Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 548 Views | 24.01.2012 | 12:59 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9242161

E.ON Energie Deutschland GmbH (Quickborn)

Nach 2 Monaten immer noch keine Schlussabrechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Konto 242064468923

Vor zwei Monaten haben wir der Eon schriftlich mitgeteilt, dass das Gebäude zu obiger Vertrags-Nr. nicht mehr in unserem Besitz ist. Wir haben ordnungsgemäß die Zählerstände sowohl für Strom als auch für Gas gemeldet.

Bis heute haben wir trotz mehrfacher Erinnerung per E-mail weder eine Schlussabrechnung erhalten, noch wurde das ganz sicher entstandene Guthaben auf das bekannte Konto überwiesen.

Es erfolgte keinerlei Reaktion von Eon, noch nicht einmal irgendeine Antwort auf die diversen Mails oder irgendein Zwischenbescheid.

Nachdem ich mal ein bisschen im Internet recherchiert habe, scheint Eon, diese völlig kundenfeindliche Vorgehensweise wohl des Öfteren an den Tag zu legen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Sofortige Übersendung der Schlussabrechnung und Überweisung des entstandenen Guthabens!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.01.2012 | 17:47
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Liebe Kundin,

bitte entschuldigen Sie, dass die Erstellung der Schlussrechnung etwas länger gedauert hat. Heute haben wir jedoch eine gute Nachricht: die Schlussrechnungen für Strom und Erdgas sind auf dem Weg zu Ihnen. Ein Guthaben hat sich mit den von Ihnen gemeldeten Zählerständen jedoch nicht ergeben.

Zusätzlich zu den Rechnungen erhalten Sie noch ein kurzes Anschreiben von uns.

Wir hoffen, dass die Sache damit für Sie erledigt ist, und freuen uns, wenn wir Sie zukünftig wieder einmal mit Energie beliefern dürfen.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (4)


24.01.2012 | 16:34
von ReclaBoxler-6019769 | Regelverstoß melden
Genauso ist es, du wirst jetzt noch eine Schlussrechnung bekommen wo sie dir gütigerweise 10-20€ erstatten. Aber achte auf die Zählerstände bei uns wurde einen Zählerstand abgerechnet denn wir 2 Monate nach Ablesung noch garnicht erreicht hatten. Ich vermute das ist System bei denen. Nach ein paar Anrufen in dem ich ihnen vorsatz vorgeworfen habe, kam dann binnen 1 Tag die natürlich korigierte Rechnung. Muste aber mit Anzeige drohen.

24.01.2012 | 17:44
von F. | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, teilen Sie Eon den Verbrauch (möglichst auch online in Ihrem Account), die Kosten und das Guthaben mit

(z. B.: " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxxxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Bei Gasbezug:
Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Eon) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

31.01.2012 | 16:46
von ReclaBoxler-9242161 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die E.ON behauptet, dass die Abschlussrechnung nunmehr raus geschickt wurde. Bisher haben wir diese aber nicht erhalten. Entweder sagt die E.ON die Unwahrheit oder man hat - mal wieder - die Korrespondenz an eine falsche Anschrift geschickt (das Gebäude wird bereits seit über einem Jahr nicht mehr von uns bewohnt und hat leer gestanden).


09.02.2012 | 18:36
von ReclaBoxler-9242161 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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