776 Views | 02.11.2011 | 09:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6334241
Bestell-/Kundennummer: 900000638384
Ich bin seit vier Jahren Kunde bei Flexstrom. Nun ziehe ich um und werde nun Untermieter sein, d. h. ich habe keinen Einfluss auf die Wahl des Stromanbieters.
Flexstrom lässt meine Nachmieter den bestehenden Vertrag nicht übernehmen und ich kann ihn nicht mitnehmen. Aber ich darf nun noch ein Jahr lang die Grundgebühr bezahlen, obwohl ich die Leistung gar nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
Ziemlich unfaire Masche!
Meine Forderung an FlexStrom AG:
Verzicht auf die Grundgebühr
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Die Schlichtungsstelle arbeitet unabhängig und neutral und ist zuständig für alle Verbraucher, die sich zuvor erfolglos mit ihrer Beschwerde an ihr Energieversorgungsunternehmen gewandt haben.
www.schlichtungsstelle-energie.de/
Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.
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Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).
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Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Von einem Sonderkündigungsrecht wollen die nichts wissen und bestehen auf Zahlung der Grundgebühr. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur für den Fall, dass Flexstrom an dem neuen Ort aus technischen Gründen nicht liefern kann. Das könnten Sie dort aber, daher lassen Sie die Grundgebühr weiterlaufen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst