3349 Views | 04.10.2012 | 11:59 Uhr
geschrieben von Hanne Böttle
Bei meinem VW Fox Bj. 08/2005 ist schon nach 49 TKM der Zylinderkopf kaputt und musss ausgetauscht werden.
Nach Rückfrage meiner Vertragswerkstatt Autohaus Veit Bretten gibt es von VW keine Kulanz.
Rechnungspreis €1885,-
Meine Forderung an VOLKSWAGEN AG:
Übernahme der Kosten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Es soll ja auch durchaus Menschen geben, die denken, Öl und Kühlung wären unnötiger Schnickschnack
Aber die Kulanzanfrage sollte immer über den Händler geschehen, sicher ist sicher. Es soll manche Hersteller geben, die Kulanzanfragen ablehnen, nur weil die nicht vom Händler kommen.
Abgesehen davon ist mein Vertragspartner das Autohaus/der Händler und nicht VW selbst - also ist auch der Händler mein erster Ansprechpartner und erledigt alles weitere für mich.
Vielleicht sollten sie Ihren Fahrstil mal überdenken, dann hält der Nächste vielleicht 100000 Km ;-)
Ohne detiallierte Infos kann kaum eine Hilfestellung gegeben werden
Ich hatte schon viele neue Autos und gebe mein Auto regelmäßig zu meiner Vertragaswerkstatt zum Kundendienst - so wie auch dieses Auto.
Als ich das Auto mit dem Schaden zur Werkstatt brachte war u. a. die erste Aussage - dieses Problem ist bei diesem Auto bekannt. Daraufhin stöberte ich im Internet - und siehe da - ich fand etliche derartige Probleme.
Anschließend forstete ich meine Rechnungen für dieses Auto durch und
fand diese Störungen:
1. neue Zündspule 07/09,
2. Fensterheber 07/10,
3. Einspritzventil - Zündspule - Zündkerzen - Kompression der Zylinder geprüft 05/12,
Ich weiss, dass das Auto 7 Jahre alt ist, aber für mich zählt bei so einem Schaden nicht nur das Alter sondern die Fahrleistung.
Ich möchte dazu noch erwähnen, dass ich nach fast 40 Jahren Auto fahren weiss, dass bei einem Auto Schäden durch fehlende Kühlflüssigkeit oder Öl zustande kommen können, selbstverständlich kann auch die Fahrweise dazu beitragen.