FlexStrom AG (Berlin)
Schlussrechnung mit nicht berücksichtigter Bonuszahlung
Bestell-/Kundennummer: 900001882813
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Schlussrechnung (Rechnungs Nr.: 1700542) vom 06.12.2012 über den Abrechnungszeitraum 01.12.2011-30.11.2012 (12 Monate) wurde die im Vertrag vom 22.10.2011 vereinbarte Bonuszahlung (AGB Punkt 7.3 vom 18.10.2011 bzw. vom 27.01.2012) in Höhe von 200,00 Euro nicht berücksichtigt. Stattdesen stellen Sie uns einen Betrag von 10,15 Euro für den Mehrverbrauch in Rechnung. Ich bitte Sie deshalb mir eine neue Schlussrechnung zu erstellen und diesen Mehrverbrauch mit der Bonuszahlung von 200,00 Euro zu verrechnen und uns die restlichen 189,85 Euro auf unser Konto bei der DKB in Berlin zu überweisen (Kontoinhaber: Uwe Günther, BLZ: 12030000, Bank DKB, Konto-Nr. 16XXXXXX).
Auf Anfrage per Email am 24.09.2012 bestätigten Sie uns die Bonusauszahlung:
-- Begin Email --
Sehr geehrter Herr Günther,
mit Ihrem Schreiben vom 21.09.2012 haben Sie um ergänzende Informationen zum
Bonus gebeten.
Für Ihren FlexStrom-Vertrag gilt die folgende Bonus-Regelung: Ihr Bonus
entfällt bei dem Tarif Spezialpaket im Fall der Kündigung innerhalb des ersten
Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst mit oder nach Ablauf
des 1. Belieferungsjahres wirksam. Dies bedeutet, dass Ihnen FlexStrom
unabhängig von einer Vertragsverlängerung den Bonus bei diesem Tarif gewährt,
wenn Sie 12 Monate lang beliefert werden.
Diese Regelung haben Sie mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch
bereits in Textform vorliegen.
Freundliche Grüße
Ihr FlexStrom-Serviceteam
-- End Email --
Also wird FlexStrom Ihnen ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzen, was mich nicht weiter beeindrucken würde. Denn zu Schluss kommt ja (falls überhaupt) der Mahnbescheid, dem ich widersprechen würde. Dann liegt es an FlexStrom, zu klagen. Fragt sich dann wieder, worauf. :-)
Im Prinzip läuft es ja darauf hinaus, das FlexStrom darauf setzt, dass die dummen Kunden zahlen und dann nicht ihr Recht einklagen. So wird der Spieß umgedreht, und FlexStrom muss sich gerichtlich damit auseinandersetzen, zu bekommen, was dem Unternehmen nicht zusteht.
Anwendung des Ratschlages natürlich auf eigene Gefahr.
Verbraucherzentrale Berlin "Muss FlexStrom Bonus zahlen? "
www.vz-berlin.de/muss-flexstrom-bonus-zahlen
Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom: Nicht empfehlenswert"
www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-nicht-empfehlenswert.aspx
Siehe auch: https://www.facebook.com/Flexstrom/posts/451843384852544?comment_id=4829254&ref=notif¬if_t=share_comment
Leider bis jetzt ohne Erfolg.