373 Views | 14.01.2013 | 12:33 Uhr
geschrieben von Oliver Wu.

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom zahlt hartnäckig mein Restguthaben nicht aus

Bestell-/Kundennummer: Vertrag 900001305291

Mein Stromvertrag mit FlexStrom endete am 12.06.2012.

SCHLAGWORTE

Nach mehrfachem Anmahnen hat mir der Anbieter mit Datum 10.09.2012 eine Schlussrechnung zugesandt. Ich übermittelte daraufhin sofort meine Kontodaten (obwohl diese ja dem Anbieter vorliegen) und die Bitte, mir das Guthaben in Höhe von 26,01 € gutzuschreiben. Ebenso teile ich dem Anbieter mit, die Schlussrechnung zu korrigieren, da zum einen das Vertragsende mit 30.06.2012 angegeben und somit auch das Guthaben zu niedrig war. Ich erhielt weder Antwort noch eine Gutschrift. Nach massiven und regelmäßig hartnäckigem Anmahnen erhielt ich am 02.01.2013 Antwort:

''... im Rahmen des Umweltschutzes und der Kosteneffizienz erfolgt die Kommunikation bei FlexStrom vorrangig elektronisch (per E-Mail und Kundenportal). Aktuell haben wir für Sie ein neues Dokument, Ihre Schlussrechnung, in Ihrem Online-Kundenbereich hinterlegt. Dies können Sie unter www.flexstrom.de/kundenbereich abrufen. Sollten Sie Ihr Kundenportal bisher nicht genutzt haben, können Sie sich ganz unkompliziert unter www.FlexStrom.de/kundenbereich registrieren. Bitte beachten Sie, dass das oben genannte Dokument nicht zusätzlich auf dem Postweg versandt wird.''

Nachdem ich dann das seit einem halben Jahr nicht mehr genutzte Kundenportal mit den gesuchten und schliesslich auch wiedergefundenen Zugangsdaten besuchte, lag einen korrigierte Schlussrechnung mit dem Abrechnungszeitraum nun von 01.07.2011 bis 12.06.2012 (warum auch immer 12.06, kann ich nicht nachvollziehen) vor, mit einem Guthaben von 42,08 €. Am 03.01.2013 übermittelte ich daraufhin wieder meine Kontodaten (obwohl diese ja dem Anbieter vorliegen) und wieder mit der Bitte mir das Guthaben in Höhe von nun 42,08 € gutzuschreiben. Am 08.01.2013 erhielt ich wieder Nachricht: ''... vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03.01.2013. Wir haben die Bankverbindung in unserem System übernommen und werden die Guthabenerstattung über diese vornehmen.''

Dies geschah bis heute nicht.

Ich habe mich schon gegen einige der 'großen Anbieter' mit Erfolg gegen unmögliches Geschäftsgebaren und unberechtigte Forderungen gewehrt, auch wenn es sich nur um kleine Beträge handelt, denn ich bin der Meinung bei einem Kundenbestand von zwei Mio. Kunden und einem berechtigten Streitwert von 5,-- € pro Kunde macht das immerhin 10.000.000,-- € für die Firma aus.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Guthaben auzahlen und Entschädigung für die Unzulänglichkeiten


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Kommentare und Trackbacks (6)


16.01.2013 | 00:37
von ReclaBoxler-4528107 | Regelverstoß melden
Das kenne ich genauso von Extraenergie bzw. HitStrom, die zahlen auch nichts aus, obwohl (in meinem Fall) das Guthaben 150 Euro betragen hat. Dazu gibt es auch ein Urteil, welches auch auf ihren Fall zutreffen kann:

forum.energienetz.de/index.php/topic,17529.0.html

18.01.2013 | 20:05
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Viel Glück beim Eintreiben Ihrer Forderung!
Fast täglich gibt es neue negative Pressemeldungen über die Flexstrom-Gruppe:
www.vz-berlin.de/verbraucherzentrale-berlin-erzielt-erfolg-gegen-flexstrom
www.derwesten-recherche.org/2012/12/stromanbieter-wechsel-flexstrom-mit-marken/
www.stern.de/tv/sterntv/dumpingpreise-bei-stromlieferanten-billigstrom-koennte-teuer-werden-1951234.html
www.news4press.com/VORSICHT-BEI-VORKASSE-MIT-FLEXSTROM_709117.html
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/zahlungsverzug-flexstrom-auf-der-strafbank/7604162.html
www.konsumer.info/?p=25911
www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2013/0107/00_anbieterwechsel.jsp
www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1056451
waz.m.derwesten.de/dw/staedte/muelheim/muelheimer-kam-stromanbieter-wechsel-teuer-zu-stehen-id7404882.html?service=mobile
www.zeit.de/2012/50/Energieversorgung-Stromanbieter-Flexstrom
www.wiwo.de/unternehmen/industrie/offene-rechnungen-vertriebspartner-stoppt-vermarktung-von-flexstrom/7514750.html

19.01.2013 | 00:06
von ReclaBoxler-9644667 | Regelverstoß melden
Wenn Sie Ihr Geld wollen. Gerichtliches Mahnverfahren und danach Vollstreckungsbescheid! Nur so habe ich mein Geld erhalten, nach Monaten! NIE WIEDER! Geschäftsgebahren des Unternehmens? Beeilen Sie sich.

19.01.2013 | 19:37
von E. | Regelverstoß melden
1) § 286 Absatz 3 BGB, Zitat: "Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. .. "

2) Haben Sie schon einmal den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erwogen?
de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

21.01.2013 | 12:42
von Oliver Wu. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wenn bis Freitag kein Zahlungseingang stattfindet, leite ich am Montag den 28.01.2013 das gerichtliche Mahnverfahren ein.


26.02.2013 | 20:46
von 7. | Regelverstoß melden
Artikel vom 22.02.13 "Verbraucherzentrale NRW mahnt Flexstrom ab"

www.vz-nrw.de/link1109468A.html?pk_campaign=NW-130226-link1109468A



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