Durch FlexGas gelöste Beschwerde. | 2509 Views | 06.03.2012 | 17:13 Uhr
geschrieben von Jörg Dr. Lacher

FlexGas GmbH (Berlin)

Flexgas Endabrechnung erst nach 5 Monaten

Bestell-/Kundennummer: Flexgas

Mein Gaslieferungs-Vertrag lief am 30.9.2011 ordnungsgemäß aus. Wegen Umrüstung meiner Heizung erwartete ich eine Rückzahlung von ca. 670 €. Zunächst wurde mir gesagt, man benötige immer bis drei Monate, weil man vom örtlichen Gaswerk noch die Brennwerte erwarte.

SCHLAGWORTE

Obwohl Brennwerte und Z-Wert nachweislich bereits am 5.10.2011 vorlagen, bestritt Flexgas dies bei meinen verschiedenen mündlichen und E-Mail-Nachfragen. Eine Mitarbeiterin des Service-Teams besaß sogar die Frechheit, mir zu sagen, dass die Abrechnungsstelle bei jeder Nachfrage den Vorgang wieder nach unten legen würde. Was für eine Arroganz, wo ich doch nur an ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erinnert habe, worauf ich einen Anspruch habe! Auch nach den drei Monaten tat sich nichts, Mahnungen und Fristsetzungen waren erfolglos. Erst als ich einen Mahnbescheid zustellen ließ, reagierte Flexgas, schickte eine Abrechnung und zahlte.

Schlamperei oder Absicht? Ich glaube das Letztere. Brennwert und T-Wert sind von solch untergeordneter Bedeutung (bei mir im 10 €-Bereich), dass zumindest eine Abschlagszahlung angebracht gewesen wäre. So etwas scheint Flexgas nicht zu kennen.

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Kommentare und Trackbacks (9)


07.03.2012 | 19:48
von Peter Kuraz | Regelverstoß melden
Hallo Dr. Lacher,

befinde mich in genau derselben Situation - ebenfalls zum 30.09.2011 gekündigt und bisher keine Schlussrechnung in Aussicht. Die Angestellten an der Hotline finden stets neue Dinge, die zur Rechnungserstellung fehlen und versprechen, es an die Abteilung "weiter zu leiten". Im Augenblick fehlt der Brennwert - offenbar eine antrainierte Standardfloskel, um Forderungen hinauszuzögern. Briefe per Einschreiben mit Fristsetzung werden ignoriert. Bin schon einiges von Unternehmen gewöhnt, aber Flexgas treibt es wirklich auf die Spitze.

Wären Sie so nett, mir zu sagen, auf welchem Wege Sie den Mahnbescheid an Flexgas übermittelt haben? Haben Sie dazu einen Anwalt genutzt? Ich rechne ebenfalls mit einem Guthaben von etwa 500€, habe aber natürlich keinen exakten Wert - wie genau muss die Forderung in dem Mahnbescheid sein?

Danke, Peter Kuraz

07.03.2012 | 20:23
von C. | Regelverstoß melden
 spider monkey Dieter Kuraz

In diser Beschwerde steht im Kommentar vom 16.02.12 wie Sie vorgehen können:

de.reclabox.com/beschwerde/46615-flexgas-berlin-keine-abrechnung-nach-kuendigung-zum-30-11-2011

08.03.2012 | 17:42
von Peter Kuraz | Regelverstoß melden
Danke für den Hinweis. Habe mich heute an den Netzbetreiber gewandt. Es stellte sich natürlich heraus, dass Zählerstand, Brennwert und Zustandszahl schon vor Monaten, wenige Tage nach Vertragsende, nachweislich an Flexgas übermittelt wurden. Dass man über Monate belogen wird, ist in dem Fall keine Überraschung, aber ich weiß nicht, wie das Unternehmen mit dieser Kundenpolitik in Zeiten des Internets bestehen will. Jedenfalls habe ich alle notwendigen Werte erhalten und keine zehn Minuten gebraucht, um den Verbrauch zu errechnen (Flexgas braucht dafür nun 5 Monate). Damit habe ich nun eine klare Summe als Forderung, die ich bei dem Mahnbescheid in Rechnung stellen kann. Schon heftig, dass ich als Endverbraucher mit der Hilfe des Netzbetreibers selbst eine Kalkulation erstellen muss, um irgendwie an das Geld zu kommen, was ich zuviel bezahlt habe.

09.03.2012 | 13:56
von Peter Kuraz | Regelverstoß melden
Habe nun "zum Spaß" nochmal bei Flexgas angerufen, und mitgeteilt, dass ich eine Bestätigung vom Netzbetreiber über alle Werte und vor allem Datum und Uhrzeit habe, zu denen diese an Flexgas übermittelt wurden.

Es geschah ein Wunder: auf einmal fand der Mitarbeiter die Werte in dem Computer, sie seien "vor Kurzem" reingekommen. Wohlgemerkt waren Sie gestern noch nicht da, und der Netzbetreiber hat Sie auch nicht noch einmal geschickt. Vielleicht hatten die Kollegen bei den vergangenen zehn Gesprächen einfach vergessen runter zu scrollen :) Wie dem auch sei: jetzt sind offenbar alle Werte da, vorbei ist es aber nicht - die Sache wird an die entsprechende Abteilung weiter geleitet und die Rechnungstellung soll nun wieder bis zu 8 Wochen dauern.Es ist so eine Farce, dass man da eigentlich nur noch lachen kann

Ich wollte den Mahnbescheid eigentlich umgehen, aber dedenkt man, dass die Hotline augenscheinlich vor allem dazu dient, den Anrufer, auch über Monate hinweg zu veralbern, geht es einfach nicht ohne.

12.03.2012 | 09:03
von Pz | Regelverstoß melden
Zitat: "Die Abrechnungsperiode darf 12 Monate nicht wesentlich überschreiten. Kunden können (möglicherweise kostenpflichtig) eine kürzere, d. h. monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnungsperiode verlangen.

Das novellierte EnWG schreibt vor, dass ab 4.02.2012 die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode oder des Lieferverhältnisses erstellt werden muss. "

www.vz-nrw.de/UNIQ133153879522517/link1036011A.html

12.03.2012 | 11:05
von Peter Kuraz | Regelverstoß melden
Lässt sich denn diese Gesetzesneuerung über die Rechnungserstellung auch auf zurück liegende Verträge anwenden?

31.03.2012 | 15:39
von Jörg Dr. Lacher gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie ausgeführt, hat Flexgas auf den Mahnbescheid hin gezahlt. Die Sache ist damit für mich erledigt.


31.03.2012 | 21:32
von Fff | Regelverstoß melden
 spider monkey Peter Kuraz

Nach § 40 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz müssen Lieferanten sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält. Diese Vorschrift wurde neugefaßt durch das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 26.07.2011 (BGBl. I S. 1554) mit Wirkung vom 04.08.2011.

Auf Seite 1591 des Bundesgesetzblattes Jahrgang 2011,Teil I Nr. 41 ausgegeben zu Bonn am 03.08.11 steht, dass u. a. § 40 Abs. 4 EnwG sechs Monate nach Inkrafttreten Anwendung findet.

04.08.11 plus 6 Monate = 04.02.2012

Das Gesetz gilt für ALLE Verträge (egal ob alt oder neu).

www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[ spider monkey attr_id='bgbl111s1554.pdf']

31.03.2012 | 21:41
von E. | Regelverstoß melden
Glückwunsch zum Erhalt der Rechnung und zum Geldeingang.

Wer sich regt, der bewegt. Und wer bewegen möchte, der muss aktiv sein!



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