E.ON Energie Deutschland GmbH (Quickborn)
Nach 2 Monaten immer noch keine Schlussabrechnung
Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Konto 242064468923
Vor zwei Monaten haben wir der Eon schriftlich mitgeteilt, dass das Gebäude zu obiger Vertrags-Nr. nicht mehr in unserem Besitz ist. Wir haben ordnungsgemäß die Zählerstände sowohl für Strom als auch für Gas gemeldet.
Bis heute haben wir trotz mehrfacher Erinnerung per E-mail weder eine Schlussabrechnung erhalten, noch wurde das ganz sicher entstandene Guthaben auf das bekannte Konto überwiesen.
Es erfolgte keinerlei Reaktion von Eon, noch nicht einmal irgendeine Antwort auf die diversen Mails oder irgendein Zwischenbescheid.
Nachdem ich mal ein bisschen im Internet recherchiert habe, scheint Eon, diese völlig kundenfeindliche Vorgehensweise wohl des Öfteren an den Tag zu legen.
27.01.2012 | 17:47
Abteilung: Servicemanagement
Liebe Kundin,
bitte entschuldigen Sie, dass die Erstellung der Schlussrechnung etwas länger gedauert hat. Heute haben wir jedoch eine gute Nachricht: die Schlussrechnungen für Strom und Erdgas sind auf dem Weg zu Ihnen. Ein Guthaben hat sich mit den von Ihnen gemeldeten Zählerständen jedoch nicht ergeben.
Zusätzlich zu den Rechnungen erhalten Sie noch ein kurzes Anschreiben von uns.
Wir hoffen, dass die Sache damit für Sie erledigt ist, und freuen uns, wenn wir Sie zukünftig wieder einmal mit Energie beliefern dürfen.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
(z. B.: " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxxxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Bei Gasbezug:
Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Eon) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Beschwerde ist gelöst