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374 Views | 12.12.2012 | 01:07 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9574442
Ich habe das anscheinend nicht seltene Problem, dass Flexstrom übriges Guthaben (ca. 110 €) nicht auszahlt. Rechnung wurde am 29.08.12 erstellt, aber bisher nicht beglichen. Es wurde bisher einmal per Email und einmal per Einschreiben eine Frist gesetzt (die per Einschreiben lief Montag 10.12 aus). Sollte das Geld nicht spätestens Ende dieser Woche auf meinem Konto eingegangen sein, bleibt wohl nur noch der Weg über ein Mahnverfahren. Frage dazu: Sind dafür alle Voraussetzungen erfüllt? Die zweite Frist ging bis zum 10.12. laut Post hatte Flexstrom den Brief am 4.12. erhalten, ich hoffe das genügt trotzdem, da die Rechnung ja bald 4 Monate her ist.
Meine Forderung an FlexStrom AG:
Auszahlung des Guthabens
Firmen-Antwort ausstehend seit
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2) Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids
de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
3) Billigstromanbieter Flexstrom in der Kritik - MARKTCHECK deckt auf - aus der Sendung vom Donnerstag, 22.11.12, 21.00 Uhr, SWR Fernsehen
www.swr.de/marktcheck/haus-garten/billigstromanbieter-flexstrom/-/id=2249246/nid=2249246/did=10442822/ta3oy9/index.html
es könnte sonst bald zus spät dafür sein, vll auch ende dieser woche. aber das ist nur MEINE vermutung!
www.derwesten.de/wirtschaft/stadtwerke-drohen-flexstrom-wieder-aerger-mit-billigstrom-anbieter-id7407789.html
Beschwerde ist gelöst