507 Views | 24.01.2013 | 17:42 Uhr
geschrieben von Rudolf Lucan

FlexStrom AG (Berlin)

Flexstrom erstattet Guthaben von 400 € nicht.

Bestell-/Kundennummer: 900001412176

Mein Vertag mit Flexstrom endete am 30.09.2012.

Schlussrechnung angemahnt / >erhalten dann am 28.11.2012/

Ergebnis: Flexstrom muss mir 402,42€ erstatten (zuviel abgebucht.)

Antworten von Flexstr. auf E mails: Wir bitten um Geduld.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Rückzahlung des Guthabenens 402,42 und 10 € Mahngebühr


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Kommentare und Trackbacks (11)


24.01.2013 | 19:56
von Heinz K. | Regelverstoß melden
Und warum in aller Welt haben Sie nicht schon längst einen Mahnbescheid beantragt? Geht auch problemlos online; einfach mal googeln. Die Kosten von 23 € zahlt Flexstrom.

24.01.2013 | 21:44
von Ich will Geld | Regelverstoß melden
Flexstrom, sind das die die dringend einen Geldgeber suchen? Ich würde schnell sein wenn ich von denen noch Geld zu bekommen hätte.

25.01.2013 | 00:25
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Ich habe auch meine Zweifel, dass Flexstrom noch zahlungsfähig ist. Die müssen wohl auf Gedeih und Verderb die den Kunden zustehenden Gelder erst einmal einbehalten - möglicherweise auch für immer.

25.01.2013 | 10:09
von Paul Kurz | Regelverstoß melden
TelDaFax 2.0? Und die Beamten der Aufsichtsbehörde BNetzA sitzen sich währenddessen den Hintern platt.
www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/stromanbieter-flexstrom-geraet-immer-staerker-unter-druck/7678180.html

31.01.2013 | 18:44
von Rudolf Lucan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kann bisher keinen Zahlungseingang feststellen


06.02.2013 | 20:42
von ReclaBoxler-7118272 | Regelverstoß melden
Bitte geben Sie schriftlich eine letzte Frist an Flexstrom wann das Geld auf Ihrem Konto sein soll (Bsp. 28. 02.2013) und stellen Sie nach dem 28.02.2013 sofort ein Mahnbescheid gegen Flexstrom aus. Das geht online sehr einfach wie oben schon beschrieben wurde.
Wichtig ist, dass Sie zuerst schriftlich eine Frist gesetzt haben, die Flexstrom nicht eingehalten hat.

Viel Erfolg

12.02.2013 | 14:16
von Rudolf Lucan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein -ich habe ein online Mahnverfahren gegen Flexstrom erwirkt.
Veschiene Komentare haben mich darin bestärkt.


19.02.2013 | 16:25
von Eberhard Schumacher | Regelverstoß melden
Mahnverfahren kosten nur Zeit, weil Flexstrom sofort Einspruch einlegt, sofort zum Rechtsanwalt, bevor FS den Laden dicht macht. Habe Rechtsanwalt eingeschaltet, weil ich den gleichen Fall habe, blos schon früher, aber FS antwortet schon garnicht mehr.
Sie sind Gott!
Geht jetzt vor Gericht, Zahlung ist nur noch durch Insolvenz zu verhindern!

26.02.2013 | 18:36
von Rudolf Lucan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Flexstrom meldet sich nicht. E Mail Anfragen, werden immer gleich beantwortet: Sie erhalten zeitnah ihr Guthaben überwiesen.


26.02.2013 | 20:44
von ReclaBoxler-4015914 | Regelverstoß melden
Artikel vom 22.02.13 "Verbraucherzentrale NRW mahnt Flexstrom ab"

www.vz-nrw.de/link1109468A.html?pk_campaign=NW-130226-link1109468A

19.03.2013 | 19:30
von Rudolf Lucan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mahnverfahren. Läuft über Rechtsanwalt




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