1295 Views | 18.04.2012 | 06:09 Uhr
geschrieben von Werner Eschen

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

Unklares Angebot

Bestell-/Kundennummer: 4915

Im Dezember 2011 habe ich eine Anfrage zum Stromwechsel gestartet und bei Check24 (www.check24.de/strom-gas/) kam ich auf Fa. Löwenzahn Energie, Berlin.

SCHLAGWORTE

Die Bestätigung war schon komisch, ich sollte einen nicht begründeten Aufschlag von 33% für die Halbjahresvorauszahlung überweisen. Die Klärung erfolgte erst am 12.04.2012 und der Strom, den ich nun nicht mehr haben will, will die Fa. Löwenzahn Energie trotz mehrfacher Widersprüche ab dem 01.04.2012 trotzdem liefern.

Ich werde die Fa. bei der Polizei anzeigen. Wegen Betrug, Schneeballsystem, unlauterer Preisangabe, unlauterem Wettbewerb, Irreführung und arglistiger Täuschung. Es wird wohl eine gerichtliche Sache folgen und eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur und der Schiedsstelle.

Bei solchen Aufschlägen gibt es keinen günstigen Preis oder Grund zum Stromanbieterwechsel. Inzwischen habe ich mir die "grausamen" Berichte über Fa. Löwenzahn Energie und dem Mutterkonzern Flexstrom im Internet angesehen. Einfach abstoßend!

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Meine Forderung an Löwenzahn Energie GmbH: Klares Angebot, klare Vertragsbedingungen


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Kommentare und Trackbacks (2)


18.04.2012 | 08:38
von Meyer | Regelverstoß melden
1) Auf der Internetseite des Bundes der Energieverbraucher steht im Artikel "So klappt der Wechsel"

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Rechtliche-Fragen__2165/

unter anderem Zitat:

".. . Wer den Strom- oder Gasanbieter über das Internet oder brieflich gewechselt hat, kann sich über seine besonders komfortable rechtliche Position freuen, denn für ihn gelten die verbraucherfreundlichen Widerrufsrechte des Fernabsatzrechts. Bei einer Energielieferung handelt es sich um eine Warenlieferung und nicht um eine Dienstleistung.

Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen

beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung einsetzt (! )

und wenn das Unternehmen seinen Kunden schriftlich, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe informiert hat. Ist die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen oder noch keine Lieferung erfolgt, kann der Verbraucher den Liefervertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen. .. "

2) vgl.: de.reclabox.com/beschwerde/47654-loewenzahn-energie-berlin-widerruf-nicht-akzeptiert

Zitat: "Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist der rechtzeitige Eingang des Widerrufs bei Löwenzahn Energie erforderlich. Der Widerruf per Brief ist zu richten an: Löwenzahn Energie GmbH, Reichpietschufer 86-90, 10785 Berlin. "

19.04.2012 | 12:49
von ReclaBoxler-8303284 | Regelverstoß melden
Das sind gute Hinweise, DANKE für die Info's



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