E.ON SE (Helmstedt)
PV-Einspeisevergütung wird nicht bezahlt
Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 226000061197
Seit 2007 betreibe ich eine Photovoltaik-Anlage.
Die E.ON ist lt. EEG zur Stromabnahme verpflichtet, zum damals gültigen Satz. Der Mitarbeiter, das damals die Anlage in Betrieb nahm, beschwerte sich bereits darüber, dass der Strom viel zu teuer sei und die E.ON viel besser mit Atomstrom arbeiten könnte.Seitdem gibt es nur Ärger: Ich wollte monatliche Abschlagsbeträge, worauf ich lt geltendem EEG ein Recht habe. Die E.ON möchte jedoch lieber ein Jahr mit meinem Geld arbeiten und würde im Fall der Zahlung von Abschlagsbeträgen hohe Gebühren verlangen. Sollte ich mit jährlicher Zahlungsweise einverstanden sein, würden diese Gebühren entfallen. Also schreibe ich in regelmäßigen Abständen Rechnungen. Diese wurden unregelmäßig und widerwillig bezahlt, bis die Leistungen ganz ausblieben.
Auf Nachfrage hin im April 2010 sollten die Rechnungen ab sofort gefaxt werden, was mir auch entgegen kam. Im Frühjahr 2011 wurden die Zahlungen wieder eingestellt, weil auf Nachfrage hin die Rechnungen nun per Telefax und zusätzlich unterschrieben als Brief vorliegen müssen. Außerdem könne ich meine Rechnungen nicht einfach schreiben, wenn ich es für richtig hielte. Das müsse dann schon monatlich passieren (in den einspeisearmen Monaten verlängerte ich netter weise die Intervalle bis hin zur vierteljährlichen Rechnungslegung, um den Arbeitsaufwand etwas zu reduzieren), sonst würde ich gar kein Geld mehr bekommen.
Also rechnete ich ab Mai 2011 monatlich ab. Inzwischen sind über 3000,-- € fällig, auf die ich bisher vergeblich warte. Andere Stromabnehmer, wie z. B. die Stadtwerke, zahlen freiwillig monatliche Abschläge und nehmen eine einmalige Jahresgebühr von 4,20 € für die Schlussablesung. Warum kann das die E.ON nicht? Lt. Gesetz habe ich einen Anspruch darauf. Warum behindern sie erneuerbare Energien? Aus Profitgier?!. Dafür ist ihnen in meinen Augen jedes Mittel recht. Jetzt versuchen sie anscheinend sogar, sich den Strom umsonst zu beschaffen.
(Online-) Mahnbescheid beantragen.
Dürfte kaum zu erwarten sein, dass E-On einer berechtigten (beweisbaren) Forderung widerspricht.
ich erhalte von E.ON problemlos monatliche Abschläge und das völlig gebührenfrei.
Beschwerde ist gelöst