Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 970 Views | 07.12.2012 | 11:49 Uhr
geschrieben von Uwe Günther

FlexStrom AG (Berlin)

Schlussrechnung mit nicht berücksichtigter Bonuszahlung

Bestell-/Kundennummer: 900001882813

Sehr geehrte Damen und Herren,

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In der Schlussrechnung (Rechnungs Nr.: 1700542) vom 06.12.2012 über den Abrechnungszeitraum 01.12.2011-30.11.2012 (12 Monate) wurde die im Vertrag vom 22.10.2011 vereinbarte Bonuszahlung (AGB Punkt 7.3 vom 18.10.2011 bzw. vom 27.01.2012) in Höhe von 200,00 Euro nicht berücksichtigt. Stattdesen stellen Sie uns einen Betrag von 10,15 Euro für den Mehrverbrauch in Rechnung. Ich bitte Sie deshalb mir eine neue Schlussrechnung zu erstellen und diesen Mehrverbrauch mit der Bonuszahlung von 200,00 Euro zu verrechnen und uns die restlichen 189,85 Euro auf unser Konto bei der DKB in Berlin zu überweisen (Kontoinhaber: Uwe Günther, BLZ: 12030000, Bank DKB, Konto-Nr. 16XXXXXX).

Auf Anfrage per Email am 24.09.2012 bestätigten Sie uns die Bonusauszahlung:

-- Begin Email --

Sehr geehrter Herr Günther,

mit Ihrem Schreiben vom 21.09.2012 haben Sie um ergänzende Informationen zum
Bonus gebeten.

Für Ihren FlexStrom-Vertrag gilt die folgende Bonus-Regelung: Ihr Bonus
entfällt bei dem Tarif Spezialpaket im Fall der Kündigung innerhalb des ersten
Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach Ablauf
des 1. Belieferungsjahres wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen FlexStrom
unabhängig von einer Vertragsverlängerung den Bonus bei diesem Tarif gewährt,
wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden.

Diese Regelung haben Sie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch
bereits in Textform vorliegen.

Freundliche Grüße

Ihr FlexStrom-Serviceteam

-- End Email --

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Erstattung der Bonuszahlung von 200,00 Euro für Spezialpaket Tarif 102325 (Flexstrom Family 4500) mit Verrechnung der Mehrverbrauchskosten von 10,15 Euro.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (11)


07.12.2012 | 13:30
von ReclaBoxler-9394431 | Regelverstoß melden
Das ist typisch für FlexStrom und auch für FlexGas. Falls Sie per Lastschrift gezahlt haben, könnten Sie ja eine kurze Frist zu Erstattung des Bonus abzüglich des geschuldeten Betrags stellen, und dann einfach die Lastschriften zurück holen und die Differenz an Flexstrom überweisen. Das entspricht dann ziemlich genau der Geschäftspolitik von FlexStrom und die müssen dann klagen. Werden sie aber nicht machen, denn Sie haben ja einen Rechtsanspruch, wenn das stimmt, was Sie schildern.

Also wird FlexStrom Ihnen ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzen, was mich nicht weiter beeindrucken würde. Denn zu Schluss kommt ja (falls überhaupt) der Mahnbescheid, dem ich widersprechen würde. Dann liegt es an FlexStrom, zu klagen. Fragt sich dann wieder, worauf. :-)

Im Prinzip läuft es ja darauf hinaus, das FlexStrom darauf setzt, dass die dummen Kunden zahlen und dann nicht ihr Recht einklagen. So wird der Spieß umgedreht, und FlexStrom muss sich gerichtlich damit auseinandersetzen, zu bekommen, was dem Unternehmen nicht zusteht.

Anwendung des Ratschlages natürlich auf eigene Gefahr.

07.12.2012 | 17:12
von ReclaBoxler-2817424 | Regelverstoß melden
www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1779874/Komplizierte-Bonusregelung-bei-Flexstrom#/beitrag/video/1779874/Komplizierte-Bonusregelung-bei-Flexstrom

Verbraucherzentrale Berlin "Muss FlexStrom Bonus zahlen? "

www.vz-berlin.de/muss-flexstrom-bonus-zahlen

Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom: Nicht empfehlenswert"

www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-nicht-empfehlenswert.aspx

07.12.2012 | 19:59
von Uwe Günther | Regelverstoß melden
Ich bin nochmal mit Flexstrom über Ihre Facebookseite in Kontakt getreten mit Verweis auf diese Beschwerde hier bei Reclabox. Inzwischen habe ich über den Flexstrom Kundenbereich die angemahnte korrigierte Schlussabrechnung erhalten. Sobald die Gutschrift auf meinem Konto eingegangen ist, werde ich die Beschwerde hier schliessen. Mal sehen wie das klappt.

Siehe auch: https://www.facebook.com/Flexstrom/posts/451843384852544?comment_id=4829254&ref=notif&notif_t=share_comment
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07.12.2012 | 20:37
von ReclaBoxler-1287453
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

07.12.2012 | 20:48
von ReclaBoxler-8487432
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

07.12.2012 | 20:50
von Uwe Günther
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

07.12.2012 | 21:16
von ReclaBoxler-1287453
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

07.12.2012 | 21:27
von Kopfschuettel
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

07.12.2012 | 22:01
von ReclaBoxler-1287453
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

07.12.2012 | 22:33
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


13.12.2012 | 18:47
von Uwe Günther | Regelverstoß melden
Leider kann ich eine Woche nach der Berichtigung der Schlussrechnung immer noch keinen Geldeingang auf meinem Bankkonto verzeichnen. Ich habe Flexstrom auch nochmal via Facebook kontaktiert: https://www.facebook.com/Flexstrom?fref=ts#

Leider bis jetzt ohne Erfolg.
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19.12.2012 | 23:59
von Uwe Günther gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Schlussrechnung wurde am 07.12.2012 korrigiert. Das verbleibende Guthaben ging am 18.12 auf mein Konto ein. Von der Korrektur der Rechnung am Freitag den 07.12.2012 bis zum Eingang auf meinem Konto am Dienstag den 18.12.2012 sind 11 Tage vergangen.




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