktieren.

Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (14)


11.09.2011 | 16:22
von ReclaBoxler-5217318 | Regelverstoß melden
Ich will Sie nicht demotivieren, aber auf die Auszahlung der 151,00 Euro können Sie vermutlich noch lange warten. Am besten vorher rechnen und überhöhte Abschläge nicht bezahlen, dann kommt kein Guthaben raus. Ich musste auch erst in die Falle tappen, um das zu lernen.

13.09.2011 | 12:43
von Ewa Zaborowska noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einer erneuter Anfrage hat mir eine Hotline-Mitarbeiterin (Fr. S.) zugesichert, dass die Abrechnung GARANTIERT NICHT zum Ablauf meiner Frist erstellt wird, weil... ja, genau... der Systemfehler liegt weiterhin vor. Da verlasse ich mich ausnahmsweise darauf und schicke bereits heute den Antrag auf Mahnbescheid raus. Lt. Stromio-AGB hat die Auszahlung des Guthabens unverzüglich zu erfolgen. Es reicht!


14.09.2011 | 13:45
von Ewa Zaborowska noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


16.09.2011 | 21:04
von Ewa Zaborowska | Regelverstoß melden
Ohne Worte. Mal wieder die automatisierte Standardnachricht. Natürlich hat keiner angerufen. Die Reaktion kommt wohl nur aufgrund des Einschreibens. Leider zu spät, stromio! Der Mahnbescheid ist bereits unterwegs.

21.09.2011 | 07:43
von Ewa Zaborowska noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Selbstverständlich keine Kontaktaufnahme seitens stromio. Alles nur Augenwischerei und an Dreistigkeit nicht zu überbieten.


21.09.2011 | 19:04
von Ewa Zaborowska | Regelverstoß melden
Ich habe heute folgende E-Mail erhalten, die zunächst in meinem SPAM-Ordner gelandet ist. :-)

"Sehr geehrte Frau Zaborowska,

ich habe Ihren Eintrag auf der Reclabox-Beschwerdeplattform zur Kenntnis genommen und bedauere, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Die Stromio GmbH konnte Ihr Systemproblem beheben und ich habe soeben Ihre Schlussrechnung bevorzugt erstellt.

Ich hoffe, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben und bitte Sie, Ihre Einträge als gelöst zu kennzeichnen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0180 10 400 20* erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam
Martina S.

* 3,9ct/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42ct/Min. aus dem Mobilfunk

Stromio GmbH Kundenservice - Postfach 1463 - 39004 Magdeburg -
reklamation spider monkey stromio.de
Ust. -Id. -Nr. : DE 815091293 Geschäftsführer: Ömer Varol - Amtsgericht
Düsseldorf · HRB 64133 · Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf."

Also:

1. Die Zahlungsfrist ist heute abgelaufen, kein Geldeingang!
2. Huch! Plötzlich ist das System wieder in Ordnung? Und: wo ist meine Abrechnung?

Nein, wirklich, Frau "S.". Zum Glück ist der Mahnbescheid am 19.09. erlassen worden. Ich bin sehr gespannt, stromio.

26.09.2011 | 18:48
von Ewa Zaborowska | Regelverstoß melden
Na, bitte. Liegt es an der Behebung des "Systemfehlers" oder hat der Mahnbescheid doch seine Wirkung gezeigt? Zum Zeitpunkt der Zustellung des MB (was für ein Zufall) wurde die Rechnung erstellt und heute war plötzlich auch mein Guthaben auf dem Konto. Auf die Qualität der Rechnung werde ich mich nicht weiter einlassen. Selbstverständlich wurde z. B. die Erhöhung der EEG-Umlage berücksichtigt, die geschätzten Zählerstände zum Zeitpunkt der Erhöhung sind mir ebenfalls ein Rätsel. So what. Mein sauer verdientes Geld habe ich mehr oder weniger wieder. Mein dringender Rat an alle Betroffenen: Zahlungsfrist (genaues Datum) per Einschreiben setzen. Danach unverzüglich, also gleich einen Tag nach Verstreichen der Frist einen Mahnbescheid beantragen (Onlinevordruck beim Amtsgericht ausfüllen und wegschicken). ACHTUNG: den MB an die Düsseldorfer Adresse, NICHT nach Magdeburg schicken. Das ist scheinbar die einzige Methode zurzeit, an das Geld zu kommen. Verwunderlich ist die momentan hohe Reaktionsgeschwindigkeit von stromilein. Liegt wohl daran, dass man noch ein Paar neue Opfer über Grünstrom fangen will?
Und noch ein Schmankerl, damit wir endgültig alle wissen, mit wem wir hier zu tun haben:

www.jf-archiv.de/archiv11/201112031836.htm

. und das Bruderherz:

www.welt.de/wams_print/article1305449/Wie_Edward_und_Andy_fuers_Album_posieren.html

No comment und danke stromio für die einmalige Erfahrung.

16.10.2011 | 15:26
von Ewa Zaborowska noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immer noch nicht gelöst: nach weiteren Beschwerden und einem Mahnbescheid wurde die Hauptforderung beglichen. Die Kosten des Mahnverfahrens sind weiterhin offen.


19.10.2011 | 15:17
von Ewa Zaborowska | Regelverstoß melden
Soeben sind auch die Mahnbescheid-Gebühren erstattet worden. Damit ist der Fall nun endgültig erledigt. Danke an ReclaBox!

19.10.2011 | 15:20
von Ewa Zaborowska gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.


19.10.2011 | 15:36
von Stromio Nein Danke | Regelverstoß melden
Die gute Nachricht: Sie haben Ihr Geld erhalten.

Die schlechte Nachricht: Die Firma gibt's immer noch.

19.10.2011 | 19:33
von ReclaBoxler-5712130 | Regelverstoß melden
 spider monkey Stromio Nein Danke: Ja, die gibt es noch. Man fragt sich nur, wie lange noch. Das hängt ganz davon ab, wie viele gutgläubige Interessenten auf diesen Märchenonkel noch reinfallen werden. Die Machenschaften von Verivox lassen sich offensichtlich nicht unterbinden. Es bleibt nur: warnen, warnen und wieder warnen. Danach ist jeder seines (Un) Glückes Schmied.

 spider monkey Frau Z. : Herzlichen Glückwunsch für Ihre Hartnäckigkeit. Die Kommentare hier helfen einem nicht immer, standhaft zu bleiben. Sie haben Ihr Geld gerettet und sind hoffentlich jetzt bei einem seriösen und echten Energieversorger. Ihre Geschichte macht hoffentlich denjenigen Mut, die in naher Zukunft mit denselben Problemen zu kämpfen haben werden. Daumen hoch.

04.11.2011 | 10:22
von Peter | Regelverstoß melden
Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.

Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.

Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).

Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.

Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

15.01.2012 | 23:37
von Daniel Mock | Regelverstoß melden
Stromio ist die Härte: Die haben noch nie, ich betone noch nie, auf irgendetwas jemals reagiert: weder auf den Wunsch nach Abrechnung, noch auf den Widerspruch zur unkommentierten Abschlagserhöhung noch auf die Kündigung des Vertrages.

Die einzige Sprache, welche solche Firmen verstehen, ist, die Zahlungen einzustellen. Habe ich gemacht; verbunden mit der Bitte um Endabrechnung. Darauf meldete sich ein Inkassobüro.

Nun lasse ich es auf einen Prozess ankommen: dann wird der Richter sie zu einer Abrechnung zwingen. Oder sie können selbst den berechtigten Teil ihrer Forderung (ca. die Hälfte) in den Wind schreiben.

Stromio ist die Häret; schlimmer noch als Teldafx, und die werden mit Sicherheit auch so enden.



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